Fachschaftsrat

Fachschaftsrat

Als Fachschaft bezeichnet man eine Institution der studentischen Interessensvertretung an Universitäten und anderen Hochschulen.

Inhaltsverzeichnis

Begriff

In Deutschland und der Schweiz gilt, dass sich die Fachschaften aus allen Studierenden eines Instituts, einer Fakultät oder eines Fachbereichs zusammensetzen. In den meisten deutschen Bundesländern erfolgt die Mitgliedschaft in einer Fachschaft automatisch mit der Immatrikulation (Einschreibung) an der Hochschule. Ein Austritt ist in diesem Fall (vor der Exmatrikulation) nicht möglich (Zwangsmitgliedschaft). Ein/e Studierende/r der Mathematik ist also immer auch Mitglied der Fachschaft Mathematik.

Miteinander verwandte Fachbereiche werden gern zu fachbereichsübergreifenden Fachschaften zusammengefasst. So kann es an einer Hochschule beispielsweise eine gemeinsame Fachschaft der Bereiche Mathematik, Informatik und Physik geben.

In Österreich versteht man unter einer Fachschaft die Studienrichtungsvertretung, insbesondere an technischen Universitäten. Die hier beschriebenen Aufgaben werden im Übrigen von der Studien- oder der Fakultätsvertretung der Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft wahrgenommen.

Fachschaftsrat

Die Interessenvertretung der Studierenden eines Fachbereichs erfolgt an den meisten deutschen Hochschulen durch den Fachschaftsrat, welcher aus einer bestimmten Anzahl gewählter Vertreter/innen der Studierenden eines Faches, einer Fächergruppe oder Studienrichtung besteht. Unter dem Begriff Fachschaft versteht man dabei oft umgangssprachlich auch nicht alle Studierenden eines Faches, sondern den Fachschaftsrat oder dessen Büro. Die gewählten Vertreter/innen, aber auch andere Studierenden, werden als Fachschaftler/innen oder Fachschafter/innen bezeichnet. Neben der Bezeichnung Fachschaftsrat, gibt es manchmal auch noch Fachschaftsvertretung oder wie bei zwei Fällen an der Humboldt-Universität zu Berlin aus traditionellen Gründen die Bezeichnung Studierendenrat (sonst bezeichnet Studierendenrat an einigen ostdeutschen Hochschulen den Allgemeinen Studierendenausschuss).

In manchen Bundesländern ist der Fachschaftsrat als gesetzliches Organ der verfassten Studierendenschaft vorgesehen und verfügt über eigene Geldmittel.

StugA

An der Bremer Universität werden die Fachschaftsräte StugA (Plural: Stugen) genannt. Entstanden ist dieser Name aus der Geschichte der Uni als Reform-Universität heraus, da man bestimmte Bezeichnungen bei der Gründung nicht übernehmen wollte. Die Abkürzung steht offiziell für Studiengangs-Ausschuß, inoffiziell wird aber Studiengangs-Aktive bevorzugt, da deutlich gemacht werden soll, dass die Mitarbeit nicht von einer offiziellen Wahl abhängen soll, sondern sich in der Aktivität für die Studierenden ausdrückt.

Andere Organisationsformen

In einigen Bundesländern (etwa Berlin) ist die Bildung der Fachschaftsräte umstritten, da sie eine Dopplung der von den Studierenden gewählten Gremien bedeuten. Die Aufgaben der Fachschaftsräte übernehmen hier in der Regel freiwillig arbeitende Fachschaftsinitiativen („Fachschaftsinis“), eine Konstituierung des gewählten Fachschaftsrates wird abgelehnt. Besonders problematisch ist die Situation, wenn Fachschaftsräte wiederum aus ihrer Mitte eine Studierendenvertretung wählen sollen, die neben dem bereits fest etablierten Gremien wie dem Studierendenparlament (StuPa) sowie dem Allgemeinen Studierendenausschuss agieren soll.

In Baden-Württemberg und Bayern gibt es aufgrund der Abschaffung der „Verfassten Studierendenschaft“ in den 1970er Jahren offiziell keine Fachschaftsräte. Dennoch finden sich die Studenten meist zu (nicht gewählten) Fachschaftsinitiativen sowie als „Unabhängige Studierendenschaft“ zusammen.

Auch an anderen Hochschulen in Deutschland kann es vor allem bei kleineren Studiengängen vorkommen, dass sich Studenten zu einer Interessenvertretung zusammenschließen, die sich dann als Fachschaft bezeichnet, ohne dass ein Fachschaftsrat gewählt wird.

Fachschaftsarbeit

Die Fachschaftler bekommen meist einen Raum zur Verfügung gestellt – das „Fachschaftsbüro“. In diesem Raum sind sie zu Präsenzzeiten für ihre Kommilitonen persönlich und telefonisch erreichbar. Die Fachschaft beschäftigt sich im Allgemeinen mit allen studentischen Belangen.

