Gemeinsame Armee

Gemeinsame Armee

Die von der k.u.k. Militäradministratur offiziell so bezeichnete Gemeinsame Armee, vom Kaiser und in Gesetzen auch einfach als Heer bezeichnet[1], nach 1918 umgangssprachlich meist k.u.k. Armee genannt, war der größte Teil der österreichisch-ungarischen Landstreitkräfte, zu denen noch die k.k. Landwehr und der k.u. Honvéd (ungarische Landwehr) gehörten.

Adjustierungsvorschrift von 1867 (Ausgabe von 1911/12).

Errichtet am 15. März 1867 und aufgelöst am 31. Oktober 1918 durch den Austritt der ungarischen Truppenteile, stellte die „Gemeinsame Armee“ bis dahin das Hauptkontingent der Bewaffneten Macht (oder auch Wehrmacht) der neuen Doppelmonarchie, zu der neben den Landstreitkräften auch die k.u.k. Kriegsmarine gehörte.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Namensgebung

Bis zum Jahre 1889 trugen die Streitkräfte, wie vor 1867, das Prädikat k.k. (kaiserlich-königlich, seit 1867 für eine gemeinsame Institution beider Reichshälften eigentlich irreführend). Erst auf ausdrücklichen Wunsch Ungarns wurde mit dem Gesetz vom 11. April 1889 die Bezeichnung k.u.k. auch für die „Gemeinsame Armee“ eingeführt.

Gemeinsame Institution

Nach dem österreichisch-ungarischen Ausgleich vom 15. März 1867 waren Heer und Kriegsmarine nicht mehr Institutionen eines Einheitsstaates, sondern der neuen Doppelmonarchie, die aus zwei gleichberechtigten Teilen bestand: dem Kaisertum Österreich (Cisleithanien) und dem diesem nicht mehr untergeordneten, aber in Realunion verbundenen Königreich Ungarn (Transleithanien).

Kaiser Franz Joseph I. – bis dahin Kaiser von Österreich, König von Ungarn, Böhmen, Kroatien, Dalmatien und Galizien etc. – führte fortan die Bezeichnung Kaiser von Österreich und König von Ungarn. Der Oberbefehl lag weiterhin beim Monarchen, der mit dem Heer über die neu eingerichtete Militärkanzlei Seiner Majestät des Kaisers und Königs kommunizierte. Für die Verwaltung und Systemerhaltung des Heeres (und der Kriegsmarine) war das k.u.k. Kriegsministerium, bis 1911 Reichskriegsministerium genannt, verantwortlich, für die Strategie der diesem zugehörige Generalstab. Der Generalstabschef hatte das Recht, dem Monarchen direkt vorzutragen.

Hauptteil der bewaffneten Macht

Das österreichische Gesetz vom 11. April 1889[2], mit dem das Wehrgesetz von 1868, novelliert 1882, erneuert wurde (ein Gesetz gleichen Inhalts wurde in Ungarn beschlossen), legte in § 2 fest:

Die bewaffnete Macht gliedert sich in das Heer, in die Kriegsmarine, in die Landwehr und in den Landsturm.

In § 14 wurde das jährliche Rekrutenkontinent für Heer und Kriegsmarine auf 103.000 Mann festgelegt; davon hatten 60.389 aus den im Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern zu kommen. Das Rekrutenkontingent für die zur Territorialverteidigung berufene österreichische Landwehr betrug 10.000 Mann. Die Kontingente waren durch politische Vereinbarungen zwischen Österreich und Ungarn und durch entsprechende Gesetze alle zehn Jahre an den Bedarf anzupassen. Die österreichische Landwehr und der ungarische Honvéd unterstanden nicht dem Kriegsminister, sondern dem k.k. Minister für Landesverteidigung (Landwehrminister) bzw. seinem königlich-ungarischen Pendant, inoffiziell Honvédminister genannt.

Finanzierung

Bei allen gemeinsamen Angelegenheiten, also auch bei der gemeinsamen Armee, gab es eine festgelegte Kostenaufteilung zwischen den beiden Reichsteilen. Von 1867 an waren das für Ungarn 30 % der Gesamtkosten. Diese Quote wurde bei den Ausgleichsverhandlungen 1888 auf 31,4 % und 1907 auf 36,4 % erhöht.[3] Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das waren weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für seine Streitkräfte.[4]

Vernachlässigung und Teilungswünsche

In der langen Friedenszeit der letzten Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts wurden Heer und Kriegsmarine zunehmend vernachlässigt. Militärausgaben waren im österreichischen Reichsrat wie im ungarischen Reichstag, zumindest für die gemeinsamen Streitkräfte, wenig populär. Die dringend notwendige Modernisierung des Heeres wurde immer wieder hinausgezögert. Dies sollte sich bei der Mobilmachung 1914 negativ bemerkbar machen. (Die Gebirgstruppe der k.k. Landwehr hingegen war eine Ausnahme und sehr gut ausgestattet.)

