- Horst Bartholomeyczik
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Horst Bartholomeyczik (* 13. August 1903 in Goldenau; † 2. Juni 1975) war ein deutscher Zivilrechtler und SS-Obersturmbannführer.
Inhaltsverzeichnis
Herkunft und Ausbildung
Bartholomeyczik stammt aus einer alten ostpreußischen Familie. Er besuchte das Gymnasium in Lötzen und das Königstädtische Gymnasium in Berlin. Sein Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften führte ihn an die Universitäten von Königsberg und Breslau, wo er 1928 sein Referendarexamen bestand. Nach dem Assessorexamen (1932, Berlin) promovierte er 1934. Im Jahr 1939 habilitierte er sich an der Universität Breslau. Seine Lehrer waren Walter Schmidt-Rimpler (1885–1975) und Heinrich Lange.
Zeit des Nationalsozialismus
Im Jahr 1937 trat Bartholomeyczik in die NSDAP ein. Im Jahr 1939 wurde er SS-Obersturmbannführer und begann für das Rasse- und Siedlungshauptamt der SS (RuSHA) zu arbeiten, dem er bis 1944 angehörte.[1] Bartholomeyczik beteiligte sich an der Forschung für den Generalsiedlungsplan Ost. So förderte die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) 1943/44 seine Arbeit zum Thema „Erforschung der rechtlichen Voraussetzungen und der Rechtsform der Ostsiedlung“.[2] Er war Dozent an der von den Nationalsozialisten gegründeten Reichsuniversität Posen und den Universitäten in Frankfurt, Göttingen und Breslau. In Breslau war er auch Landgerichtsrat. Bartholomeyczik war Mitglied im Erbrechtsausschuss der Akademie für deutsches Recht.[3]
Wirken nach 1945
Nach 1945 arbeitete Bartholomeyczik als Syndikus für Unternehmen der Industrie und als Repetitor. Er setzte sich auch für die Interessen der Professoren ein, die nach dem Ende der NS-Herrschaft die Universitäten hatten verlassen müssen. Im Jahr 1956 wurde er auf eine zivilrechtliche Professur an der Universität Mainz berufen, die er bis zu seiner Emeritierung 1972 innehatte. Zwischenzeitlich war er auch Oberlandesgerichtsrat in Koblenz.
Bartholomeyczik veröffentlichte über 70 größere Publikationen. Schwerpunkte seiner wissenschaftlichen Arbeit waren das Wirtschaftsrecht sowie das Erb- und Familienrecht.
Veröffentlichungen
- Die Stimmabgabe im System unserer Rechtshandlungen (Dissertation), 1934.
- Die Miterbengemeinschaft im künftigen Recht (Habilitationsschrift), 1939.
- Die Kunst der Gesetzesauslegung, 4. Auflage 1967.
- Erbrecht (zusammen mit Wilfried Schlüter), 10. Auflage 1975.
Literatur
- Ernst Klee: „Horst Bartholomeyczik“, in: Personenlexikon zum Dritten Reich, 2003. S. 29.
- Festschrift für Horst Bartholomeyczik zum 70. Geburtstag. Berlin 1973
- Wolfgang Harms: „Nachruf auf Horst Bartholomeyczik“, in: NJW 1975, S. 1550.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Isabell Heinemann: Rasse, Siedlung, deutsches Blut - das Rasse- und Siedlungshauptamt der SS, S. 135, 150.
- ↑ Isabel Heinemann, Willi Oberkrome, Sabine Schleiermacher, Patrick Wagner: Wissenschaft - Planung - Vertreibung. Der Generalplan Ost der Nationalsozialisten, Katalog zur Ausstellung der Deutschen Forschungsgemeinschaft, S. 26.
- ↑ Martin Maletzky: Das Erbrecht des Fiskus. Herbert Utz: München, 2001 (Münchner Juristische Beiträge, Bd. 21), S. 227.
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