- Franz Emil Lorenz Wimpffen
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Franz Emil Lorenz Graf Wimpffen (* 2. April 1797 in Prag; † 26. November 1870 in Görz) war ein österreichischer General.
Leben
Franz Emil Lorenz entstammte dem Adelsgeschlecht von Wimpffen, er war ein Sohn des Maximilian von Wimpffen. Im Oktober 1813 trat er als Unterleutnant in das kaiserliche Heer und wohnte den Feldzügen von 1813 und 1814 in der Hauptarmee der Verbündeten bei, dem von 1815 bei der Frimontschen Armee in Italien. Seit 1838 Generalmajor und Brigadier in Triest, erhielt er 1846 als Feldmarschallleutnant eine Division des 2. Armeekorps in Italien und zeichnete sich im Feldzug von 1848 besonders bei Vicenza und Custozza aus. An der Spitze der zur Intervention im Kirchenstaat bestimmten Truppen zwang er Bologna und Ancona durch ein Bombardement zur Kapitulation und übernahm darauf die Leitung des Gouvernements der Legationen. Im Oktober 1849 wurde er zum Zivil- und Militärgouverneur von Triest und Statthalter des Küstenlandes, auch zum Feldzeugmeister ernannt, war dann provisorischer Oberkommandant der Marine, befehligte seit September 1854 eine Zeit lang das 1. Armeekorps, trat 1861 als Generalfeldzeugmeister in Ruhestand und starb am 26. November 1870 in Görz.
Sein Sohn Heinrich Emil, geboren am 1. Mai 1827, ist Haupt der gräflichen Linie; sein Bruder, Graf Felix, geboren am 16. März 1827, österreichischer Gesandter in Rom, 1876-1880 Botschafter in Paris, 1880-1882 wieder in Rom, starb am 30. Dezember 1882 als Botschafter in Paris durch Selbstmord.
Siehe auch: Grafen von Wimpffen
Literatur
- Eintrag in Constantin von Wurzbach: Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich, Bd. 56, Wien 1888, S. 247-250
Dieser Artikel basiert auf einem gemeinfreien Text aus Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage von 1888–1890. Bitte entferne diesen Hinweis nur, wenn du den Artikel so weit überarbeitet oder neu geschrieben hast, dass der Text den aktuellen Wissensstand zu diesem Thema widerspiegelt und dies mit Quellen belegt ist, wenn der Artikel heutigen sprachlichen Anforderungen genügt und wenn er keine Wertungen enthält, die den Wikipedia-Grundsatz des neutralen Standpunkts verletzen.
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