Friedrich Leopold von Kircheisen

Friedrich Leopold von Kircheisen

Friedrich Leopold von Kircheisen (* 28. Juni 1749 in Berlin; † 18. März 1825 in Berlin) war ein preußischer Jurist und Staatsminister.

Leben

Friedrich Leopold von Kircheisen - sein Vater Karl David Kircheisen war Stadtpräsident und Polizeidirektor in Berlin - studierte Rechtswissenschaften in Halle und trat anschließend in den preußischen Justizdienst ein. Im Jahr 1773 wurde er zum Kammergerichtsrat und 1777 zum Oberrevisionsrat ernannt. Im Jahr 1787 wurde Kircheisen zum Direktor des Instruktionssenats ernannt. Seit 1795 war er Vizepräsident des Kammergerichts. Kircheisen arbeitete am allgemeinen Landrecht mit. Zentral war aber die Tätigkeit im Bereich der Kriminaljustiz. Das Amt eines Berliner Stadtpräsidenten und Polizeichefs lehnte er 1792 ab. Außerdem organisierte er seit 1795 das Justizwesen in Fürstentümern Ansbach und Bayreuth neu im Auftrag von Karl August von Hardenberg. Im Jahr 1798 wurde Kircheisen geadelt. Außerdem erhielt er die Doktorwürde der Universität Halle. Im Jahr 1809 wurde Kircheisen zum Präsidenten des Kammergerichts ernannt.

In der Staatsregierung Hardenberg war Kircheisen in der Zeit der preußischen Reformen von 1810 bis 1825 Justizminister in Preußen. Als dienstältester Minister leitete Kircheisen bis 1817 während der häufigen Abwesenheit Hardenbergs die Sitzungen des obersten Regierungsgremiums.

In den letzten Jahren stimmten Kircheisen Positionen nicht immer mehr mit denen Hardenbergs überein. Während Kircheisen etwa eine rasche Rechtsangleichung der neuen Provinzen im Rheinland und Westfalen forderte, sah der Staatskanzler dies nicht so. Durch die Errichtung eines eigenen Ministeriums für Gesetzesrevision im Jahr 1817 unter Carl Friedrich von Beyme wurde Kircheisen die Verantwortung in diesem wichtigen Bereich der Justizpolitik entzogen. Ähnliche Gegensätze gab es hinsichtlich der Neuordnung des Hypothekenwesens in den neuen ehemals sächsischen Gebieten im Jahr 1819. Auch dort gingen die Reformvorschläge Kircheisens weitet als die der übrigen Staatsregierung. Kircheisen war zwar seit 1817 Mitglied des Staatsrates, saß aber nicht in der für das Justizwesen zuständigen Justizabteilung. Im Jahr 1824 widersprach Kircheisen der Mehrheit des Staatsministeriums in der Frage, ob den pazifistisch eingestellten Mennoniten bei Verweigerung des Kriegsdienstes die Staatsbürgerschaft entzogen werden sollte. Für ihn bedeutete die „Nötigung zum Kriegsdienst“ einen „Gewissenszwang.“

Literatur

Weblinks


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