- Frauenpolitik
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Frauenpolitik bezeichnet institutionalisierte Politik, sowohl „für“, als auch „von“ Frauen.
Als Politik für Frauen wird sie auf staatlicher Ebene oft verknüpft mit der Familienpolitik betrachtet und in Ministerien und Gesetzgebungsverfahren mit dieser zusammengefasst. In Deutschland existiert in diesem Zusammenhang das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Als Politik von Frauen ist sie eng mit der Frauenbewegung verknüpft, einer sozialen Bewegung, die sich für die Rechte der Frauen in der Gesellschaft einsetzt.
Die Frauenpolitik der DDR
In der Frauenpolitik der DDR, deren gesetzliche Grundlage das 1950 beschlossene Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau war, bildete die Vereinbarkeit von Beruf und Familie einen Schwerpunkt und für die Frauen in der DDR die eigene Berufstätigkeit den Normalfall. Aus unterschiedlichen Motiven gelang es von Seiten des SED-Staates bis 1989, nahezu 92 Prozent der Frauen in den Erwerbssektor zu integrieren. In dieser vergleichsweise hohen weiblichen Erwerbsquote der DDR - begleitet durch einen hohen Anteil von Kindern in staatlichen Betreuungseinrichtungen - liegt ein deutlicher Unterschied zur alten Bundesrepublik. Die Frauen in der DDR standen vor der Notwendigkeit, die beiden Lebensbereiche Beruf und Familie miteinander in Einklang zu bringen. Die so genannte „Gleichstellungspolitik“ der DDR hatte Einfluss auf diese einzelnen Lebensbereiche der ostdeutschen Frauen: Auswirkungen auf die Situation von Frauen im Erwerbssektor und auf die Lebenssituation innerhalb der Familien.
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