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Energieforschung der Bundesregierung
Die Bundesregierung legt die Ziele und Schwerpunkte ihrer Energieforschungspolitik sowie die zugehörigen Fördermechanismen in einem mehrjährigen Energieforschungsprogramm fest. Das 6. Energieforschungsprogramm ist am 3. August 2011 vom Bundeskabinett verabschiedet worden[1]. Es umfasst ein Fördervolumen von 3,4 Milliarden Euro für die Jahre 2011 bis 2014. Neue Schwerpunkte setzt das Programm vor allem durch drei Forschungsinitiativen, die von den Ressorts der beteiligten Ministerien gemeinsam getragen werden sollen: Energiespeicher, Netze und Solares Bauen/Effiziente Stadt.
Zum 1. Januar 2006 ist das 5. Energieforschungsprogramm „Innovation und neue Energietechnologien“ in Kraft getreten. Das Programm, welches unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi, zuständig für die Energieforschungspolitik der Bundesregierung) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) als auch dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) konzipiert wurde, bildet die Grundlage für die Förderpolitik des Bundes in den kommenden Jahren. Ziel ist es, durch Innovation und technischen Fortschritt den Übergang zu einer nachhaltigen Energieversorgung weiter voranzutreiben. Kurz- und mittelfristig leistet das Programm einen konkreten Beitrag zur Erfüllung aktueller politischer Vorgaben, vor allem der Sicherstellung eines ausgewogenen Energiemixes, der Steigerung der Energieproduktivität, der Erhöhung des Beitrags der erneuerbaren Energieträger am Primärenergieverbrauch sowie der Reduktion der Treibhausgasemissionen. Langfristig trägt es dazu bei, durch Sicherung und Erweiterung der technologischen Optionen die Reaktionsfähigkeit und Flexibilität der Energieversorgungssysteme zu verbessern. Mit den Beschlüssen der Bundesregierung zum „Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP)“ hat sie ihre Förderaktivitäten im Rahmen des 5. Energieforschungsprogramm neu akzentuiert und verstärkt. So hat das BMWi seine Förderaktivität auf dem Gebiet nicht-nuklearer Energietechnologien unter dem Namen „Forschung für Energieeffizienz“ neu gebündelt. Insgesamt wird die Bundesregierung in den Jahren 2011 bis 2014 im Rahmen der Energieforschung rund 2,6 Mrd. € für die Förderung von Forschung und Entwicklung moderner Energietechnologien bereitstellen. Damit leistet das Energieforschungsprogramm einen wichtigen Beitrag zur notwendigen Anpassung und Modernisierung der deutschen Energieversorgung. Im Übrigen stärkt das Programm Wachstum und Beschäftigung in Deutschland und bietet über den Export von hocheffizienten Energietechnologien einen wirksamen Beitrag zum global notwendigen Schutz der Erdatmosphäre.
Die aktuellen energieforschungspolitischen Förderschwerpunkte sind wie folgt aufgeteilt: Das BMWi betreut die Förderung angewandter Forschung, Entwicklung und Demonstration in den Bereichen Rationelle Energieumwandlung sowie Nukleare Sicherheits- und Endlagerforschung. Die Rationelle Energieumwandlung umfasst dabei die Bereiche Moderne Kraftwerkstechnologien (auf Basis von Kohle und Gas), Brennstoffzellen und Wasserstoff, Energieoptimiertes Bauen, sowie Energieeffizienz in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen. Das BMU ist zuständig für die Förderung angewandter Forschung, Entwicklung und Demonstration mit dem Schwerpunkt Erneuerbare Energien (Photovoltaik, Windenergie, Solarthermie, Geothermie, Optimierung der Energieversorgungssysteme, Wasserkraft und Nutzung der Meeresenergie). Das BMELV koordiniert die Förderung angewandter Forschung, Entwicklung und Demonstration im Gebiet der Bioenergie. Das BMBF unterstützt die Förderung der gesamten Grundlagenforschung in den Bereichen Rationelle Energieumwandlung, Erneuerbare Energien, Nukleare Sicherheit und Fusion.
Mit der Umsetzung der Förderaktivitäten haben die Ministerien den Projektträger Jülich (PtJ), den Projektträger Reaktorsicherheitsforschung (PtR, innerhalb der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH) sowie die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) beauftragt.
Internationale Kooperationen in der Energieforschung
EU-Förderung
Die Europäische Union fördert Forschung und Entwicklung auf Basis mehrjähriger Forschungsrahmenprogramme (FRP). Grundlage für die FRP ist der EG-Vertrag (Titel XVIII Forschung und technologische Entwicklung, Art. 163-173). Ziel ist es, die wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der Industrie zu stärken, die Entwicklung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und den Europäischen Forschungsraum (ERA) auszubauen. Seit 2007 läuft das 7. Forschungsrahmenprogramm (2007–2013), für das insgesamt über 50 Mrd. € zur Verfügung stehen. Die nicht-nukleare Energieforschung ist eine von 10 thematischen Prioritäten, für die 2,35 Mrd. € vorgesehen sind. Anträge für Forschungsprojekte können auf Basis von jährlich veröffentlichten sogenannten „Calls“, eingereicht werden. Der Programmausschuss Energie, in dem das BMWi die Bundesregierung vertritt, unterstützt, berät und kontrolliert die Europäische Kommission bei der Erarbeitung und Umsetzung der „Calls“. Um Synergieeffekte zwischen nationaler und europäischer Förderpolitik zu realisieren, beteiligt sich das BMWi im Rahmen des Forschungsrahmenprogramms an sogenannten Europäischen Technologieplattformen wie bspw. „Zero Emission Fossil Power Plants - ZEP“ oder „ Electricity Networks of the Future“ sowie an sogenannten ERA-Nets (“Hydrogen and Fuel Cells- HyCo” und “Fossil Energy Coalition – FENCO”).
Internationale Energieagentur - IEA
Deutschland ist Gründungsmitglied der seit 1974 bestehenden Internationalen Energieagentur (IEA). Die IEA bietet heute den 28 Mitgliedstaaten ein breites Forum zur gemeinsamen Abstimmung wichtiger Energiefragen. Darüber hinaus ist sie eine Plattform für internationale Forschungskooperationen, deren Schwerpunkte in den Bereichen Erneuerbare Energien, Fossile Energieträger, Energieeffizienz sowie Kernfusion liegen. Im Prinzip sind die IEA-Forschungskooperationen für alle Länder offen, die der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Entwicklung von Energietechnologien Bedeutung zumessen.
Quelle
- Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (Hrsg.): Forschung für Energieeffizienz (Stand: September 2010)
Siehe auch
Einzelnachweise
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