Die ungarischen Politiker forderten immer wieder ein separates ungarisches Heer. Der Monarch stimmte im Ausgleich von 1867 einem Kompromiss zu: Die beiden Reichshälften sollten zusätzlich zum gemeinsamen Heer eigene Territorialstreitkräfte aufstellen dürfen. Ungarn begann daraufhin sofort mit der Aufstellung der königlich-ungarischen Landwehr, auch auf Deutsch zumeist mit ihrem magyarischen Namen Honvéd bezeichnet.

Kaiser und König Franz Joseph I. blieb aber in der Hauptsache bei der im Ausgleich fixierten Einheitlichkeit des Heeres und der Kriegsmarine und bekräftigte dies nach neuerlichen Vorstößen der Ungarn 1903 im Armeebefehl von Chlopy (einem Manöverort in Galizien)[5]:

Getreu ihrem Eide wird Meine gesamte Wehrmacht fortschreiten auf dem Wege ernster Pflichterfüllung, durchdrungen von jenem Geist der Einigkeit und Harmonie, welcher jede nationale Eigenart achtet und alle Gegensätze löst, indem er die besonderen Vorzüge jedes Volksstammes zum Wohle des großen Ganzen verwertet. [...] Gemeinsam und einheitlich, wie es ist, soll Mein Heer bleiben.[6]

Franz Ferdinands Reformen

Als Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand 1898 vom Kaiser mit einer Analyse der bewaffneten Macht der Monarchie betraut wurde, wurde ihm der Nachholbedarf sehr rasch klar, ebenso das Erfordernis, den überalterten Generalstab zu verjüngen. Der 76-jährige Kaiser stimmte 1906 Franz Ferdinands Vorschlag zu, den ebenfalls 76-jährigen Generalstabschef Friedrich von Beck-Rzikowsky durch den 54-jährigen Franz Conrad von Hötzendorf zu ersetzen, und der Thronfolger machte sich mit Conrad sofort daran, Strukturen und Abläufe zu modernisieren.

Auch der 65-jährige Kriegsminister Heinrich von Pitreich wurde 1906 auf Wunsch des Thronfolgers ausgetauscht.[7] Die Investitionsvorschläge des Thronfolgers wurden aber aus politischen Gründen nur zum kleineren Teil realisiert; im Ersten Weltkrieg war die österreichisch-ungarische Armee deutlich schlechter ausgestattet als die Streitkräfte des verbündeten Deutschen Reiches.

Der Kriegsfall

Die Landstreitkräfte hatten bis 1914 nur einen Ernstfall erlebt: die Okkupation von Bosnien und Herzegowina nach dem Berliner Kongress 1878, bei der bewaffneter Widerstand zu überwinden war. Teile der „Gemeinsamen Armee“ wurden 1908 zur Niederschlagung des Aufstandes in Bosnien-Herzegowina mobilisiert.

Nach der Ermordung Franz Ferdinands bestellte der 84-jährige Kaiser im Sommer 1914 Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten, da er selbst den Oberbefehl im Krieg bereits seit 1859 nicht mehr beanspruchte. Vereinbarungsgemäß überließ Friedrich alle operativen Entscheidungen seinem Generalstabschef Conrad. Karl I. übernahm nach seiner Thronbesteigung im November 1916 den Oberbefehl Anfang 1917 wieder selbst.

Zur Rolle der österreichisch-ungarischen Armee im Ersten Weltkrieg siehe:

Organisation

Hauptartikel: k.u.k. Kriegsministerium

Neben der Gemeinsamen Armee bestanden:

Die Gemeinsame Armee und die Kriegsmarine wurden vom Reichskriegsminister (ab 20. September 1911 k.u.k. Kriegsminister) in Wien verwaltet, der dem Kaiser und König unmittelbar unterstand. Die beiden Landwehren wurden vom Landesverteidigungsminister der k.k. Regierung in Wien und seinem Pendant in der k.u. Regierung in Budapest verwaltet. Im Jahre 1915 entfielen alle Zusatzbezeichnungen und Ehrennamen der Regimenter, die von da an nur noch mit ihrer Nummer bezeichnet werden sollten, was sich aber in der Prxis nicht durchsetzen ließ.

