Erbfürstentum Paderborn

Erbfürstentum Paderborn
Dieser Artikel behandelt die preußische Verwaltungseinheit Fürstentum Paderborn. Für das souveräne Territorium bis 1802 siehe Fürstbistum Paderborn. Für die heutige Region siehe Hochstift Paderborn (Region) – vgl. Paderborn (Begriffsklärung).

Das Fürstentum Paderborn (auch Erbfürstentum Paderborn) war ein zwischen 1803 und 1806/07 existierendes Fürstentum in preußischem Besitz. Es entstand durch Säkularisierung des Fürstbistums Paderborn.

Inhaltsverzeichnis

Lage

Das Fürstentum Paderborn lag westlich der preußischen Kernlande, im Osten von Westfalen, südlich der altpreußischen Territorien Grafschaft Ravensberg und Fürstentum Minden, beidseitig des Eggegebirges und fast vollständig westlich der Weser. Hauptort war Paderborn. Weitere größere Städte waren Warburg und Brakel.

Das ehemalige Gebiet des Fürstentums liegt im heutigen südlichen Ostwestfalen, in den nordrhein-westfälischen Kreisen Paderborn und Höxter. Es entspricht damit weitgehend der heute als Hochstift Paderborn bezeichneten Region. Nicht zum Fürstentum Paderborn gehörte aber das Gebiet um Corvey.

Geschichte

Nach der Besetzung des Fürstbistums Minden durch Preußen 1802 wurde das Fürstbistum Paderborn 1803 als Entschädigungsland auf dem Reichsdeputationshauptschluss Preußen zugesprochen. § 3 des Reichsdeputationshauptschlusses lautet: Dem Könige von Preußen, Kurfürsten von Brandenburg, für das Herzogthum Geldern, und den auf dem linken Rheinufer gelegenen Theil des Herzogthums Cleve, für das Fürstenthum Moeurs, die Bezirke von Sevenaer, Huissen und Malburg, und für die Rhein- und Maaszölle: die Bisthümer Hildesheim und Paderborn; ..... Herrscher war demnach der preußische König Friedrich Wilhelm III., der den Titel Fürst zu Paderborn 1803 annahm und deren Dynastie diesen Titel bis zum Ende der Monarchie führte. Die preußischen Könige führten nun auch das paderbornische Stiftswappen in Ihrem Wappenschild.

Der letzte Fürstbischof von Paderborn fand Aufnahme in Würzburg, seinen Titel durfte er weiterhin führen. Der Bischof von Paderborn war bis dahin Reichsfürst des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation. Das Stift Paderborn war damit schon vor 1802 ein nicht-säkularisiertes Fürstentum mit Stimmrecht auf dem Reichstag.

Häufig wurde das Fürstentum Paderborn auch als "Erbfürstentum" bezeichnet, da im Gegensatz zum durch das Domkapitel gewählte und von Kaiser und Papst bestätigten Fürstbischof, nun der König von Preußen in der Eigenschaft als Kurfürst von Brandenburg Fürst von Paderborn wurde.

Die Bezeichnung (Erb-)Fürstentum wurde während der Zuschlagung des Gebietes unter der Herrschaft des napoléonischen Königs von Westphalen (Departement der Fulda) zwischen 1806 und 1813 ausgesetzt und danach nur noch symbolisch rekonstituiert. Nach dem Rückfall des Gebietes an Preußen wurde das Gebiet gemäß einer 1816 durchgeführten Verwaltungsreform Teil der Provinz Westfalen. Der Begriff Fürstentum Paderborn spielte dann nur noch in der dynastischen Erbfolge für den König von Preußen eine Rolle und war keine Verwaltungseinheit mehr. Das Gebiet wurde auf die Kreise Höxter, Warburg, Paderborn, Büren und Brakel aufgeteilt, deren Einrichtung teilweise bereits 1803 begonnen wurde, jedoch durch die französische Besetzung keine große Bedeutung erlangen konnte.

Siehe auch

Literatur

  • Wilhelm Grabe (Hrsg.): Neue Herren – neue Zeiten? Quellen zur Übergangszeit 1802 bis 1816 im Paderborner und Corveyer Land. Paderborn 2006 (Studien und Quellen zur Westfälischen Geschichte; 52). 
  • Friedrich Keinemann: Das Hochstift Paderborn am Ausgang des 18. Jahrhunderts. 1996, ISBN 3-8196-0405-7. 

Weblinks

Anmerkungen

51.7173188.7531217Koordinaten: 51° 43′ 2″ N, 8° 45′ 11″ O


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