Fondssparen

Fondssparen

Ein Fondssparplan ist ein Sparvertrag mit regelmäßiger Einzahlung in einen Investmentfonds.

Das Fondssparen als regelmäßige Investition eines Geldbetrages kann auch außerhalb einer vertraglichen Bindung erfolgen, indem ein Anleger bei einer Fondsgesellschaft oder direkt bei einigen Börsen Anteilsscheine kauft, vielfach durch Vermittlung einer Bank oder eines Vermögensberaters. Die erworbenen Fondsanteilscheine werden in einem Wertpapierdepot aufbewahrt.

Inhaltsverzeichnis

Vertragsbindung

Geht der Anleger mit einem Fondssparplan eine vertragliche Bindung zur regelmäßigen Einzahlung bei seinem Vertragspartner ein, gewährt ihm der Vertragspartner in vielen Fällen Kostenvorteile gegenüber dem vertraglich ungebundenen Fondssparen.

Vertragliche Festlegungen

Das Zahlungsintervall ist für gewöhnlich in typischen, von der jeweiligen Fondsgesellschaft vorgegebenen Perioden (z. B. monatlich, vierteljährlich) frei wählbar. Durch die Wahl des zu besparenden Fonds können Fondssparpläne hinsichtlich Sicherheit, Verfügbarkeit, Rendite und Anlageschwerpunkt auf die individuellen Sparziele abgestimmt werden.

Fondsparpläne sind mittlerweile bei fast allen Filialbanken und Direktbanken i. d. R. ab 50 € monatlich möglich. Die Fonds und deren Gewichtung am Investitionsvolumen können in der Regel frei gewählt werden. Es gibt Aktien-, Obligationen-, Geldmarkt-, gemischte und Indexfonds.

Bei Lebenszyklusfonds kann der Anleger in der früheren Sparphase von der höheren Rendite eines Aktienfonds profitieren (die allerdings auch mit einem höheren Kursrisiko verbunden ist). Gegen Ende der Laufzeit steht dagegen die Sicherung des ersparten Kapitals mit Hilfe von festverzinslichen Wertpapieren im Vordergrund.

Am Ende der Sparphase kann der Anleger frei über sein angespartes Vermögen verfügen. Er kann es sich auszahlen lassen oder z. B. mit einer Bank oder Anlagegesellschaft einen Auszahlungsplan vereinbaren, der zu einer feststehenden monatlichen Rente führt.

Kosten und Ertrag

Kosten entstehen dem Anleger in Form des Ausgabeaufschlages, der bei jeder Rate anfällt, den Verwaltungs- und Managementgebühren, welche kontinuierlich anfallen, sowie den Depotgebühren (üblicherweise ein jährlicher Festbetrag). Direktbanken und Vermittler, die mit Fondsbanken zusammenarbeiten, bieten Depots an, bei denen ein Rabatt auf den Ausgabeaufschlag gewährt wird. Bei freien Fondsvermittlern ist sogar ein Rabatt bis zu 100 % möglich.

Der Anleger partizipiert an der Wertentwicklung des Investmentfonds und an eventuellen Ausschüttungen, im Falle von Aktienfonds z. B. der Dividende. Bei regelmäßiger, langfristiger Anlage gleich bleibender Beträge tritt der Durchschnittskosteneffekt (auch Cost-Average-Effekt) auf. Er kommt dadurch zustande, dass der Anleger bei niedrigem Kurs des Fonds für den festen Betrag zahlenmäßig mehr Anteile erwirbt, bei hohem Kurs jedoch weniger Anteile kauft. Über Gewinn oder Verlust entscheidet der Wert der Fondsanteile zum Zeitpunkt der Auszahlung, für den vor allem die Börsenkursentwicklung maßgeblich ist.

Vorteile von Fondsparplänen

  • Der Anleger hat komplette Kontrolle darüber, in welche Fonds er investiert.
  • Der Sparplan kann jederzeit beendet werden oder pausieren, ohne dass dabei Gebühren entstehen (natürlich besteht das Risiko von Kursverlusten, welches aber durch eine ausreichend lange Ansparphase (s. o.) minimiert werden kann.
  • Alle Gebühren, d. h. der einmalig bei Kauf fällige Ausgabeaufschlag und die jährlich fällige Verwaltungsgebühr des Fonds, sind im Verkaufsprospekt des Fonds einsehbar. Häufig gewähren Banken und Fondsgesellschaften nach einer gewissen Laufzeit der Fondssparpläne erhebliche Nachlässe auf die Ausgabeaufschläge.
  • Die Rendite von Aktienanlagen ist über lange Anlagezeiträume (bei allerdings auch höherem Risiko) meist besser als die Rendite anderer Geldanlagen. Insbesondere bei der Vorsorge für das Alter sind sehr lange Anlagezeiträume zu betrachten, so dass sich Renditeunterschiede erheblich in der Höhe des erreichbaren Alterseinkommens auswirken.