Rekrutierung und Garnisonierung

Im Gegensatz zur k.k. Landwehr und k.u. Landwehr rekrutierten die Gemeinsame Armee und die Kriegsmarine (der größte Teil der Mannschaften der Kriegsmarine kam allerdings aus dem Gebiet um Triest und dem übrigen Küstenland)[8] ihre Soldaten aus der gesamten Doppelmonarchie, also sowohl aus der cisleithanischen als auch aus der transleithanischen Reichshälfte. Alle Truppenteile, die nicht aus dem Königreich Ungarn (inklusive Oberungarn, Siebenbürgen und Banat) oder aus dem zu den Ländern der ungarischen Krone zählenden Königreich Kroatien und Slawonien stammten, wurden als „deutsche Regimenter“ bezeichnet, unabhängig davon, ob es sich um Polen oder Kroaten oder italienisch sprechende Tiroler handelte, alle anderen bezeichnete man als „ungarische Regimenter“. Die „deutschen Regimenter“ und die „ungarischen Regimenter“ unterschieden sich in der Uniformierung; die Bezeichnung sagte jedoch nichts über die in den Regimentern verwendeten Sprachen aus (siehe Abschnitt Sprachen).

  • 57 Infanterie-Regimenter wurden als „deutsche Regimenter“
  • 45 Infanterie-Regimenter wurden als „ungarische Regimenter“ bezeichnet.
  • 4 Infanterie-Regimenter (bosnisch-hercegowinische Infanterie) nahmen sowohl in Uniform als auch Sprachregelung eine Sonderstellung ein.

Die „Bewaffnete Macht“ (Heer, Kriegsmarine, Landwehr, Honvéd) stand unter dem Oberbefehl des Kaisers und Königs in seiner Funktion als „allerhöchster Kriegsherr“. Diese Bezeichnung hatte nach der glücklosen Truppenführung von Kaiser Franz Joseph I. 1859 in Italien vor allem formale Bedeutung, da sich der Monarch danach von der aktiven Truppenführung zurückzog und der tatsächliche Oberbefehl von da an in Friedenszeiten beim Kriegsministerium in Wien und im Ersten Weltkrieg beim nur für den Krieg bestellten Armeeoberkommandanten Erzherzog Friedrich und seinem Generalstabschef Conrad lag. Am 2. Dezember 1916 übernahm Kaiser Karl I. wieder persönlich den Oberbefehl. Franz Joseph I., hatte keinerlei Truppenbesuche durchgeführt; der 30-jährige Kaiser Karl I. nahm den Begriff Oberbefehlshaber wörtlich und besuchte unermüdlich Front und Truppe.

k.u.k. Kavallerie um 1900

Eine Besonderheit des gemeinsamen Heeres war der in den ersten Jahrzehnten häufige Wechsel der Truppenstandorte. Die Bataillone der einzelnen Regimenter wurden in sehr kurzen Intervallen an andere Standorte verlegt. (1910 waren nur drei Infanterieregimenter der Gemeinsamen Armee komplett in einer Garnison stationiert, – das Infanterieregiment Nr.14 in Linz, das Infanterieregiment Nr.30 in Lemberg und das Infanterieregiment Nr.41 in Czernowitz.) So konnte sich kein traditionelles Verhältnis der Regimenter zu bestimmten Orten und deren Bevölkerung bilden (wie es z. B. in den einzelnen Armeen des Deutschen Reiches durchaus gefördert wurde). Die verlegten Soldaten dienten oft am anderen Ende des Reiches, womit man erreichen wollte, dass es im Falle innerer Unruhen zu keinen Fraternisierungen mit der Bevölkerung kommen würde. (Die flächendeckende Dislozierung war allerdings auch das Ergebnis fehlender Kasernen.) Das führte soweit, dass sogar einzelne Kompanien von ihren Bataillonen abgetrennt und separat untergebracht werden mussten. Nachdem in den Jahren vor dem Ersten Weltkrieg größere Anstrengungen beim Bau neuer Kasernen und zur Sanierung der vorhandenen unternommen worden waren, konnte diese Praxis stark eingeschränkt werden.

