- Finanzgericht
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Das Finanzgericht ist ein besonderes Fachgericht. Es ist in Deutschland das Gericht erster Instanz für den Rechtsweg in finanzgerichtlichen Streitigkeiten. Die Richterinnen und Richter befinden über Rechtstreitigkeiten zwischen Steuerbürger und Finanzverwaltung (Finanzämter und Zollbehörden). Der Aufbau der Finanzgerichtsbarkeit ist anders als der der übrigen Gerichtsbarkeiten zweistufig.
Dem Bürger steht es frei sich vor den Finanzgerichten gegen Maßnahmen der Finanzbehörden in Steuer- und Zollsachen zur Wehr zu setzen. Die Bestrafung von Steuersündern gehört jedoch nicht zu den Aufgaben der Finanzgerichte. Das Finanzgericht ist auch kein „verlängerter Arm“ der Finanzverwaltung. Es ist – wie jedes anderes Gericht auch – unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
Das Finanzgericht ist als Oberes Gericht des Landes in Senate gegliedert. Einem Senat gehören drei Berufsrichter und – in der mündlichen Verhandlung – zwei ehrenamtliche Richter an. Der Senat kann in einfacher Sache beschließen, dass ein Berufsrichter allein als Einzelrichter entscheidet § 6 und § 79a FGO).
Das Gericht prüft, ob der Kläger alle Formalitäten erfüllt hat und ob sein Klagebegehren berechtigt ist. Das Gericht ist dabei nicht daran gebunden, was von dem Kläger oder dem Finanzamt vorgetragen wird. Es ermittelt vielmehr alle Fakten von Amts wegen. Den Beteiligten wird rechtliches Gehör gewährt. Kläger und beklagtes Finanzamt erhalten Gelegenheit, sich zu allen Punkten, die zur Grundlage der gerichtlichen Entscheidung gemacht werden sollen, zu äußern. Hat der Kläger alle Formalien beachtet und ist das Klagebegehren berechtigt, gibt das Gericht der Klage statt.
Gegen die Urteile des Finanzgerichtes gibt es wegen des nur zweistufigen Gerichtsaufbaus der deutschen Finanzgerichtsbarkeit als einzig zulässiges Rechtsmittel die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH). Gegen andere Entscheidungen des Finanzgerichtes besteht die Möglichkeit der Beschwerde zum BFH.
In Nordrhein-Westfalen gibt es drei Finanzgerichte, in Bayern zwei. Berlin und Brandenburg haben seit dem 1. Januar 2007 ein gemeinsames Finanzgericht in Cottbus. In den übrigen Bundesländern existiert jeweils ein Finanzgericht. Insgesamt bestehen damit 18 Finanzgerichte.
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