- Finanzausgleich
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In der Finanzwissenschaft definiert man den Finanzausgleich allgemein als die Verteilung von Aufgaben, Einnahmen und Ausgaben zwischen und innerhalb der verschiedenen staatlichen Ebenen. Dabei wird die Aufgabenverteilung als passiver Finanzausgleich und die Einnahmenverteilung als aktiver Finanzausgleich bezeichnet. Beim aktiven Finanzausgleich unterscheidet man zudem zwischen dem primären aktiven Finanzausgleich (die Verteilung der Steuern und Abgaben) sowie dem sekundären aktiven Finanzausgleich (nachträgliche Einnahmen-Umverteilungssysteme).
Als häufigste Verwendung im allgemeinen Sprachgebrauch in Deutschland steht der Begriff für den Länderfinanzausgleich.
Beispiele für Finanzausgleichssysteme
- Europäischer Finanzausgleich: Einnahmen- und Finanzierungssystem der EU, Aufgabenverteilung zwischen EU und Mitgliedstaaten
- Kohäsionspolitik in der Europäischen Union
- Deutscher Finanzausgleich: zu unterscheiden sind Vertikaler Finanzausgleich durch Aufteilung der Steuereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sowie der horizontale Finanzausgleich innerhalb der Länderebene (sog. Länderfinanzausgleich)
- Österreichischer Finanzausgleich: Regelung der Aufteilung der Finanzmittel des Staates auf die einzelnen Gebietskörperschaften
- Schweizer Finanzausgleich: Neuer Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen bzw. Kantonen und Kantonen
- Kommunaler Finanzausgleich: Steueraufteilung auf die Kommunen innerhalb der Bundesländer
- Risikostrukturausgleich: Einnahmenkorrektur zwischen Krankenkassen
- Finanzausgleich zwischen den Landesanstalten der ARD
- Finanzausgleich zwischen den Gliedkirchen der EKD
- Finanzausgleich für die Ersatzschulen gemäß Art. 7 Abs. 4 GG
Literatur
- Niermann, Holger: Welchen Finanzausgleich braucht Europa? CeGe-Schriften Band 5, Göttingen 2002
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