- Ehrenwörtliche Erklärung
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Mit einem Ehrenwort (oder durch eine schriftliche Ehrenwörtliche Erklärung) wird eine Aussage (Behauptung, Versprechen) feierlich bekräftigt. Der Erklärende bekundet, mit seiner Ehre, das heißt der Gesamtheit seiner Person, für die Richtigkeit der Aussage einzustehen.
Im Gegensatz zum Eid hat das Ehrenwort keinen besonderen Rechtsstatus.
Politik
Das Ehrenwort hat in der Politik einige Male eine wichtige Rolle gespielt:
- So berief sich Helmut Kohl auf sein Ehrenwort, als er ihm bekannte anonyme Parteispender nicht benannte (CDU-Spendenaffäre).
- Uwe Barschel gab bei einer Pressekonferenz sein Ehrenwort, dass er niemals die Bespitzelung seines Konkurrenten Björn Engholm veranlasst, niemals eine anonyme Steueranzeige gegen diesen lanciert habe (Barschel-Affäre).
- General Günter Kießling gab seinem Verteidigungsminister sein Ehrenwort, nicht homosexuell zu sein (Kießling-Affäre).
- Im Dezember 2004 gab der türkische Ministerpräsident Erdoğan sein Ehrenwort, dass er zur Unterzeichnung des Abkommens zur Zollunion bis zur Eröffnung von EU-Beitrittsverhandlungen im Oktober 2005 bereit sei (Zypern-Konflikt).
Akademische Arbeit
Es ist üblich, dass einer akademischen Arbeit, z.B. Studien-, Diplom-, Magister-, Master-, Bachelor-, oder Doktorarbeit, eine schriftliche ehrenwörtliche Erklärung beiliegt, die bestätigt, dass diese Arbeit vom Vorlegenden eigenständig, ohne die Hilfe Dritter verfasst und nur mit den angegebenen Quellen und Hilfsmitteln angefertigt wurde, und dass diese Arbeit in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner Prüfungsbehörde vorgelegen hat.
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