Bewaffnung

Nach der Niederlage bei Königgrätz waren Kaiser und Armeeführung bestrebt, auf dem Gebiet der Bewaffnung, Ausrüstung und Uniformierung, wie auch hinsichtlich der Armeegliederung und Heeresaufbringung die sich aus der Niederlage ergebenden Konsequenzen zu ziehen. Es kam nun sehr schnell zu der bis dahin lange hinausgezögerten Einführung von Hinterladergewehren, da man ihrem Einsatz auf preußischer Seite eine kriegsentscheidende Wirkung zuschrieb. So wurde das bisherige Vorderladersystem Lorenz nach Vorschlag des Wiener Büchsenmachers Karl Wänzel zu Hinterladern umgestaltet. Die solcherart zu einschüssigen Hinterladern umgebauten Infanteriegewehre, Extra-Korps-Gewehre und Jägerstutzen wurden unter der Bezeichnung „Muster 1854/67“ bzw. „Muster 1862/67“ normiert und an die entsprechenden Waffengattungen ausgegeben. Das System Wänzel sollte jedoch über den Zustand einer vorläufigen Notlösung nicht hinauskommen. In der Folge stellte das von Josef Werndl entwickelte Tabernakelschloss eine ganz neue Lösung dar, es handelte sich dabei um ein geradezu bahnbrechendes Verschluss-System. Dieser Wellblockverschluss mit Lademulde für Hinterladergewehre machte in der Folge die Österreichische Waffenfabriksgesellschaft in Steyr zum damals größten Waffenproduzenten in Europa. Die auf Grund dessen normierten Handfeuerwaffen des Systems Werndl wurden mit der Musterbezeichnung M1867, M1873, M1867/77 und „M1873/77“ eingeführt und bildeten für mehr als zwanzig Jahre die Standardbewaffnung der k.u.k. Fußtruppen und Kavallerie.

M1895/30

Der nächste große Sprung in der Entwicklung der Handfeuerwaffe war der Übergang vom einschüssigen Hinterlader zum Repetiergewehr. Das von Ferdinand Mannlicher entwickelte System hatte einen Geradezug-Kolbenverschluss und ein Kastenmagazin für 5 Patronen im Mittelschaft. Dieses 1886 in der k.u.k. Armee erstmals normierte Waffensystem zählte zu diesem Zeitpunkt zu den modernsten Waffen der Welt und bildete dann als verbesserte Version M1895 bis zum Ende des Ersten Weltkrieges das Ordonanzgewehr des österreichisch-ungarischen Soldaten. Das Gewehr wurde in Österreich von der Firma Steyr Mannlicher und in Ungarn etwa 3 Millionen mal hergestellt.

Neben Schusswaffen waren in der Zeit von 1861 bis zum Ende der Habsburgermonarchie eine Reihe von Blankwaffen normiert. Es waren dies die Kavallerie-Offiziers- und Mannschaftssäbel M1861, M1869 und M1904, der Kavalleriesäbel leichter Art M1877, die Infanterie-Offiziers- und Mannschaftssäbel M1862 sowie die Säbel für Offiziere und Mannschaften der k.k. Landwehrgebirgstruppen, wobei diese Säbel zwischen den Weltkriegen auch von der Wiener Polizei verwendet wurden. Weiters war der Pioniersäbel M1853 normiert, der jedoch mit seiner breiten, schweren Klinge mehr die Funktion eines Hauwerkzeuges als die einer Waffe hatte. Sämtliche der genannten Blankwaffen sind im Wiener Heeresgeschichtlichen Museum ausgestellt.

Rast & Gasser M1898

Bei der Entwicklung der Faustfeuerwaffen sind zwei Stadien zu unterscheiden. An Stelle der früheren einschüssigen Vorderladerpistole wurde ab 1870 der Revolver eingeführt. Es handelte sich dabei um die beiden großkalibrigen von Leopold Gasser entwickelten 11mm Armeerevolver M1870 und das vier Jahre später verbesserte Modell M1870/74. Weiters kamen noch der 9mm Infanterie-Offiziersrevolver System Gasser/Kopratschek (1872) und der 8mm Revolver Rast & Gasser M1898 hinzu. In weiterer Folge wurde zur mehrschüssigen Repetierpistole übergegangen, und zwar zur 9mm Repetierpistole Roth-Steyr M1907 und zur Steyr M1912. Bei beiden Pistolen handelt es sich um starr verriegelte Rückstoßlader für Streifenladung mit einem Magazin für 10 bzw. 8 Patronen im Griff.

Ab dem Ende des 19. Jahrhunderts wurde in mehreren Staaten an der Entwicklung des Maschinengewehres gearbeitet. In Österreich-Ungarn entwickelte um 1890 Erzherzog Karl Salvator gemeinsam mit Major Georg Ritter von Dormus so genannte Mitrailleusen. Diese ersten Modelle sind im Heeresgeschichtlichen Museum in Wien ausgestellt. Die technisch hoch ambitionierten Entwicklungen erwiesen sich jedoch als nicht feldtauglich, so wurde schließlich 1907 das von Andreas Schwarzlose entwickelte Maschinengewehr unter der Musterbezeichnungen M1907 bzw. M1907/12 eingeführt. Sowohl die zuvor beschriebenen Repetierpistolen als auch das Maschinengewehr Schwarzlose wurden nach Auflösung der k.u.k. Armee 1918 vom österreichischen Bundesheer bis 1938 verwendet.[9]

Truppenfahnen

Truppenfahne für die jüngeren Regimenter

In den Österreichisch-Ungarischen Landstreitkräften der Gemeinsamen Armee wurden nur zwei Arten von Truppenfahnen geführt.

