- Berufsgericht
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Ein Berufsgericht (oder auch Ehrengericht) ist in Deutschland ein Gericht, das Disziplinarmaßnahmen wegen eines Verhaltens verhängen kann, das mit dem Ansehen des Berufes nicht vereinbar ist. Meist sind die Berufsgerichte auch für die gerichtliche Entscheidung in Verwaltungssachen betreffend die Zulassung zum Beruf oder von Einzelheiten der Berufsausübung (beispielsweise Verleihung von Fachanwaltsbezeichnungen) zuständig.
Diese Maßnahmen können vom Verweis bis zum Berufsverbot reichen. Für das einem Strafprozess ähnliche Verfahren ist meist ein ordentliches Gericht zuständig.
Der Berufsgerichtsbarkeit sind unter anderem Rechtsanwälte, Notare, Richter, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Psychotherapeuten, Architekten und Ingenieure unterworfen.
Ehrengericht
Ehrengericht ist auch an manchen Vereinen und NGO-Organisationen eine Institution, die für Streitigkeiten in der Organisation zuständig ist. Diese Organisationen vereinen in diesem Fall nicht Vertreter bestimmter Berufe, aber Mitglieder der lokalen, ethnischen u. a. Gemeinschaften.
Literatur
- Vorschrift der Kaiserlichen Marine - D.E. Nr. 459 - Allerhöchste Verordnung über die Ehrengerichte der Offiziere in der Kaiserlichen Marine vom 13. Mai 1911
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