Duales System Deutschland

Duales System Deutschland
Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH
Der Grüne Punkt
Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründung 28. September 1990
Sitz Köln
Leitung Stefan Schreiter, Michael Wiener
Mitarbeiter 275 (2008)
Umsatz 821,7 Mio € (2008)
Bilanzsumme 560,9 Mio € (2008)
Branche Abfallwirtschaft
Website http://www.gruener-punkt.de

Die Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH (DSD) ist der Betreiber des verbreitetsten deutschen Mülltrennungssystems.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Das heutige DSD entstand aus der am 28. September 1990 gegründeten Der Grüne Punkt, Duales System Deutschland, Gesellschaft für Abfallvermeidung und Sekundärrohstoffgewinnung GmbH. Diese wurde bewusst vor Inkrafttreten der Verpackungsverordnung zum 12. Juni 1991 von einem Verbund in Deutschland tätiger Unternehmen der Lebensmittel- und Verpackungsbranche gegründet.

Zunächst als Non-Profit-Unternehmen gedacht, um eine Entlastung für Hersteller und Vertreiber bei ihrer Erfüllung der Verwertungspflichten zu sein, wandelte man im Jahre 1997 die Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft um. Ende 2005 wurde die AG wieder zu einer GmbH.

Zu Beginn des Jahres 2005 wurde das Duale System Deutschland von der Deutschen Umwelt Investment AG (DUI), einer Tochter des amerikanischen Investors Kohlberg Kravis Roberts & Co., übernommen. Seit Januar 2006 führt Stefan Schreiter das Unternehmen, das KKR 2010 an die Investorengruppe Solidus Partners und das Management verkaufte.

Im Rahmen eines Modellprojektes wurde im Stadtgebiet Kassel seit Mai 2001 ein duales System für kompostierbare Verkaufsverpackungen betrieben. Das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz hatte damit erstmalig in Deutschland eine Alternative zum bundesweit betriebenen System der DSD offiziell festgestellt. [1] Das Modellprojekt Kassel wurde am 31. März 2010 wieder eingestellt, da es nicht kosteneffizient war.

Konzept

Das Unternehmen betreibt als einer von insgesamt neun Anbietern ein bundesweit zugelassenes duales System nach § 6 Abs. 3 der Verpackungsverordnung zur Sammlung und anschließenden Verwertung von Verpackungsabfällen. Die anderen Anbieter sind die Interseroh Dienstleistungs GmbH, die VfW GmbH, die Landbell AG, die BellandVision GmbH, Eko-Punkt (Tochter der Remondis), die Redual GmbH, ZENTEK GmbH & Co. KG und Veolia Umweltservice Dual GmbH.[2] Als Erkennungszeichen der bei der DSD GmbH lizenzierten Produkte, die dem Verwertungssystem des Unternehmens vom Verbraucher zugeführt werden können, dient der Grüne Punkt oder ein entsprechendes eigenes Zeichen. Die Unternehmen, die ihre Produkte mit dem Grünen Punkt versehen möchten, müssen dafür Lizenzgebühren an DSD abführen, auch wenn sie keinen Entsorgungsvertrag mit der DSD abgeschlossen haben.

So gekennzeichnete Leichtverpackungen aus Metall, Kunststoff oder Verbundstoffen können im Gelben Sack oder in der Gelben Tonne entsorgt werden[3]. Verpackungen aus Papier und Pappe werden über die Altpapiersammlung entsorgt; Einweg-Glasverpackungen über die Altglassammlung.

Die Sammlung, der Transport und die Sortierung der Verpackungsabfälle wird allerdings nicht durch das DSD selbst durchgeführt. Vielmehr beauftragt das DSD für diese Aufgabe andere Entsorgungsunternehmen. Die Beauftragung erfolgt dabei im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung. Hierzu ist die Bundesrepublik in sogenannte DSD-Vertragsgebiete aufgeteilt, üblicherweise analog den Grenzen der Landkreise und Städte, für die die interessierten Entsorgungsunternehmen jeweils ein Angebot abgeben können. Bei den Entsorgern handelt es sich sowohl um regional tätige als auch um überregional tätige Unternehmen (wie z. B. Remondis, Veolia, Sita Deutschland, Alba AG etc.).

Arbeitsweise des Dualen Systems

DSD bietet einen Vertrag zur Nutzung der Marke "Der Grüne Punkt" sowie einen Vertrag zur Beteiligung der Verkaufsverpackungen am dualen System an, die von den Kunden unabhängig voneinander abgeschlossen werden können.

Die Entsorgung bzw. Verwertung der bei ihr beteiligten Verkaufsverpackungen organisiert die Duales System Deutschland GmbH. Diese Verpackungsmaterialien werden nach Gebrauch rechtlich als „Abfall zur Verwertung“ qualifiziert. Die DSD finanziert sich über die Beteiligungs- und Markennutzungsentgelte, die auf Basis des Verpackungsmaterials und -gewichtes berechnet werden. Der „Abfall zur Beseitigung“ ist das, was umgangssprachlich Müll genannt wird, für den die Kommune zuständig ist und dessen Entsorgung finanziert sich über die Gebühren aus den kommunalen Abfallsatzungen.