  • Die älteren Regimenter und Bataillone führten ein weiße, rechteckige Fahne auf deren vorderseite sich das kaiserliche Wappen und auf der Rückseite eine Abbildung der Jungfrau Maria im Sternenkranz befanden.
  • Die jüngeren Regimenter und Bataillone führen eine rechteckige kaisergelbe Fahne mit dem kaiserlichen Wappen sowohl auf der Vorder- als auch auf der Rückseite.

Beide Arten von Fahnen waren an drei Seiten von einem schwarz-gelb-rot-weißen Zackenmuster eingefasst. Zur Parade wurde ein Büschel Eichenlaub an der Fahnenspitze befestigt.

Wehrpflicht

Seit 1866 bestand die allgemeine Wehrpflicht. Sie wurde ab 1868 durch vereinbarte, gleichlautende Gesetze der österreichischen und der ungarischen Reichshälfte definiert. Sie umfasste den Dienst im Heere, der Kriegsmarine, der Landwehr und dem Landsturm.

Die Dauer der Dienstpflicht im stehenden Heere betrug 12 Jahre:

3 Jahre in der Linie (aktiv)
7 Jahre in der Reserve
2 Jahre in der nichtaktiven Landwehr
k.u.k. Infanterie um 1900

Einjährig-freiwilliger Dienst war sowohl im Heer (resp. der Kriegsmarine) als auch in der Landwehr gestattet. Der Einjährig-Freiwillige erhielt keine Löhnung und musste sich die Ausrüstung (ggf. einschließlich Pferd) selbst beschaffen. Die allgemeine Dienstpflicht begann mit dem 21. Lebensjahr. Landsturmpflichtig waren alle Personen vom 19. bis zum 42. Lebensjahr, sofern sie nicht dem Heer, der Landwehr und der Ersatzreserve angehörten.

Eid

Gemäß dem Dienstreglement für das kaiserlich königliche Heer (I. Teil, Dienstbuch A-10, a) aus dem Jahr 1873 hatten alle Soldaten der k.u.k. Armee folgenden Eid zu leisten:

„Wir schwören zu Gott dem Allmächtigen einen feierlichen Eid, Seiner Apostolischen Majestät, unserem Allerdurchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Franz Joseph dem Ersten, von Gottes Gnaden Kaiser von Österreich, König von Böhmen u.s.w. und Apostolischen König von Ungarn treu und gehorsam zu sein, auch Allerhöchst Ihren Generalen, überhaupt allen unseren Vorgesetzten und Höheren zu gehorchen, dieselben zu ehren und zu beschützen, ihren Geboten und Befehlen in allen Diensten Folge zu leisten, gegen jeden Feind, wer immer es sei, und wo immer es Seiner kaiserlichen und königlichen Majestät Wille erfordern mag, zu Wasser und zu Lande, bei Tag und Nacht, in Schlachten, in Stürmen, Gefechten und Unternehmungen jeder Art, mit einem Wort, an jedem Orte, zu jeder Zeit und in allen Gelegenheiten tapfer und mannhaft zu streiten, unsere Truppen, Fahnen Standarten und Geschütze in keinem Falle zu verlassen, uns mit dem Feinde nie in das mindeste Einverständnis einzulassen, uns immer so, wie es den Kriegsgesetzen gemäß ist, und braven Kriegsleuten zusteht, zu verhalten, und auf diese Weise mit Ehre zu leben und zu sterben. So wahr uns Gott helfe. Amen!“

Der Eid für die Angehörigen der Landwehren war vollkommen gleich mit einer Ausnahme: nach „Apostolischem König von Ungarn“ war eingeschoben „und den sanktionierten Gesetzen unseres Vaterlandes“, womit, im Gegensatz zum Heer, die Landwehren nicht nur auf den Monarchen, sondern auch auf die Landesverfassungen verpflichtet wurden.[9]

Dieser Eid wurde den jeweiligen Rekruten bei Bedarf in elf Sprachen vorgesprochen.

Militärseelsorge

Hauptartikel: k.u.k. Militärseelsorge

Da die Armee eine Stütze der Doppelmonarchie bilden sollte, wurde auf nationale und religiöse Besonderheiten bei der Einberufung selbst keine Rücksicht genommen. Demgegenüber wurden jedoch beim Dienst die religiösen Vorschriften der verschiedenen Glaubensgemeinschaften peinlichst genau beachtet. Auch waren religiöse Zwistigkeiten zwischen z. B. serbischen (orthodoxen) und bosnisch-hercegowinischen (muslimischen) Soldaten im Gegensatz zu heute unbekannt. Für die Soldaten jüdischen Glaubens gab es eigene Feldrabbiner, für die islamischen Glaubens Feldimame. Auch für die Soldaten griechisch-orthodoxen Glaubens gab es die Militärseelsorge.

