DHBW

DHBW

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Duale Hochschule Baden-Württemberg
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Gründung 1. März 2009
Trägerschaft staatlich
Ort Stuttgart
Bundesland Baden-Württemberg
Staat Deutschland
Leitung Hans Wolff [1]
Studenten 25.000 [2]
Website www.dhbw.de


Die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) ist seit dem 1. März 2009 eine staatliche Hochschule in Baden-Württemberg, die duale Studiengänge anbietet. Sie ist, wie die meisten Hochschulen in Baden-Württemberg, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und gleichzeitig staatliche Einrichtung.

Die Duale Hochschule Baden-Württemberg löste die Berufsakademien in Baden-Württemberg zum 1. März 2009 ab. Auf Berufsakademien in anderen Bundesländern hat dies keine Auswirkung. Die Duale Hochschule Baden-Württemberg umfasst die rechtlich unselbstständigen Studienakademien, die zuvor Hauptbestandteil der aufgelösten Berufsakademien waren[3]: Heidenheim, Karlsruhe, Lörrach, Mannheim, Mosbach mit Außenstelle Bad Mergentheim, Ravensburg mit Außenstelle Friedrichshafen, Stuttgart mit Außenstelle Horb sowie Villingen-Schwenningen.[4]. Das System der mehrere Standorte umfassenden Hochschule wurde in Anlehnung an das US-amerikanische State University System gestaltet.[5]

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Gemäß der Koalitionsvereinbarung vom 5. Mai 2006 wurden die bestehenden Berufsakademien in die Duale Hochschule Baden-Württemberg umgewandelt. Durch Beschluss des Landtages vom 3. Dezember 2008 wurde das Landeshochschulgesetz zum 1. März 2009 entsprechend geändert. Die Föderalismusreform eröffnete den notwendigen rechtlichen Spielraum, die Berufsakademie ohne Verzicht auf deren bisherige Strukturmerkmale umzuwandeln.[6]

Studium

Das duale Studium besteht aus einem akademischen Studium sowie einem Praxisteil, der in einem externen Betrieb stattfindet. Theorie- und Praxisphasen wechseln im Rhythmus von etwa drei Monaten.

Der Betrieb, auch als Dualer Partner[7] bezeichnet, kann ein Unternehmen oder eine öffentliche Einrichtung sein, der von der Dualen Hochschule als personell und sachlich geeignet befunden wurde. Die Bewerber schließen einen dreijährigen Ausbildungsvertrag mit dem Dualen Partner ab, bei dem die Hälfte der Ausbildung stattfindet. Der Ausbildungsvertrag wird vom Land vorgegeben und ist für den Betrieb bindend.

Die Duale Hochschule verleiht nach Abschluss des dreijährigen Studiums den Bachelor als akademischen Grad; je nach Studiengang den Bachelor of Arts, Bachelor of Engineering oder Bachelor of Science. Ein Masterstudiengang wird bisher an dem Standort Lörrach in Zusammenarbeit mit der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Fach Intelligente eingebettete Microsysteme (iems) angeboten. Die Duale Hochschule hat kein Promotionsrecht und kein Habilitationsrecht.

Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für ein Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg ist in erster Linie der Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einem Dualen Partner der Dualen Hochschule. Außerdem ist die allgemeine Hochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife für den entsprechenden Studiengang nötig. Der Hochschulzugang ist in bestimmten Fällen auch für qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung möglich.[8]

Akkreditierung

Die Duale Hochschule lässt die Akkreditierung durch die Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur durchführen. An der Dualen Hochschule werden pro Studienjahr 70 anstatt, wie an vielen anderen Hochschulen üblich, 60 ECTS-Punkte vergeben. Damit werden in sechs statt sieben Semestern 210 Punkte für den Bachelor-Abschluss erreicht.[9] Ein Master-Abschluss (mindestens 300 ECTS-Punkte) kann daher auch mit einem entsprechend kürzeren Masterstudiengang von 90 statt 120 ECTS-Punkten erreicht werden, was jedoch bei wenigen Masterstudiengängen der Fall ist.

Nachgraduierung

An den früher verliehenen Abschlüssen der Berufsakademie ändert sich nichts durch die Errichtung der Dualen Hochschule. Die früheren Absolventen einer Berufsakademie können jedoch ihr Diplom (BA) als staatliche Abschlussbezeichnung in den entsprechenden akademischen Grad Diplom (DH) der Dualen Hochschule auf Antrag nachgraduieren lassen. Das verliehene Kürzel (DH) kann dabei nicht weggelassen werden, da akademische Grade ebenfalls zu führen sind, wie sie verliehen wurden. Das Diplom (BA) kann nicht in einen Bachelorabschluss nachgraduiert werden.[10]

Organisation

Die Duale Hochschule verfügt über die folgenden Gremien: Aufsichtsrat, Vorstand mit einem Präsidenten als Vorsitzenden sowie ein Senat. Dem Aufsichtsrat gehören 17 Mitglieder an, wobei mindestens acht Mitglieder aus den Reihen der Unternehmen und Einrichtungen kommen (als betriebliche Vorsitzende der Hochschulräte). Außerdem wechselt sich ein Beauftragter des Ministeriums mit einem Vertreter der dualen Partner im Vorsitz ab. In den Hochschulräten (bisherige Duale Senate) ist die Zahl der Vertreter der Studienakademie immer gleich mit der Zahl der Unternehmens- bzw. Institutionsvertreter. Über akademische Fragen, wie z.B. die Einrichtung neuer oder die Modernisierung bestehender Studiengänge, entscheidet der Senat. Auch in diesem sind die dualen Partner durch drei Mitglieder (Vorsitzende oder stellv. Vorsitzende der Fachkommissionen) vertreten.

Unterschiede zur Berufsakademie

  • Im Gegensatz zur bisherigen Organisation der Berufsakademien sind nun auch die Ausbildungsstätten Hochschulmitglieder und somit in den Gremien vertreten.
  • Die Duale Hochschule ist eine Hochschule im Gegensatz zur Berufsakademie und verleiht daher akademische Grade anstelle von staatlichen Abschlussbezeichnungen.
  • Die Duale Hochschule soll kooperative Forschungsprojekte durchführen.[11]
  • Die Besoldung der Professoren wird schrittweise auf die Besoldungsgruppe W2 umgestellt.[12] Die Bezüge können durch private Drittmittel aufgestockt werden.[13]

Einzelnachweise

  1. Prof. Dr. Hans Wolff soll Vorsitzender d. Gründungsvorstandes d. Dualen Hochschule Baden-Württemberg werden Pressemeldung des MWK Baden-Württemberg, 05.12.2008
  2. ["http://www1.ba-ravensburg.de/2712.html?&L=&cHash=2c847fdcda&tx_ttnews[backPid]=597&tx_ttnews[tt_news]=402]", Südkurier, 17.12.2008
  3. DH-ErrichtG (BW) § 1 in Verbindung mit LHG (BW) § 76 ff.
  4. Standorte der Dualen Hochschule Baden-Württemberg
  5. Fragen und Antworten zur Dualen Hochschule
  6. Duale Hochschule Wir über uns
  7. Duale Partner, Das Prinzip der dualen Partnerschaft
  8. Zulassungsvorausetzungen der Dualen Hochschule
  9. www.zeva.org/aktuell/BA_210_ECTS.htm. Stand: 7. Januar 2009.
  10. [1] und DH-ErrichtG
  11. Duale Hochschule Wir über uns
  12. DH-ErrichtG Art. 3
  13. Föderalismusreform im Hochschulbereich Pressemitteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, 02.01.2009

Quellen

Weblinks

Artikel

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