Die DSD GmbH überlässt das operative Geschäft der Sammlung und Sortierung ihren Entsorgungspartnern, dies sind in der Regel private und kommunale Entsorgungsbetriebe. Die Entsorgungsverträge werden im freien Wettbewerb im Rahmen einer Ausschreibung vergeben.

Die Vermarktung der sortierten Wertstoffe erledigt für DSD heute im Wesentlichen die Deutsche Gesellschaft für Kreislaufwirtschaft und Rohstoffe mbH (DKR), die in den 1990er Jahren von DSD und der Kunststoffindustrie zur Verwertung der Kunststoffverpackungen gegründet wurde und heute eine hundertprozentige Tochter der DSD ist.

Für die Verwertung hat der Gesetzgeber für die einzelnen Materialien Quoten vorgegeben, die es als Mindestsoll zu erfüllen gilt. Über diese Quoten wachen als zuständige Aufsichtsbehörden die Umweltministerien der Länder beziehungsweise deren Beauftragte. Leistungsbilanz ist der so genannte Mengenstromnachweis, in dem die DSD ihre Sammel- und Verwertungsleistungen dokumentiert. Hintergrund ist, dass die gesammelten Wertstoffe nicht einfach wie vor Einführung der Verpackungsverordnung deponiert oder verbrannt werden sollen.

Schon bald nach der Einführung des Systems wurde einerseits seine Ineffizienz kritisiert, anderseits die Tatsache, dass manche Sammlungen in Müllverbrennungsanlagen, auf Mülldeponien oder im Ausland enden. In den ersten Jahren nach Gründung der DSD GmbH reichten die Recyclingkapazitäten für Kunststoff in Deutschland noch nicht aus. Daher wurde ein Teil der Wertstoffe im Ausland verwertet. Die hiesigen Kapazitäten wurden jedoch kontinuierlich ausgebaut, bis im Jahr 2000 93 Prozent der im Inland gesammelten Kunststoffe auch in Deutschland zur Verwertung gelangten, der Rest in europäischen Nachbarländern. Bei den anderen Materialien, wie Glas, Altpapier, Verbunde, wie z. B. Getränkekartons oder Metalle (Aluminium, Weißblech), gab es keine Engpässe.

Die gesetzlichen Vorgaben erfüllt die Duales System Deutschland GmbH seit Jahren. Es wird seit dem Jahr 2000 zudem eine freiwillige Umwelterfolgsbilanz veröffentlicht, die die tatsächlichen Einsparungen von Primärenergie und CO2-Emissionen in konkreten Zahlen ausdrückt. Zusätzlich zum gesetzlich vorgeschriebenen Mengenstromnachweis stellt das Duale System Deutschland so öffentlich Transparenz darüber her, wie der Beitrag zur Ressourcensicherung aussieht.

Viele andere Länder sind dem Beispiel Deutschlands gefolgt, in denen duale Systeme gegründet wurden. 1994 trat eine EU-Richtlinie mit dem Hauptziel der Vermeidung und Verringerung von Umweltauswirkungen durch Verpackungen und Verpackungsabfälle in Kraft. Sammelsysteme mit der Marke "Der Grüne Punkt" gibt es inzwischen in 26 europäischen Ländern, auch wenn diese sich teilweise erst in der Aufbauphase befinden.

Kritik

Gelbe Säcke vor der Abholung

Auf Grund der marktbeherrschenden Stellung der DSD GmbH, verursacht durch ihre einstige Monopolstellung, entschied die EU-Wettbewerbskommission im Jahre 2001, dass die von DSD im Rahmen der Erbringung ihrer Entsorgungsdienstleistung mit ihren Kunden praktizierte Entgeltregelung für die Nutzung des Zeichens "Grüner Punkt" in bestimmten Fällen ihre Kunden unangemessen benachteiligt und den Marktzutritt von Wettbewerbern behindert. Nach Auffassung der Kommission hat die DSD ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht, indem sie auch dann das volle Entgelt für die Zeichennutzung verlangt, wenn sie keine Entsorgungsdienstleistung für Verkaufsverpackungen erbringt und diese nachweislich von einem Wettbewerber erbracht wurde. Die Kommission lässt sich bei ihrer Bewertung von dem Grundsatz leiten, dass für eine nicht erbrachte Leistung auch kein Entgelt verlangt werden kann. Aufgrund der Entscheidung der EU-Kommission ist das Zeichen „grüner Punkt“ auch auf Verkaufsverpackungen anderer dualer Systeme und von Selbstentsorgern enthalten. Ob für eine Verpackung im gelben Sack oder der gelben Tonne tatsächlich bezahlt wurde, ist daher nicht mehr erkennbar.

Experten schätzen, dass etwa 20–25% der Verpackungen Trittbrettfahrern zuzuordnen sind. Bund und Länder wollen daher die Verpackungsverordnung ändern, um sicherzustellen, dass alle Verpackungen, die im gelben Sack landen, an einem dualen System teilnehmen.

Einzelnachweise

  1. Modellprojekt Kassel
  2. http://www.frankfurt-main.ihk.de/innovation_umwelt/iiu/umwelt/verpackungsverordnung/ – abgerufen am 20. Januar 2010
  3. Trennhilfe des Dualen System Deutschland

Weblinks


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