- Familienarchiv
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Die Archivsparten fassen im Archivwesen die Archive nach ihren Typen zusammen. Man orientiert sich dabei überwiegend nach den Rechtsträgern der Archive.
In Deutschland teilt man die Archive traditionell in acht Sparten ein - sie entsprechen den Fachgruppen des Berufsverbands Verband deutscher Archivarinnen und Archivare (VdA):
Staatliche Archive
Zu den Staatsarchiven zählen das Bundesarchiv, das Politische Archiv des Auswärtigen Amts, das Archiv der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz sowie die von den Bundesländern getragenen Staatsarchive bzw. Landesarchive.
Kommunalarchive
Archive der kommunalen Gebietskörperschaften sind Stadtarchive, Kreisarchive und Gemeindearchive.
Kirchliche Archive
Neben den auf der Ebene der Landeskirchen bzw. Bistümer eingerichteten Archiven der evangelischen Landeskirchen und den Bistums- oder Diözesanarchiven der katholischen Kirche gibt es noch zahlreiche kleinere Archive (z. B. die Pfarrarchive) und Archive kirchlicher Einrichtungen wie die Ordensarchive. Auch die evangelischen Freikirchen haben Archive eingerichtet.
Siehe auch:
- Evangelisches Zentralarchiv in Berlin
- Landeskirchliches Archiv Bielefeld
- Zentralarchiv der Evangelischen Kirche der Pfalz
- Landeskirchliches Archiv der Pommerschen Evangelischen Kirche
- Oncken-Archiv
- Vatikanisches Geheimarchiv
Herrschafts-, Haus- und Familienarchive (Adelsarchive)
Bei den Adelsarchiven handelt es sich um Privatarchive, die in sehr unterschiedlicher Weise betreut werden und zugänglich sind.
Wirtschaftsarchive
Diese Gruppe umfasst die regionalen Wirtschaftsarchive, getragen meist von den Industrie- und Handelskammern, als einziges größeres Branchenarchiv das Bergbauarchiv in Bochum, sowie die Unternehmens- oder Firmenarchive (es gibt etwa 200 institutionell ausgebaute Unternehmensarchive in Deutschland).
Parlaments-, Partei- und Verbandsarchive
Die Parlamente des Bundes und der Länder geben ihre Unterlagen nicht an die Staatsarchive ab, sondern unterhalten eigene Parlamentsarchive. Die Archive der politischen Parteien sind meist bei den Parteistiftungen angesiedelt. Zu dieser Gruppe rechnen auch die Archive von Gewerkschaften und Verbänden.
Medienarchive
Am Wenigsten „klassische“ Archive sind die Medienarchive, da man sich in ihnen eher am beruflichen Leitbild der Dokumentare orientiert. Zu ihnen zählen die Archive der öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk- und Fernsehanstalten, das Deutsche Rundfunkarchiv, die Archive der Printmedien und die Bildarchive. Journalisten brauchen eher kurze, schnelle Informationen; herkömmlich sind Zeitungsausschnitt-Archive die wichtigsten Recherchequellen. (Um nur einige andere rundfunk-spezifische zu nennen: Musiknoten-, Film-, O-Ton-Archive...)
Hochschularchive und Archive wissenschaftlicher Institutionen
Den Kern dieser Gruppe stellen die öffentlichen Universitätsarchive. Es zählen aber auch die Archive wissenschaftlicher Institutionen und die Literaturarchive zu ihr.
'Alternative' Archive
Zunehmend an Interesse - auch der staatlichen Archivverwaltungen - gewinnen die so genannten "Archive von unten" oder "Archive der neuen sozialen Bewegungen" wie z. B. diejenigen der Frauen-, Schwulen-, Friedens- oder Umweltschutzbewegung: Kretzschmar, Landesarchiv-Baden-Württemberg, in: Archivar 2005, S. 222
Siehe auch
Weblinks
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