Ehrenwort

Ehrenwort

Mit einem Ehrenwort (oder durch eine schriftliche Ehrenwörtliche Erklärung) wird eine Aussage (Behauptung, Versprechen) feierlich bekräftigt. Der Erklärende bekundet, mit seiner Ehre, das heißt der Gesamtheit seiner Person, für die Richtigkeit der Aussage einzustehen.

Inhaltsverzeichnis

Kriegsrecht

Die Entlassung der Kriegsgefangenen auf Ehrenwort (sur parole) wird traditionell in Kapitulationsverträgen gewährt.[1]

Johann Caspar Bluntschli: Das moderne Völkerrecht der Civilisirten Staaten als Rechtsbuch dargestellt, Nördlingen 1869, gab diesbezüglich die erste Darstellung des Völkerrechts in Anlehnung an die von Francis Lieber für die Armee der Vereinigten Staaten verfassten und von Präsident Abraham Lincoln 1863 verkündeten Kriegsartikel (Lieber Code).

Akademisches Recht

Für die Erteilung der Doktorwürde tritt als Übersetzung des Lateinischen fidem alci dare deutsch das Ehrenwort ein, in einigen Promotionsordnungen verstärkt als Ehrenwort an Eidesstatt.[2]

Es ist üblich, dass einer akademischen Arbeit, z. B. Studien-, Diplom-, Magister-, Master-, Bachelor-, Staatsexamens- oder Doktorarbeit, eine schriftliche Erklärung beiliegt, die bestätigt, dass diese Arbeit vom Vorlegenden eigenständig, ohne die Hilfe Dritter verfasst und nur mit den angegebenen Quellen und Hilfsmitteln angefertigt wurde. Weiterhin umfasst die Erklärung zuweilen noch, dass diese Arbeit in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner Prüfungsbehörde vorgelegen hat.

Die Erklärung kann, je nach Vorgabe durch die Prüfungsordnung, auch eine ehrenwörtliche Erklärung oder eine eidesstattliche Erklärung sein. Dies muss jedoch nicht zwingend der Fall sein, wie z.B. in der Promotionsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für die Fakultät für Physik[3].

Zivilrecht

Im Gegensatz zum Eid hat das Ehrenwort im Zivilrecht nur bedingten besonderen Rechtsstatus.[4]

Hatten wir, weiter oben, die bürgerliche Ehre sehr skrupulös gefunden [...] so zeigt hingegen der hier in Betrachtung genommene Kodex darin die nobelste Liberalität. Nämlich nur ein Wort darf nicht gebrochen werden, das Ehrenwort, d.h. das Wort, bei dem man gesagt hat 'auf Ehre!' — woraus die Präsumption entsteht, daß jedes andere Wort gebrochen werden darf. Sogar beim Bruch dieses Ehrenwortes läßt sich zur Not die Ehre noch retten, durch das Universalmittel, das Duell, hier mit Denjenigen, die behaupten, wir hätten das Ehrenwort gegeben. Ferner: nur eine Schuld giebt es, die unbedingt bezahlt werden muß, - die Spielschuld, welche auch demgemäß den Namen 'Ehrenschuld' führt. Um alle übrigen Schulden mag man Juden und Christen prellen: das schadet der ritterlichen Ehre durchaus nicht. Arthur Schopenhauer[5]

Politik

Das Ehrenwort hat in der Politik einige Male eine wichtige Rolle gespielt:

Einzelnachweise

  1. Heidi Mehrkens: Statuswechsel: Kriegserfahrung und nationale Wahrnehmung im Deutsch-Französischen Krieg 1870-71, Klartext 2008, S. 12, 163. Elizabeth Lawn: "Gefangenschaft", Peter Lang 1977, S. 65. Paul Wünnenberg: Die Entlassung der Kriegsgefangenen auf Ehrenwort, Diss. Würzburg, Bonn 1911. Wilhelm Knorr: Das Ehrenwort Kriegsgefangener in seiner rechtsgeschichtlichen Entwicklung, Breslau 1916 (= Untersuchungen zur deutschen Staats- und Rechtsgeschichte, Heft 127). Karl Werner: Entlassung auf Ehrenwort im Kriegsgefangenen- u. Interniertenrecht des Weltkrieges, Diss. Rostok 1922.
  2. Otto Schröder: Die Erteilung der Doktorwürde an den Universitäten Deutschlands. Mit Textabdruck der Amtlichen Satzungen. Buchhandlung des Waisenhauses, Halle 1908.
  3. http://www.uni-muenchen.de/studium/studienangebot/studiengaenge/studienfaecher/physik/prom/pruefstudord/17ph-1993-dxx-02.pdf Promotionsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für die Fakultät für Physik
  4. Fritz Verfuss: Versprechen unter Ehrenwort, Diss. Köln 1937 Ernst Riechert: Das Ehrenwort zur Bestärkung bürgerlich-rechtlicher Verträge, Diss. Jena, Königsberg 1934. Hans Jürgen Heringer: "Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort": Politik, Sprache, Moral, Beck 1990.
  5. Julius Frauenstädt (Hrsg.): Arthur Schopenhauers Sämtliche Werke, Bd. 5, 2. Aufl., Leipzig 1891, Aphorismen zur Lebensweisheit, S. 397 mit Auszug aus A. Schopenhauer: Skizze einer Abhandlung über die Ehre.

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  • Ehrenwort — Gelöbnis; Verpflichtung; Erklärung; Schwur; Gelübde; Bekräftigung; Bund; Eid * * * Eh|ren|wort [ e:rənvɔrt], das; [e]s: jmds. feierliche [sich auf seine Ehre stützende] Versicherung, die mit dem Ziel abgegeben wird, eine Aussage oder ein… …   Universal-Lexikon

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  • Ehrenwort — 1. Ehrenwort binden nicht. – Henisch, 812; Gruter, I, 23 u. III, 25; Simrock, 1835; Eisenhart, 335; Pistor., III, 71; Graf, 228, 33; Hertius, I, 10; Eiselein, 135; Hillebrand, 98; Egenolff, 341b; Lehmann, II, 146, 4; Körte, 1013; Petri, II, 161.… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

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