Dritter Geldrischer Erbfolgekrieg

Dritter Geldrischer Erbfolgekrieg

Der Dritte Geldrische Erbfolgekrieg war eine kriegerische Auseinandersetzung um das Herzogtum Geldern zwischen den Vereinigten Herzogtümern Jülich-Kleve-Berg und Karl V. im Jahre 1543. Der Konflikt endete im gleichen Jahr mit dem Vertrag von Venlo.

Die Vereinigten Herzogtümer zwischen 1538 und 1543 einschließlich dem umstrittenen Herzogtum Geldern und der zugehörigen Grafschaft Zutphen.

Inhaltsverzeichnis

Politische Ausgangssituation

Geldern wurde 1472 von Herzog Arnold von Geldern an Karl den Kühnen von Burgund verpfändet. Dieser eroberte das Herzogtum im Folgejahr, wobei einige Teile, darunter Goch, an das Herzogtum Kleve abgetreten wurden. Das geldrische Volk litt sehr unter dem Machtwechsel, konnte sich der burgundisch-österreichischen Herrschaft jedoch nicht widersetzen.

1477 änderte sich die Situation nach dem Tod Karls des Kühnen. Für die nächsten 60 Jahre wurde das Herzogtum Geldern wieder selbstständig, da die Franzosen aus strategischen Gründen den letzten lebenden Erben aus dem Hause Egmond, Karl von Egmond, als Herrscher einsetzten. Sie nutzten seinen Hass gegen das Geschlecht der Habsburger aus, um ihn als permanenten Störenfried in die Nachbarschaft Habsburger Gebiete zu positionieren.

Am 3. Oktober 1528 hatte Karl von Egmond im Vertrag von Gorkum zugesichert, dass Geldern an Karl V. fallen solle, falls er ohne männliche Nachkommen sterbe. Karl V. erfuhr jedoch kurze Zeit später von einem Geheimvertrag, der Franz I. von Frankreich das Gebiet für eine jährlich zu zahlende Summe von 50.000 Pfund zusprach. Aus diesem Grunde musste Karl von Egmond mit dem Vertrag von Grave ein zweites Dokument unterzeichnen, das erneut die Rechte Karls V. bestätigte.

Im Jahr 1538 verstarb Karl von Egmond ohne Nachfolger. Hierdurch entstand ein Machtvakuum, aus dem viele Mächte Vorteile ziehen wollten. Die Schwester des Verstorbenen, Philippa von Geldern, leitete aus ihren verwandtschaftlichen Verbindungen einen Herrschaftsanspruch Lothringens ab. Ihr Sohn Herzog Anton von Lothringen forderte Geldern für sich.

Zusätzlich stellte das Haus Jülich-Kleve-Berg Erbansprüche. Diese resultierten aus der Heirat des 1402 verstorbenen jülicher Herzogs Wilhelm II. mit Maria von Geldern. Hinzu kam, dass sich die geldrischen Stände am 27. Januar 1538 für eine Herrschaft des Erbprinzen Wilhelms von Jülich-Kleve-Berg entschieden hatten. Dies war zwar von Karl von Egmond nicht anerkannt worden, wurde jedoch vom Herrscherhaus der Vereinigten Herzogtümer Jülich-Kleve-Berg ohne dessen Zustimmung für bindend betrachtet.

Ein Zugewinn von Geldern durch die vereinigten Herzogtümer Jülich-Kleve-Berg hätte diese zu einer Überregional bedeutenden Macht im Reich aufsteigen lassen. Eine solche Entwicklung hätte möglicherweise konfessionelle Auswirkungen auf das Rheinland haben können. Außerdem wäre durch einen Zugewinn Gelderns eine ununterbrochene territoriale Achse von Jülich über Herzogtum Kleve bzw. von Mark über Berg und Kleve bis an die Küste der Zuidersee entstanden. Die hätte großen Teilen Westfalens (Mark, Teile von Berg, Lippstadt und Ravensberg), des Rheinlandes (Kleve, Berg und Jülich) und der Niederlande (Geldern, Zutphen und Ravenstein) entsprochen.

Am 6. Februar 1539 starb Johann II. von Jülich-Kleve-Berg, dem Wilhelm V. nachfolgte. Sein Anspruch auf Geldern wurde jedoch nicht anerkannt. Um eine stärkere Position gegenüber Karl V. zu besitzen, heiratete Wilhelm V. aus rein taktischen Erwägungen die erst 13 Jahre alte Nichte des französischen Königs, Jeanne d’Albret. Er erhoffte sich hierdurch im Streitfall französischen Beistand und auf die Krone Navarras die sein Ansehen an den Höfen Europas gestärkt hätte. (Jeanne d'Albret wurde als Johanna III. Königin von Navarra und betrieb die Ausrottung des katholischen Glaubens in Navarra.)

Kriegerische Handlungen und Friedensvertrag

Am 16. Juli 1542 drang der Marschall Herzog Wilhelm V., Maarten van Rossum, in die kaiserlichen Niederlande ein. Er unternahm dies als Verbündeter des Königs von Frankreich. Dieser hatte am 12. Juli 1542 Karl V. den Krieg erklärt. Maria von Ungarn, Generalstatthalterin der Niederlande begann am 1. Oktober 1542 eine Gegenoffensive.

Am Ostersonntag des Jahres 1543 erlitt sie in der Schlacht um Sittard eine Niederlage gegen die Truppen der Vereinigten Herzogtümer.

Wilhelm V. hoffte auf französische Hilfe aufgrund seiner Heirat mit Jeanne d’Albert sowie eine Möglichkeit, in den Schmalkaldischer Bund aufgenommen zu werden. Er blieb jedoch erfolglos. Die als uneinnehmbar geltende Stadt Jülich wurde von Karl V. erobert und geschleift. Das gleiche Schicksal teilte die zum Herzogtum Jülich-Kleve-Berg gehörende Burg Nideggen.

Bei den Kämpfen um Jülich belagerten 61.000 kaiserliche Soldaten die Stadt, in der sich 3.000 Bewohner sowie Truppen der Vereinigten Herzogtümer befanden. In zweitägigen Kämpfen starben 16.000 Menschen, darunter 2.500 Verteidiger.

Es wird berichtet, dass Karl V. am Tag vor dem Angriff eine Kapelle in Jülich, das Heiligenhäuschen, besucht hat. Er erbat dort Gottes Segen zur Erstürmung der Stadt.

Nach Ende der Schlacht lag die Stadt in Schutt und Asche, wofür nicht nur die Beschießung verantwortlich war. Ein Großbrand richtete schwere Verwüstungen an.

Nach der völligen Niederlage des Herzogtums Jülich-Kleve-Bergs kam es zum Vertrag von Venlo, der am 7. September 1543 unterzeichnet wurde. Darin verzichtet das Herzogtum auf seine Ansprüche an das Herzogtum Geldern mit seinen vier Teilen Nimwegen (Betuwe), Arnheim (Veluwe), Zutphen und Roermond. Diese fielen aufgrund der Teilung der Habsburgischen Besitztümer nach der Abdankung Karls V. an die spanische Linie und wurden schließlich Teil der Spanische Niederlande. Außerdem musste Wilhelm V. wieder katholisch werden und zukünftig die Reformation bekämpfen.

Weblinks

Literatur

  • Nicolette Mout: Die Niederlande und das Reich im 16. Jahrhundert (1512–1609). In: Volker Press (Hg.): Alternativen zur Reichsverfassung in der Frühen Neuzeit? (Schriften des Historischen Kollegs, Kolloquien, Band 23; ISBN 3-486-56035-2) Oldenbourg, München 1995, S. 143–168.

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