Friedenspräsenz im Juli 1914

Korpsbereiche und Ergänzungsbezirke Österreich-Ungarns

Infanterie:

  • 102 Infanterie-Regimenter zu je vier Bataillonen
  • 4 bosnisch-hercegowinische Infanterie-Regimenter zu je drei Bataillonen
  • 4 Tiroler Jäger-Regimenter (Kaiserjäger) zu je vier Bataillonen
  • 32 Feldjäger-Bataillone und 1 Bosnisch-Hercegowinisches Feldjäger-Bataillon

Kavallerie:

Der Unterschied zwischen schwerer (Ulanen) und leichter (Husaren, Dragoner) Kavallerie bestand nur noch in den Uniformen und der auf rein traditionellen Gründen basierenden Namensgebung.

Artillerie:

Train Truppe:

Technische Truppe:

Personalverstärkung im Mobilmachungsfall sowie Verluste bei Kriegshandlungen wurden durch die Marschbataillone ersetzt. Das System der Reserve Regimenter wie bei der deutschen Armee gab es nicht.

Sprachen

Im Vielvölkerstaat der k.u.k. Monarchie wurde Deutsch als gemeinsame Kommandosprache festgesetzt. Die etwa 100 einschlägigen Befehle auf Deutsch, die zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes notwending waren musste jeder Soldat beherrschen. Nur ein kleiner Teil der Heeresverbände sprach ausschließlich Deutsch, in der Kriegsmarine wurde von den Mannschaften überwiegend Italienisch gesprochen.

Die „Dienstsprache“ wurde zum Verkehr der Militärdienststellen untereinander benutzt. Sie war bei der Gemeinsamen Armee und bei der k.k. Landwehr deutsch, bei der Honvéd ungarisch.

Die „Regimentssprache“ diente der Kommunikation innerhalb der Regimenter. Es war die Sprache, die von der Mannschaft mehrheitlich gesprochen wurde. Sollte, wie beim Infanterie-Regiment Nr. 100 in Krakau, die Mannschaft sich aus 27 % Deutschen, 33 % Tschechen und 37 % Polen zusammensetzen, so gab es drei Regimentssprachen. Jeder Offizier hatte die Regimentssprache(n) innerhalb dreier Jahre zu erlernen. Insgesamt waren in der k.u.k. Monarchie elf Sprachen offiziell anerkannt.

k.u.k. Feldartillerie um 1900
Uniformen der k.u.k.-Armee im Heeresgeschichtlichen Museum Wien

Rein deutschsprachige Infanterie-Regimenter waren nur:

Nationalitäten: 95 % Deutsche – 5 % Andere
(Stab/II./III. Bataillon in Wien; I. Baon.: Wöllersdorf; IV. Baon.: Konjic)
  • „Oberösterreichisches Infanterie-Regiment "Ernst Ludwig Großherzog von Hessen und bei Rhein" Nr. 14“ Nr. 14 (Linz)
Nationalitäten: 98 % Deutsche – 2 % Andere
Nationalitäten: 94 % Deutsche – 6 % Andere
(Stab/I./II./IV. Bataillon: Laibach; III. Baon.: Graz)
Nationalitäten: 98 % Deutsche – 2 % Andere
(Stab/I./II. Bataillon: Brünn; III. Baon.: Sarajevo; IV. Baon.: St. Pölten)
Nationalitäten: 97 % Deutsche – 3 % Sonstige
(Stab/I. Bataillon: Bregenz; II. Baon.: Innsbruck; III. Baon.: Schwaz; IV. Baon.: Salzburg)
Nationalitäten: 97 % Deutsche – 3 % Andere
(Stab/I./II./III. Bataillon: Prag; IV. Baon.: Eger in Böhmen)
Nationalitäten: 97 % Deutsche – 3 % Andere
(Stab/I./II./II. Bataillon: Graz; II. Baon.: Klagenfurt)

Dienstgrade und Rangabzeichen

Siehe: Rangabzeichen der österreichisch-ungarischen Streitkräfte

Orden und Auszeichnungen (Beispiele)

Die Orden eines Zugführers des 2. Regiments der Tiroler Kaiserjäger

Die hier aufgeführten Orden und Auszeichnungen sind:

