- EuRH
-
Datei:Europäischer Rechnungshof.jpg
Der Europäische Rechnungshof (kurz EuRH) wurde 1975 durch den Vertrag zur Änderung bestimmter Finanzvorschriften errichtet, nahm 1977 als unabhängiges Kontrollorgan seine Arbeit auf und wurde mit dem Vertrag von Maastricht 1993 den anderen Organen gleichgestellt. Durch die Verträge von Amsterdam und Nizza wurden seine Kompetenzen weiter ausgebaut. Auf Grundlage der Art. Art. 246 bis 248 EG-Vertrag prüft der EuRH fortlaufend die Rechtmäßigkeit und ordnungsgemäße Verwendung von Einnahmen und Ausgaben der Institutionen der Europäischen Gemeinschaft. Sitz des Rechnungshofes ist Luxemburg.
Inhaltsverzeichnis
Zusammensetzung
Jeder Mitgliedstaat schlägt einen Vertreter für den EuRH vor, der fachlich geeignet und unabhängig ist und vom Ministerrat nach Anhörung des Parlaments für die Dauer von sechs Jahren ernannt wird [1]. An der Spitze des EuRH steht der Präsident, der aus den Reihen der Mitglieder auf drei Jahre (eine Wiederwahl ist möglich) gewählt wird. Seit dem 16. Januar 2008 ist Vítor Manuel da Silva Caldeira aus Portugal Präsident des EuRH. Die Mitglieder können für bestimmte Berichte oder Stellungnahmen Kammern bilden. Höchster Beamter des EuRH ist der Generalsekretär, der vom Rechnungshof ernannt und mit Verwaltungsaufgaben betraut wird.[2]
Die Mitarbeiter des EuRH (derzeit rund 760) bilden Prüfungsgruppen für spezifische Prüfvorhaben. Sie können jederzeit Prüfbesuche bei anderen EU-Organen, in den Mitgliedstaaten sowie in Ländern durchführen, die EU-Hilfen erhalten. Rechtliche Schritte kann er jedoch nicht unternehmen - Verstöße werden den anderen Organen mitgeteilt, damit entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können.
Aufgaben
Die Hauptaufgabe des Europäischen Rechnungshofs besteht darin, einen jährlichen Bericht über die Verwendung der Gemeinschaftsmittel vorzulegen. Der Bericht wird immer zum 30. November des Folgejahres erstellt und mit Stellungnahmen der Organe im Amtsblatt der EG veröffentlicht. Bei Erstellung dieses Berichts sollen die Organe der EG unterstützend wirken (Art. 248 Abs. 3 EG). Er dient dem Europäisches Parlament als Hilfsmittel der Haushaltskontrolle und ist Grundlage für die Haushaltsentlastung der Kommission durch das das Parlament.[3]
Fällt der Bericht zufriedenstellend aus, legt der Rechnungshof diesen Institutionen eine Zuverlässigkeitserklärung vor und bestätigt damit das ordnungsgemäße Wirtschaften innerhalb der EU.
Der EuRH und der Rücktritt der Santer-Kommission
Die Arbeit des Rechnungshofs erreichte 1998 und 1999 eine breite Öffentlichkeit, als das Europäische Parlament die Entlastung der Kommission versagte. Der Rücktritt der Santer-Kommission erfolgte dabei aufgrund der zu Tage getretenen Unregelmäßigkeiten, nicht aber als direkte Reaktion auf den Bericht des Rechnungshofes. Seit der Rechnungshof Zuverlässigkeitserklärungen abgibt (seit Beginn der neunziger Jahre), waren diese stets negativ.
Abgrenzung zu OLAF
Der Rechnungshof ist nicht identisch mit der europäischen Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF. Beide Organisationen arbeiten jedoch zusammen. Wenn der Rechnungshof während seiner Prüfungsarbeit auf Unregelmäßigkeiten oder mögliche Fälle von Betrug stößt, übergibt er diese zur weiteren Untersuchung an OLAF.
Quellen
- ↑ Das Kollegium des Europäischen Rechnungshofes
- ↑ Das Organigramm des EuRH
- ↑ Interview mit dem Berichterstatter für die Haushaltsentlastung für 2007, EP-Website 12.11.2008
Weblinks
(Europäischer Rat)* | Europäisches Parlament | Rat der Europäischen Union (EU-Ministerrat) | Europäische Kommission | Europäischer Gerichtshof | Europäischer Rechnungshof | (Europäische Zentralbank)*
*ab Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon
Wikimedia Foundation.