Feldmarschalleutnant

Feldmarschalleutnant
Kragenspiegel eines Feldmarschalleutnants der k.u.k. Armee

Feldmarschalleutnant (abgekürzt: FML)[1] war ein militärischer Dienstgrad. Er kam gleichzeitig mit dem des Feldmarschalls im 17. Jahrhundert auf. Der Kriegsherr pflegte einem Feldmarschall einen „Untermarschall“ oder „Lieutenant“ beizugeben, der den Feldmarschall zu unterstützen und zu vertreten hatte. Zu seinen Pflichten gehörten u. a. die Aufsicht über Proviantplätze und -straßen, die Kontrolle der Wachen usw.

Inhaltsverzeichnis

Entwicklung

Der Rang wurde in der kaiserlich-habsburgischen Armee vom 17. Jahrhundert bis 1806 und in der Armee von Österreich-Ungarn bis 1918 verwendet und war dort bis 1915 (bis zur Einführung des Dienstgrades Generaloberst) der zweithöchste Generalsrang. Der Rang in der k.u.k. Armee von Österreich-Ungarn entsprach dem Generalleutnant der Preußischen Armee. Der Feldmarschalleutnant führte meistens als Divisionskommandeur den Befehl über eine Division. Feldmarschalleutnante wurden als Exzellenz angesprochen.

In Österreich wurde der Rang auch nach 1918 durch den Oberbefehlshaber der Volkswehr (bis 1919) (weiter) geführt (Adolf Boog war bereits k.u.k. Feldmarschalleutnant, als er Oberbefehlshaber der Volkswehr wurde). Im Bundesheer wurden 1920 die deutschen Dienstgrade und Rangabzeichen eingeführt. Erst 1933 wurden im Ersten Bundesheer wieder Dienstränge, Abzeichen und Uniformen österreichischer Tradition, und damit auch der Feldmarschalleutnant, wieder eingeführt.

In der ungarischen Armee bestand der Dienstgrad fort. Er wurde dort bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs verwendet.

In der Rangordnung moderner Armeen kann der Feldmarschalleutnant am ehesten mit dem Divisionär bzw. Generalmajor verglichen werden.

Siehe Auch

Liste der Feldmarschalleutnante

Literatur

  • Georg von Alten: Handbuch für Heer und Flotte. Band III., Berlin 1911
  • Constantin von Wurzbach: Biographisches Lexikon des Kaiserthums Österreich, 60 Bände, Wien 1856-1891
  • Allgemeine Deutsche Biographie, 56 Bände, München-Leipzig 1875-1912
  • Österreichisches Biographisches Lexikon 1815-1950, bisher 12 Bände, Wien 1957 ff.
  • Neue Österreichische Biographie (ab Band 10: Grosse Österreicher), bisher 21 Bände, Wien 1935-1982
  • Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien, 5 Bände, Wien 1992-1997
  • Antonio Schmidt-Brentano: Kaiserliche und k.k. Generale 1618-1815, Österreichisches Staatsarchiv
  • Antonio Schmidt-Brentano: Die k.k. bzw. k.u.k. Generalität 1816-1918, Österreichisches Staatsarchiv
  • Adjustierungsvorschrift für die k.u.k. gemeinsame Armee, die k.k. Landwehr, die k.u. Landwehr, die verbundenen Einrichtungen und das Corps der Militär-Beamten. Gesamtausgabe Wien/Bozen 1912

Einzelnachweise

  1. Da der Dienstgrad vor der Rechtschreibreform geschaffen und auch davor wieder abgeschafft wurde, gilt alleinig die von der Vorschrift der k.u.k. Armee verwendete und somit korrekte Bezeichnung: Feldmarschalleutnant (auch Feldmarschall-Leutnant), nicht jedoch Feldmarschallleutnant.

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