  • die große silberne Tapferkeitsmedaille ((Karl I./IV., verliehen nach Jänner 1917)
  • die kleine silberne Tapferkeitsmedaille (Karl I., verliehen nach Jänner 1917)
  • die bronzene Tapferkeitsmedaille (Franz Joseph. I., verliehen vor Jänner 1917)
  • das Karl-Truppenkreuz; Voraussetzung für die Verleihung waren mindestens 12 Wochen Fronteinsatz und Teilnahme an mindestens einer Schlacht.
  • die Verwundetenmedaille (Blessierten-Medaille); die Medaille wurde nach der ersten erlittenen Verwundung verliehen (nach Jänner 1917)
  • die Erinnerungsmedaille des Landes Tirol für seine Verteidiger

Museale Rezeption

Die Geschichte der österreichisch-ungarischen Streitkräfte ist im Heeresgeschichtlichen Museum in Wien , von Kaiser Franz Joseph I. als Heeresmuseum gegründet, im Detail dokumentiert. Besonders beachtenswert sind hierbei die 34, von Oskar Brüch gemalten Uniformdarstellungen der k.u.k.-Armee, die für die Budapester Millenniumsausstellung 1896 angefertigt wurden.[10] Weiters ist im Saal V („Franz-Joseph-Saal“) des Museums eine lückenlose Zusammenstellung der in der Zeit von 1867 bis 1914 in der k.u.k. Armee eingeführt gewesenen Blankwaffen, Hand- und Faustfeuerwaffen sowie Maschinengewehre, von denen der Großteil auch zur Ausrüstung der österreichisch-ungarischen Truppen während des Ersten Weltkriegs zählte, ausgestellt.[9] Die umfangreiche Uniformensammlung der Ausstellung, wo nahezu alle Waffengattungen der österreichisch-ungarischen Armee vertreten sind, veranschaulicht das in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts noch farbenfrohe Bild dieser Armee.

Gedenken

Im Jahre 1896 wurde in Wien das Deutschmeister-Denkmal errichtet. Der Gefallenen der Armee wird mit dem „Heldentor“ in Wien und Kriegerdenkmälern im ganzen Land gedacht. Gräber Gefallener werden im Isonzotal in Slowenien ebenso wie in Südtirol, der Ukraine und in Galizien bis heute gepflegt.

In diesen 1877–1914 erschienenen Schematismen wurden Gliederung, Truppenteile und Kommandopositionen der Landstreitkräfte Österreich-Ungarns aktuell zusammengestellt.

Die Armee in der Literatur

Die herausragende Rolle, die das Militär in Österreich-Ungarn einnahm, wurde von Autoren thematisiert. Arthur Schnitzlers Novelle Leutnant Gustl, in der die überzogenen Ehrvorstellungen der Offiziere und das Duell kritisiert wurden, kostete den Autor 1901 seinen Rang als Oberarzt der Reserve. Karl Kraus geißelte 1915–1922 in seinem monumentalen Drama Die letzten Tage der Menschheit die Kriegsgeilheit vieler in Altösterreich und verwendete dazu zahlreiche Originalzitate aus der Kriegszeit. Radetzkymarsch von Joseph Roth, 1932 publiziert, schildert Leben und Schicksal eines jungen Offiziers, dessen Großvater dem Kaiser einst bei einem Gefecht in Italien das Leben gerettet hatte. Franz Theodor Csokor publizierte 1936 das Drama 3. November 1918, das den Zerfall der multinationalen Armee exemplarisch darstellt. Der tschechische Autor Jaroslav Hašek schrieb 1921−1923 seinen sehr erfolgreichen Roman Der brave Soldat Schwejk, der zeigte, wie sich ein Angehöriger der Unterschicht mit Naivität und Bauernschläue den Militärdienst so angenehm wie möglich gestaltet.

