Delkredere

Delkredere

Das Delkredere (von ital. del credere „des Glaubens“) ist eine Garantie für die Zahlungsfähigkeit eines Schuldners. Dabei übernimmt der Delkrederegeber gegenüber dem Gläubiger (Kreditgeber) die Haftung für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit des Schuldners. Es handelt sich um ein Einstehen für fremde Schuld, das der Bürgschaft nahesteht.

Inhaltsverzeichnis

Anwendungen

Die Möglichkeit der Übernahme einer Delkrederehaftung sieht das Gesetz vor im Handelsvertreterrecht und beim Kommissionär (§ 394 HGB).

Der Delkrederegeber erhält für die Abdeckung des Risikos eine entsprechende Vergütung, die Delkredereprovision (§ 86b HGB). Diese ist abhängig vom eigentlichen Ausfallrisiko und kann demzufolge erheblich in der Höhe schwanken.

Beim echten Factoring fungiert der so genannte Factor als Delkrederegeber. Dieser kauft beispielsweise dem Lieferanten einer Ware dessen Forderung gegen den Käufer (gegen Zahlung eines Teilbetrags der Forderung) ab und trägt das Risiko der Insolvenz des Käufers.

Das Delkredere spielt auch bei den Privatliquidationen der Ärzte eine Rolle. Der Delkrederegeber steht gegenüber einem Arzt dafür ein, dass der Privatpatient seinen Verbindlichkeiten aus den in Anspruch genommenen ärztlichen Leistungen nachkommt.

Bilanzierung

Das Konto Delkredere ist ein Bestandskonto und wird in der Bilanz nach den Debitoren aufgeführt. Es ist das Wertberichtigungskonto der Debitoren und beinhaltet die mutmaßlichen Debitorenverluste. Das Minus-Aktivkonto Delkredere wird als ruhendes Konto geführt, d.h. es wird nur am Ende des Geschäftsjahres bebucht. Es werden sämtliche Forderungen pauschal um einen Prozentsatz wertberichtigt, der auf Erfahrungswerten beruht und je nach Branche, Konjunkturlage und Zusammensetzung der Gläubiger verschieden ist, wobei namentlich Steuerbehörden die höchstzulässigen Sätze in der Regel vorschreiben. Ist eine Forderung (voraussichtlich) definitiv uneinbringlich (Schuldner ist insolvent oder gar im Konkurs), so ist sie abzuschreiben (gegen das Aufwandskonto "Debitorenverluste").

Das Delkredere-Konto wird als Wertberichtigungskonto am Jahresende in der Regel als Minus-Aktivkonto unterhalb des Kontos "Debitoren" aufgelistet.

Siehe auch

Weblinks

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  • Delkredĕre — (ital., franz. Ducroire, engl. Guaranty oder Guarantee), eine im Kommissionsgeschäft übliche Art der Kreditversicherung. Durch den Delkrederevertrag übernimmt der Kommissionär gegen Zahlung einer besondern Provision seinem Auftraggeber gegenüber… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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  • Delkredere — Del|kre|de|re 〈n.; , 〉 Haftung für eine Forderung ● Delkredere stehen für ... [<ital. del credere „(Bürgschaft) des Glaubens“] * * * Delkredere   [italienisch] das, / ,    1) Handelsrecht: eine vertraglich übernommene Garantie für die… …   Universal-Lexikon

  • delkrédere — m neskl. (ẹ̑) ekon. jamstvo posrednika prodajalcu, da bo na kredit prodano blago plačano: dobiti delkredere; nagrada za delkredere …   Slovar slovenskega knjižnega jezika

  • Delkredere — Del|kre|de|re 〈n.; Gen.: , Pl.: 〉 Haftung für eine Forderung; Delkredere stehen für… [Etym.: <ital. del credere »(Bürgschaft) des Glaubens«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Delkredere — I. Handelsrecht:Gewährleistung für den Eingang einer Forderung. Die dem ⇡ Kommissionär gegenüber dem ⇡ Kommittenten bzw. dem ⇡ Handelsvertreter gegenüber seinem Geschäftsherrn obliegende unmittelbare persönliche Haftung für die Verbindlichkeiten… …   Lexikon der Economics

  • Delkredere — Del|kre|de|re* das; , <aus it. del credere »(Bürgschaft) des Glaubens«>: 1. Haftung für den Eingang einer Forderung. 2. Wertberichtigung für voraussichtliche Ausfälle von Außenständen …   Das große Fremdwörterbuch

  • Delkredere — Del|kre|de|re, das; , <italienisch> (Wirtschaft Haftung; Wertberichtigung für voraussichtliche Ausfälle) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Delcredere — Das Delkredere (von ital. del credere „des Glaubens“) ist eine Garantie für die Zahlungsfähigkeit eines Schuldners. Dabei übernimmt der Delkrederegeber gegenüber dem Gläubiger die Haftung für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Es… …   Deutsch Wikipedia

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