- Adelsprobe
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Die Adelsprobe (auch: Ahnenprobe) ist ein urkundlicher Nachweis der adligen Abstammung eines Geschlechts oder einer Person.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Der erste wesentliche Ahnenbeweis war vom 12. Jahrhundert an der der Turnierfähigkeit; er wurde vom Nachweis der Abstammung von vier ritterbürtigen Ahnen und der Legung einer Wappenprobe abhängig gemacht.
Später wurden bestimmte Funktionen dem Adel vorbehalten, so in Ritterorden, Domkapiteln und Stiften (Stiftfähigkeit), Orden und Stiften für adelige Damen, Hofwürden (z. B. Kämmererwürde, Hofzutritt) und die Landtagsfähigkeit in der Klasse der Ritterschaft. So durften nur „Vierschildrige“, d. h. von vier adligen Großeltern Abstammende, der adligen Privilegien einer Stiftung oder eines Ritterordens teilhaftig werden. Der Kandidat musste die Wappenschilde seiner Vorfahren vorweisen, die von den Angehörigen der betreffenden Geschlechter beschworen werden mussten. Bei den Stiften geschah es nicht selten, dass man durch Kapitelbeschlüsse die erforderliche Anzahl adliger Ahnen (von vier Großeltern auf acht Urgroßeltern oder gar sechzehn Ururgroßeltern) erhöhte, um die Aufnahme zu erschweren.
Welche Abstammungsvoraussetzungen zu erfüllen waren, ergab sich aus den Regeln der betreffenden Institution. Tendenziell wurden aber - zur Aufrechterhaltung der Exklusivität - die Anforderungen bis hin zur 16-Ahnen-Probe (Nachweis, dass alle Ururgroßeltern adelig geboren waren) immer mehr verschärft. In älteren Zeiten wurde der Nachweis regelmäßig durch die sogenannte „Aufschwörung” (d. h. die durch andere Adelige erfolgte feierliche Bestätigung der Richtigkeit der auf der Ahnentafel des Probanden enthaltenen Angaben sowohl bezüglich der ehelichen Geburt aller Vorfahren als auch der Zugehörigkeit aller aufgeführten Personen zum Adel) erbracht; mit der Säkularisation und dem Ende des alten Reichs trat an ihre Stelle der Urkundenbeweis.
In der Zeit von 1900 bis 1918 war die Adelsprobe nur für den Malteserorden, den Johanniterorden und für das Kammerherren-Amt erforderlich.
Heute
In Deutschland ist seit der Abschaffung der Adelsprivilegien 1919 die Ahnenprobe nur noch eine gesellschaftliche Frage, z. B. bei Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln hinsichtlich der Eintragungen im Genealogischen Handbuch des Adels (GHdA) und damit verbunden dem Zugang zu Adelsgesellschaften und -verbänden in Deutschland.
Für die Aufnahme eines Probanden in den Malteserorden war früher ein Nachweis des Alters und Abstammung der Familie gefordert, heute stammen die meisten Ritter nicht mehr aus adeligen Familien. Ebenso für den Johanniterorden besteht sie indes nicht mehr, da eine adelige Abstammung ebenfalls nicht mehr Voraussetzung ist.
Literatur
- Carl Edmund Langer: Die Ahnen- und Adelsprobe, die Erwerbung, Bestätigung und der Verlust der Adelsrechte in Österreich, Manz, Wien 1862.
- Philipp Blittersdorf: Adels- und Ahnenproben im alten Österreich-Ungarn, in: Jahrbuch der Vereinigung katholischer Edelleute in Österreich 1932, Innsbruck/Wien /München 1932, 109ff
- Friedrich Graf Lanjus: Rezension zu „Der stiftsmäßige deutsche Adel im Bilde seiner Ahnenproben”, in: Monatsblatt Adler 12 (1935-1938), 163f
- Maurice Keen: Das Rittertum, Neuauflage, Artemis, Zürich 2002.
- Jörn Eckert: Art. Ahnenprobe. In: Albrecht Cordes, Heiner Lück, Dieter Werkmüller, Ruth Schmidt-Wiegand (Hrsg.), Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Band I, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2008, Sp. 106-107.
Weblinks
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