- Commentarii
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Commentarii ist der Plural des lateinischen Wortes commentarius (deutsch Kommentar(ien), griechisch Hypomnema) und bezeichnete zunächst Notizen oder Aufzeichnungen, die von römischen Beamten, Staatsmännern oder Privatleuten in Form eines Tagebuchs oder Journals geführt wurden.
Die commentarii in dieser ursprünglichen Verwendung waren das älteste vorliterarische Genos im Lateinischen. Der liber commentarius war ein privates Haushaltsbuch, das Römer zur Verwaltung ihrer persönlichen Angelegenheiten führten. Demgegenüber standen als früheste öffentliche Aufzeichnungen in Prosa die commentarii diverser Staatsämter und Verwaltungen (z. B. commentarii consulares, commentarii censorii und die commentarii der Statthalter); diese als Rechenschaftsberichte abgefassten Texte verzeichneten neben Ein- und Ausgaben auch wichtige Ereignisse oder Vorkommnisse.
Die commentarii sacerdotum waren die Aufzeichnungen der römischen Priesterkollegien. Zu ihnen gehörten die commentarii pontificum und commentarii augurum. Die commentarii pontificum enthielten zum Beispiel Berichte über religiöse Aktivitäten, den Zustand der Tempel, religiöse Gesetze und Ähnliches mehr.
Während der Kaiserzeit gab es die commentarii principum, die unter anderem die Erlasse und Edikte des Reiches umfassten und auch Berichte zu Straf- und Zivilprozessen, die vom Kaiser persönlich angehört wurden, enthielten. Zu ihnen gehörten auch die commentarii beneficiorum, die die vom Kaiser erteilten Privilegien verzeichneten. Die mit der Erstellung und Verwaltung der Aufzeichnungen beauftragten Beamten wurden als a commentariis bezeichnet.
Aus diesen privaten und amtlichen Aufzeichnungen heraus entwickelten sich die commentarii später auch zu einem literarischen Genos weiter. Sie waren eine Art von Autobiographien, die als geeignetes Mittel zur politischen Selbstdarstellung gesehen wurden. Das bekannteste Beispiel hierfür sind Gaius Iulius Caesars Werke über den Gallischen Krieg (commentarii de bello Gallico) und den Bürgerkrieg (commentarii de bello civili).
Literatur
- Adolf Berger: Encyclopedic Dictionary of Roman Law. American Philosophical Society, Philadelphia 1953, S. 398–399 (Transactions of the American Philosophical Society. N.S., 43,2. Auszug in der Google Buchsuche).
- Hubert und Astrid Petersmann: Allgemeines zu öffentlichen Aufzeichnungen, Commentarii von Kollegien, Private Aufzeichnungen. In: Reinhart Herzog, Peter Lebrecht Schmidt (Hrsg.): Handbuch der lateinischen Literatur der Antike. Band 1. Werner Suerbaum (Hrsg.): Die archaische Literatur. Von den Anfängen bis Sullas Tod. Die vorliterarische Periode und die Zeit von 240 bis 78 v. Chr.. C. H. Beck, München 2002, ISBN 3-406-48134-5, S. 57, 63-64 (Auszug in der Google Buchsuche)
- Jörg Rüpke: Commentarii. In: Der Neue Pauly (DNP). Band 3, Metzler, Stuttgart 1997, ISBN 3-476-01473-8.
Kategorie:- Literatur (Latein)
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