- Amtszeit
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Als Amtszeit wird diejenige Zeitspanne bezeichnet, in der ein gewähltes oder zugewiesenes Amt durch eine Person ausgefüllt wird. Nach Ablauf der Amtszeit ist das Amt neu- oder wiederzubesetzen. Die Amtszeit ist auf das römischrechtliche Institut der Annuität zurückzuführen. Die Begrenzung der Ausübungsdauer eines hohen staatlichen Amtes wurde als Teil der Machtzernierung eingeführt. Mit dem Untergang der römischen Republik verschwanden auch die Amtszeiten. Die Posten wurden auf unbestimmte Dauer auf des Kaisers Gnaden vergeben und wurden nur durch Tod oder Weisung des Herrschers beendet. Erst mit der Etablierung demokratischer Traditionen durch die französische Revolution wurde im Zuge der Demokratisierung die Amtszeit ein bestimmendes Bild des Parlamentarismus. Die Begrenzung der Amtszeit ist daher Ausdruck des Demokratieprinzips.
So ist die Amtszeit des Präsidenten der USA per Verfassung auf zwei Amtszeiten zu vier Jahren, die des Präsidenten Russlands auf zwei Amtsperioden zu sechs Jahren beschränkt. Der deutsche Bundeskanzler wird nicht direkt, sondern vom Parlament gewählt; seine Amtszeit unterliegt keiner festen Beschränkung.
Hugo Chávez, der Staatspräsident von Venezuela, machte 2009 die Beschränkung seiner Amtszeit auf zwei Amtsperioden zum Gegenstand eines Referendums; dabei ergab sich eine Mehrheit für die Abschaffung der Beschränkung und Chávez’ unbegrenzte Wiederwählbarkeit. Ein erstes Referendum 2005 war knapp gescheitert.
Besonders lange Amtszeiten
Die längste Amtszeit als Staatsoberhaupt hatte König Sobhuza II. von Swasiland mit über 82 Jahren (1899–1982), gefolgt von Fürst Georg Wilhelm (Schaumburg-Lippe) mit über 73 Jahren (1787–1860). Allerdings wurde bei beiden die tatsächliche Regierungsgewalt in den frühen Jahren von älteren Verwandten (Mutter, Großmutter) ausgeübt.
Unter den nicht monarchistischen oder feudalen Herrschern ist derjenige mit der längsten Amtszeit Fidel Castro, der 2008 vom Amt des Regierungschefs und Staatspräsidenten des sozialistischen Kuba zurücktrat, nach dem er ersteres seit 1959 innegehabt hatte. An nächster Stelle kommt Gnassingbé Eyadéma, der sich nach zwei Militärputschen 1967 zum Staatspräsidenten Togos erklärte und dieses Amt bis zu seinem Tod 2005 (fast 38 Jahre lang) innehatte. Spaniens faschistischer Diktator Francisco Franco beherrschte das Land 36 Jahre lang, von 1939 bis 1975.
Unter den demokratisch gewählten Staatsoberhäuptern der Neuzeit war Urho Kekkonen derjenige mit der längsten Amtszeit. Er amtierte von 1956 bis 1981 als Staatspräsident Finnlands, nachdem er vorher bereits von 1950 bis 1956 Ministerpräsident Finnlands gewesen war.
Eine Besonderheit stellt das erste Staatsoberhaupt des unabhängigen Samoa, Tanumafili II., dar. Obwohl formell kein Monarch, wurde der Malietoa auf Lebenszeit zum Staatsoberhaupt (O le Ao o le Malo) gewählt und übte dieses Amt von der Unabhängigkeit Samoas 1962 (davon bis 1963 gemeinsam mit Tupua Tamasese Mea'ole) bis zu seinem Tod 2007 aus.
Länderübersicht über die Amtszeiten von Staatspräsidenten
Länder, in denen jegliche Wiederwahl des Staatspräsidenten verboten ist
Länder, in denen die Wiederwahl des Staatspräsidenten unmittelbar nach Ablauf einer Amtszeit verboten ist
Länder, die die Wiederwahl des Staatspräsidenten gestatten, jedoch nicht unbeschränkt
- Argentinien
- Bolivien
- Brasilien
- Deutschland*
- Ekuador
- Griechenland*
- Kolumbien
- Lettland*
- Portugal*
- Russische Föderation
- Slowenien*
- Vereinigte Staaten
Länder mit unbeschränkter Wiederwahlmöglichkeit des Staatspräsidenten
Länder ohne Staatspräsidenten (meistens parlamentarische Monarchien)
- Antigua und Barbuda
- Australien
- Bahamas
- Bahrein
- Barbados
- Belgien
- Belize
- Brunei
- Bhutan
- Dänemark
- Grenada
- Jamaika
- Japan
- Jordanien
- Kambodscha
- Kanada
- Katar
- Kuwait
- Lesotho
- Liechtenstein
- Luxemburg
- Malaysia
- Marokko
- Monaco
- Neuseeland
- Niederlande
- Norwegen
- Oman
- Papua-Neuguinea
- Salomonen
- Samoa
- St. Kitts und Nevis
- St. Lucia
- St. Vincent und die Grenadinen
- Saudi-Arabien
- Schweden
- Schweiz (Kollegialitätsprinzip)
- Spanien
- Swasiland
- Thailand
- Tuvalu
- Vereinigte Arabische Emirate
- Vereinigtes Königreich
(Parlamentarische Republik, in welcher der Präsident keine Regierungsfunktion besitzt)*
Siehe auch
Siehe auch Legislaturperiode
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