Siehe auch

Literatur

  • Manfried Rauchensteiner: Der Tod des Doppeladlers: Österreich-Ungarn und der Erste Weltkrieg, 2. Aufl., Verlag Styria, Graz 1994
  • Manfried Rauchensteiner: Österreich-Ungarn und der Erste Weltkrieg: Bildband, Steirische Verlagsgesellschaft, Graz 1998
  • Heinz von Lichem: Der Tiroler Hochgebirgskrieg 1915–1918. Steiger Verlag, Berwang (Tirol) 1985, ISBN 3-85423-052-4
  • Johann Christoph Allmayer-Beck: Die bewaffnete Macht in Staat und Gesellschaft. In: Adam Wandruszka, Peter Urbanitsch (Hg.), Die bewaffnete Macht (Die Habsburgermonarchie (1848–1918) 5, Wien 1987) 1–141
  • Johann Christoph Allmayer-Beck, Erich Lessing: Die K.u.k. Armee. 1848–1918. Verlag Bertelsmann, München 1974, ISBN 3-570-07287-8
  • Johann Christoph Allmayer-Beck: Das Heeresgeschichtliche Museum Wien. Saal VI - Die k.(u.)k. Armee von 1867-1914, Wien 1989
  • k.u.k. Kriegsministerium „Dislokation und Einteilung des k.u.k Heeres, der k.u.k. Kriegsmarine, der k.k. Landwehr und der k.u. Landwehr“ in: Seidels kleines Armeeschema - Herausg.: Seidel& Sohn Wien 1914
  • k.u.k. Kriegsministerium „Adjustierungsvorschrift für das k.u.k. Heer, die k.k. Landwehr, die k.u. Landwehr, die verbundenen Einrichtungen und das Korps der Militärbeamten“ Wien 1911/1912
  • Glenn Jewison, Jörg C. Steiner: The Austro-Hungarian Land Forces 1848–1918
  • Heinz von Lichem: Spielhahnstoß und Edelweiß – die Friedens- und Kriegsgeschichte der Tiroler Hochgebirgstruppe „Die Kaiserschützen“ von ihren Anfängen bis 1918, Stocker Verlag, Graz 1977, ISBN 3-7020-0260-X
  • Graf Bossi Fedregotti: Kaiserjäger, Stocker Verlag, Graz 1977
  • Julius Lohmeyer: Das Militär Bilderbuch – Die Armeen Europas, Carl Flemming Verlag, Glogau o.J.
  • Hubert Frankhauser, Wilfried Gallin: Unbesiegt und doch geschlagen, Verlagsbuchhandlung Stöhr, Wien 2005
  • Stefan Rest, M. Christian Ortner, Thomas Ilming: Des Kaisers Rock im Ersten Weltkrieg – Uniformierung und Ausrüstung der österreichisch-ungarischen Armee von 1914 bis 1918, Verlag Militaria, Wien 2002, ISBN 3-9501642-0-0
  • Oskar Brüch, Günter Dirrheimer: Schriften des Heeresgeschichtlichen Museums in Wien, Band 10: Das k.u.k. Heer 1895, Militärwissenschaftliches Institut, Stocker Verlag, Graz 1997, ISBN 3-7020-0783-0
  • Adam Wandruszka (Herausgeber): Die Habsburgermonarchie 1848-1918 / Die bewaffnte Macht. Band V, Wien, Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, 1987, ISBN 3-7001-1122-3.
  • Peter Urbanitsch/Helmut Rumpler (Herausgeber): Die Habsburgermonarchie 1848-1918 / Verfassung und Parlamentarismus: Verfassungsrecht, Verfassungswirklichkeit, zentrale Repräsentativkörperschaften. Band VII, Wien, Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, 2000, ISBN 3-7001-2869-X.

Einzelnachweise

  1. Allerhöchster Armeebefehl, Chlopy, 16. September 1903, in: Tageszeitung Wiener Zeitung, Nr. 213, 18. September 1903, S. 1
  2. RGBl. Nr. 41 / 1889 (= S. 93 f.)
  3. Günther Kronenbitter: „Krieg im Frieden“. Die Führung der k.u.k. Armee und die Großmachtpolitik Österreich-Ungarns 1906−1914. Verlag Oldenbourg, München 2003, ISBN 3-486-56700-4, S. 150.
  4. Günther Kronenbitter: „Krieg im Frieden“. Die Führung der k.u.k. Armee und die Großmachtpolitik Österreich-Ungarns 1906−1914. Verlag Oldenbourg, München 2003, ISBN 3-486-56700-4, S. 148.
  5. siehe Anm. 1
  6. Peter Urbanitsch/Helmut Rumpler (Herausgeber): Die Habsburgermonarchie 1848-1918 / Verfassung und Parlamentarismus: Verfassungsrecht, Verfassungswirklichkeit, zentrale Repräsentativkörperschaften. Band VII, TEIL 1, Wien, Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften 2000, S. 527.
  7. Heinrich Freiherr von Pitreich: Meine Beziehungen zu den Armeeforderungen Ungarns verbunden mit der Betrachtung dermaliger internationaler Situation. Wien 1911, S. 11. In: Gunther Erich Rothenberg: The Army of Francis Joseph. Purdue University Press 1998, ISBN 9781557531452.
  8. in der Marine wurde zum großen Teil italienische gesprochen
  9. a b c Johann Christoph Allmayer-Beck: Das Heeresgeschichtliche Museum Wien. Saal VI - Die k.(u.)k. Armee von 1867-1914, Wien 1989, S. 33-35.
  10. Manfried Rauchensteiner, Manfred Litscher (Hg.): Das Heeresgeschichtliche Museum in Wien. Graz, Wien 2000 S. 56-71.

Weblinks

 Commons: Militäruniformen in Österreich-Ungarn – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
 Commons: Details vom Militäruniformen in Österreich-Ungarn – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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