Zu ihren Aufgaben zählt je nach Hochschulgesetz und Satzung der Studierendenschaft z.B. für NRW:

  • die Wahrnehmung der Belange ihrer Mitglieder in Hochschule und Gesellschaft.
  • an der Erfüllung der Aufgaben der Hochschulen, insbesondere durch Stellungnahmen zu hochschul- und wissenschaftspolitischen Fragen mitzuwirken.
  • auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung die politische Bildung, das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft zur aktiven Toleranz ihrer Mitglieder zu fördern.
  • fachliche, wirtschaftliche und soziale Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen. Dabei sind die besonderen Belange der Studierenden mit Kindern und der behinderten Studierenden zu berücksichtigen.
  • kulturelle Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen.
  • den Studierendensport zu fördern.
  • überörtliche und internationale Beziehungen zu pflegen.

Im Rahmen dieser Aufgaben veranstalten Fachschaftler Erstsemestereinführungen und -wochenenden, sammeln und verleihen Skripte, Altklausuren, Prüfungs- und Praktikumsprotokolle. Sie organisieren Fachschaftspartys und Sportveranstaltungen oder nutzen die Möglichkeit der Sammelbestellung von Lern- und Arbeitsmaterialien. Die Fachschaftler beraten die Studierenden in fachlichen, organisatorischen und sozialen Fragen. Gelegentlich werden sogar Tutorenprogramme und Begleitkurse angeboten, in denen jüngere Studierende unterrichtet und ihnen bei der Prüfungsvorbereitung geholfen wird (siehe auch "Studienberatung"). Zahlreiche Fachschaften geben Fachschaftszeitungen heraus. Einige bieten Veranstaltungen zur fachbezogenen und politischen Bildung der Studierenden an.

Oft ziehen die Fachschaften lokale (oder in Zusammenarbeit mit anderen Fachschaften auch nationale) Projekte auf – Beispiele aus Mediziner-Fachschaften sind die Teddybärkrankenhäuser oder „Mit Sicherheit verliebt“. Ein weiteres Projekt ist der studentische Akkreditierungspool. Hier schreiben sich Studierende ein, die bereits Erfahrung im Erstellen von Prüfungsordnungen und Studiengängen haben und an der Akkreditierung von Studiengängen anderer Universitäten als studentische Vertreter beteiligt sind.

Die Arbeit der Fachschaften hängt von der Aktivität ihrer Mitglieder ab und ist dementsprechend unterschiedlich. Ein verbreitetes Problem vieler Fachschaften ist der Mangel an engagierten Studierenden. Die Zahl der Studierenden, die an der Fachschaftsarbeit interessiert sind, sinkt seit Mitte der 90er Jahre kontinuierlich. Während 1983 nur 26 Prozent der Studierenden gar kein Interesse an der Fachschaftsarbeit zeigten, stieg die Zahl bis 2007 auf 34 Prozent, gleichzeitig sinkt die Zahl derer, die gelegentlich an Fachschaftsarbeit teilnehmen.[1] Die Fachschaften definieren die inhaltlichen Schwerpunkte ihrer Arbeit selbst, somit ist eine pauschale Aussage über die Aktivitäten unmöglich. So verhalten sich einige Fachschaften eher politisch, während andere sich als reine Serviceanbieter begreifen.

Gremienarbeit

Auch wenn die Gremien eines Fachbereichs (Fachbereichs- oder Fakultätsrat) in der Regel getrennt vom Fachschaftsrat gewählt werden, sind es meist doch aktive Fachschafter, die durch Mitarbeit in den Gremien an der Gestaltung von Prüfungsordnungen und bei Berufungsverfahren mitwirken. Sie sind die Hauptvermittler zwischen den Studenten und Dozenten/Professoren, sprechen studentische Probleme und Anliegen an und tragen gegebenenfalls Konflikte aus.

Kooperation von Fachschaftsräten

Zur Verständigung der einzelnen Fachschaften einer Hochschule gibt es hochschulinterne Tagungen die als Fachschaftenkonferenzen (FSK), Fachschaftenvertreterinnenkonferenzen (FSVK), Treffen aller Fachschaften (TaF) oder Runder Tisch der Fachschaften (RTdF) bezeichnet werden.

Das bundesweite Treffen der einzelnen Fachschaften wird zumeist als Bundesfachschaftentagung bezeichnet.

Einzelnachweise

  1. Tino Bargel: Datenalmanach Studierendensurvey 1983 - 2007, Konstanz 2007, Tabelle 108

Literatur

  • Müller, Ulf: Die rechtliche Stellung der Fachschaften, Lit Verlag, Münster (Westfalen) 1997, 316 S. (ISBN 3-8258-3502-2)

Siehe auch


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