Nachteile von Fondsparplänen

  • Die eigenverantwortliche Auswahl von Fonds, die für die langfristige Zukunft einen hohen Gewinn versprechen, setzt ein gewisses Maß an Kompetenz voraus.
  • Bei zwischenzeitlichen Kursverlusten sind viele Anleger in Versuchung, den Sparplan vorzeitig mit Verlust aufzulösen (obwohl sich der Durchschnittskosteneffekt nur bemerkbar macht, wenn man gerade in Zeiten niedriger Kurse mit seinem konstanten Betrag weiterspart).

Steuerliche Behandlung von Fondsparplänen

In Deutschland wird der Fondssparplan steuerlich nicht als ein Geschäft behandelt, sondern jede einzelne Ausführung als einzelner Kauf. Für bis Ende 2008 erworbene Anteile gilt daher das bisherige Steuerrecht, für Anteile, die ab dem 1. Januar 2009 erworben werden, die Abgeltungssteuer.

Nach bisherigem Recht unterliegen die jeweiligen steuerpflichtigen Teile der Ausschüttung der Zinsabschlagssteuer (ZAST), für thesaurierte Erträge gelten Sonderregeln und die Wertsteigerung der Anteile war nur bei einem Verkauf innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist steuerpflichtig. Die ZAST ist jedoch nur eine Vorauszahlung. Die genannten Erträge unterliegen der Versteuerung mit dem persönlichen Steuersatz, soweit die Freibeträge für Einkommen aus Kapitalvermögen überschritten werden.

Da der Sparplan ja aus einer Reihe von Einzelkäufen besteht, ist es zur Ermittlung des (spekulations-)steuerpflichtigen Gewinns notwendig, eine Verbrauchsfolgeannahme zu treffen. Diese ist vom Gesetzgeber seit 2006 mit FIFO festgelegt (vorher war die Durchschnittsmethode vorgeschrieben). Wurden also beispielsweise ab 2000 monatlich Anteile gekauft und 2007 veräußert, so gelten zunächst die am Anfang des Vertrags gekauften Anteile als verkauft (die mit höchster Wahrscheinlichkeit bereits außerhalb der Spekulationsfrist liegen).

Die steuerpflichtigen Ausschüttungen aller Anteile sowie die Wertzuwächse der Anteile, die ab 2009 erworben werden, unterliegen ab 2009 der Abgeltungssteuer. Durch die Besteuerung der Wertzuwächse werden Fondssparpläne aus steuerlicher Sicht damit deutlich weniger attraktiv.

Eine Besonderheit ergibt sich bei Verträgen, die vor Beginn der Abgeltungssteuer abgeschlossen wurden und teilweise altem und teilweise neuem Recht unterliegen. Hierbei unterliegen alle Einzelkäufe vor dem 1. Januar 2009 altem und spätere dem neuen Recht. Weiterhin gilt die Fifo-Methode. Wurden also beispielsweise ab 2000 monatlich Anteile gekauft und 2010 veräußert, so gelten weiterhin zunächst die am Anfang des Vertrags gekauften Anteile als verkauft. Dies ist nun jedoch für den Anleger schädlich, da er zunächst die dem alten Recht unterliegenden Anteile (bei denen künftige Kursgewinne steuerfrei sind) veräußert und die nach 2009 erworbenen Anteile (bei denen Wertzuwächse besteuert werden) behält. Es kann daher sinnvoll sein, separate Depots für Fondsanteile, welche nach altem Recht erworben wurden und jene, welche nach neuem Recht erworben wurden, zu führen.

Vergleichbare Anlageformen

Versicherungsgesellschaften bieten Versicherungsprodukte mit ähnlicher Funktionsweise an. Vorteil dieser Fondspolicen genannten Produkte ist die herausgezögerte Besteuerung der Ausschüttungen, wodurch der Zinseszins dem Anleger zugute kommt. Nachteil sind zusätzlichen Gebühren, welche die Nettorendite schmälern, insbesondere dann, wenn der Anleger vor dem ursprünglich vorgesehenen Ablauflinie der Fondspolice auf sein Vermögen zugreifen will. Auf der Internet-Seite der Stiftung Warentest lässt sich mit Hilfe eines Rechners abschätzen, ob der Steuervorteil die durch Gebühren anfallenden Kosten überwiegt.


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