Einvernehmen

Einvernehmen

Einvernehmen bezeichnet einen Rechtsbegriff aus der Rechtswissenschaft. Die Bezeichnung ist teilweise gleichbedeutend mit Einverständnis.

Inhaltsverzeichnis

Zivilrecht

Nach der herkömmlichen Terminologie wird im Zivilrecht die vorherige Zustimmung als Einwilligung, die nachträgliche als Genehmigung bezeichnet, vgl. im deutschen Recht § 183 BGB; daneben kommt in einigen Vorschriften (§ 117, § 180 BGB, § 1908b BGB) der Begriff Einverständnis vor. Nicht-fachsprachlich kann dies auch als Einvernehmen bezeichnet werden.

In neueren Vorschriften hat auch der Begriff des Einvernehmens im Sinne des Verwaltungsrechts Eingang ins Zivilrecht gefunden. So ist im Familienrecht beim Recht der elterlichen Sorge festgelegt, dass in allen diesbezüglichen Fragen Einvernehmen anzustreben ist (§§ 1626 ff. und §§ 1687 ff. BGB), ähnlich auch im Eherecht in § 1356 BGB. Entsprechende Regelungen gibt es auch im Kinder- und Jugendhilfegesetz und im Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, in der Zivilprozessordnung[1] und in neueren Verbraucherschutzvorschriften.

Verwaltungsrecht

Im Verwaltungsrecht bedeutet Einvernehmen, dass vor einem Rechtsakt das Einverständnis einer anderen Stelle (z. B. Gesetzgebungsorgan, Behörde) vorliegen muss.

Ist dagegen eine Entscheidung lediglich im Benehmen mit einer anderen Stelle zu treffen, so bedeutet dies, dass dieser Stelle lediglich Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist, ohne dass ein Einverständnis erforderlich wäre. Die Stellungnahme muss aber wenigstens zur Kenntnis genommen und in die Überlegungen einbezogen werden.

Ein Verwaltungsakt, der ohne das erforderliche Einvernehmen oder Benehmen einer anderen Behörde erlassen wurde, ist zwar rechtswidrig, jedoch nicht schon allein deshalb nichtig § 44 Abs. 3 Nr. 4 VwVfG). Die Fehlerhaftigkeit kann geheilt werden, wenn die versäumte Mitwirkung der anderen Behörde nachgeholt wird § 45 Abs. 1 Nr. 5 VwVfG).

Strafrecht

Im Strafrecht wird zwischen dem tatbestandsausschließenden Einverständnis (auf der ersten Stufe des dreistufigen Deliktsaufbaus nach den entsprechenden Handlungslehren) und der die Rechtswidrigkeit der Tat ausschließenden Einwilligung (auf der zweiten Stufe dieses Deliktsaufbaus) unterschieden. Ein Einverständnis in diesem Sinne liegt vor, soweit gerade der Tatbestand ein Handeln gegen den Willen des Rechtsgutsinhabers voraussetzt. Ansonsten wirkt das Einverstandensein mit der Rechtsgutsbeeinträchtigung lediglich rechtfertigend.

Einzelnachweise

  1. Wichtige Gesetze des Kindschaftsrechts


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  • Einvernehmen — Ein|ver|neh|men 〈n. 14; unz.〉 1. Übereinstimmung, Eintracht, Einigkeit 2. Verständigung ● im gegenseitigen Einvernehmen handeln; mit jmdm. im Einvernehmen, in gutem Einvernehmen leben, stehen; sich mit jmdm. ins Einvernehmen setzen in Verbindung… …   Universal-Lexikon

  • Einvernehmen — Ein·ver·neh·men das; s; nur Sg, geschr; 1 eine gute Beziehung zwischen Menschen, die dieselben Ansichten haben oder sich gut miteinander verstehen 2 Einvernehmen (mit jemandem) (über etwas (Akk)) eine Einigung über das, was zu tun ist <mit… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Einvernehmen — das Einvernehmen (Mittelstufe) auf gegenseitigem Verstehen beruhende Einigkeit über etw. Synonym: Einverständnis Beispiele: Die Genehmigung wurde im Einvernehmen mit dem Gemeinderat erteilt. Der Vertrag wurde in beiderseitigem Einvernehmen… …   Extremes Deutsch

  • Einvernehmen — Einhelligkeit, Einigkeit, Einmütigkeit, Einstimmigkeit, Eintracht, Einverständnis, Frieden, Gleichgesinntheit, Gleichklang, Harmonie, Übereinstimmung, Verbundenheit; (geh.): Einklang; (bildungsspr.): Konsens; (veraltet): Verständnis. * * *… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Einvernehmen — Ein|ver|neh|men, das; s (gehoben); mit jemandem in gutem Einvernehmen stehen; sich ins Einvernehmen setzen …   Die deutsche Rechtschreibung

  • einvernehmen — ein||ver|neh|men 〈V. tr. 187; hat; österr. u. schweiz.〉 vernehmen, verhören * * * ein|ver|neh|men <st. V.; hat (Rechtsspr., bes. österr. u. schweiz.): vernehmen, verhören: alle Augenzeugen wurden einvernommen. * * * Einvernehmen,   Staats und… …   Universal-Lexikon

  • einvernehmen — ein|ver|neh|men <zu Einvernahme> …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Sich mit jemandem ins Einvernehmen setzen —   Die Wendung ist im Papierdeutsch gebräuchlich und bedeutet »sich mit jemandem in Bezug auf eine Frage verständigen; sich einigen«: Nach langwierigen Verhandlungen konnte die Behörde sich mit dem Bauunternehmer ins Einvernehmen setzen …   Universal-Lexikon

  • in beiderseitigem Einvernehmen — in beiderseitigem Einvernehmen …   Deutsch Wörterbuch

  • Benehmen (Verfahren) — Einvernehmen ist ein Begriff aus der Rechtswissenschaft. Inhaltsverzeichnis 1 Zivilrecht 2 Verwaltungsrecht 3 Strafrecht 4 Quellen 5 Weblinks // …   Deutsch Wikipedia

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