- Flugplatz Brandenburg-Briest
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Flugplatz Brandenburg-Briest Kenndaten ICAO-Code EDUB Koordinaten 52° 26′ 19″ N, 12° 27′ 30″ O52.438512.45833333333331Koordinaten: 52° 26′ 19″ N, 12° 27′ 30″ O 31 m ü. MSLVerkehrsanbindung Entfernung vom Stadtzentrum 65 km westlich von Berlin Basisdaten Eröffnung 1914 Schließung 2009 Start- und Landebahn 07/25 1499 m × 30 m Beton Der Sonderlandeplatz Brandenburg-Briest lag etwa 65 km westlich vom Stadtzentrum Berlins und gehörte zur Stadt Brandenburg an der Havel sowie teilweise zum Ortsteil Briest der Stadt Havelsee. Er befand sich direkt an der Havel, verfügte über eine 1499 m lange Betonbahn und war zugelassen für ein maximales Abfluggewicht von 14.000 kg sowie ausschließlich für Sichtanflüge (VFR).
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Eröffnet wurde der Flugplatz 1914, er diente im Zweiten Weltkrieg als Stützpunkt für Entwicklung und Forschung in den ansässigen Arado-Werken und außerdem zur Erprobung von Neuentwicklungen. Zum Ende des Zweiten Weltkrieges wurde er für die Verteidigung Berlins genutzt.
Nach dem Krieg wurde der Flugplatz als Stützpunkt der Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland (GSSD) und der NVA benutzt. Dort waren die Hubschrauberausbildungsstaffel HAS 35 (später HAG - Hubschrauberausbildungsgeschwader 35) und das Transporthubschraubergeschwader THG 34 "Werner Seelenbinder" mit Mil Mi-8 stationiert. Zeitweise auch das KHG 64 (ehemalige 4. Staffel des THG), Kampfhubschraubergeschwader 64 (später KHG 67) mit Mil Mi-8 TB und Mil Mi-24. Es wurde Ende 1982 nach Cottbus verlegt.
Nach Auflösung der NVA wurde der Flugplatz zeitweise durch Teile des Lufttransportgeschwaders 65 der Luftwaffe weiter genutzt.
Nach erfolgter Umwidmung für den zivilen Luftverkehr blieb der Sonderlandeplatz EDUB bis 2009 in Betrieb.
Der Pachtvertrag der "Flugplatz Brandenburg-Briest Verwaltungs GmbH" als Nutzerin des Sonderlandeplatzes mit der Grundstückseigentümerin "Bundesanstalt für Immobilienaufgaben" (Bima) lief Ende Juli 2009 aus. Die Grundstückseigentümerin beantragte den Entzug der luftfahrtrechtlichen Genehmigung für den Sonderlandeplatz (Entwidmung) und den damit verbundenen Verlust der flugtechnischen Zulassung des 400 ha großen Areals, um einen Solarenergie-Produzenten ansiedeln zu können.
Heutige Nutzung
Quellen
Weblinks
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