- Friedrich Opitz
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Friedrich Opitz (* 7. August 1898 in Bergen; † 26. Februar 1948 in Hameln (hingerichtet)) war deutscher SS-Hauptsturmführer und Werksleiter der Texled GmbH im KZ Ravensbrück.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Opitz, von Beruf Schneidermeister, war verheiratet und hatte drei Kinder. Sein Beitritt zur NSDAP erfolgte 1929 und der zur SS 1930. Ab 1936 wurde Opitz in der Schneiderei (Bekleidungslager) im KZ Dachau eingesetzt und wurde von dort im Juni 1940 in das KZ Ravensbrück versetzt zwecks Aufbaus einer Außenstelle des Bekleidungswerkes Dachau. In der Folge wurde Opitz Werksleiter des SS-Unternehmens „Deutsche Gesellschaft für Textil- und Lederverarbeitung mbh (Texled)“ (ab 1944 „Deutsche Textil- und Bekleidungswerke GmbH“), welches 1940 offiziell die Häftlingsschneiderei des KZ Ravensbrück übernahm. Opitz verblieb in dieser Funktion bis zum April 1945. Dort mussten weibliche Häftlinge KZ-Häftlingskleidung und später Uniformen für die Waffen-SS im Schichtbetrieb produzieren. Betriebsleiter war der SS-Oberscharführer Joseph Graf und dessen Stellvertreter Gustav Binder.
Opitz sollte bereits im ersten Ravensbrück-Prozess angeklagt werden, ihm gelang jedoch die Flucht. Nachdem er kurz darauf erneut verhaftet wurde, musste er sich im zweiten Ravensbrück-Prozess (5. bis 27. November 1947) als einziger Angeklagter für seine im KZ Ravensbrück begangenen Taten verantworten. Vor Gericht führte Opitz über seine Tätigkeiten folgendes aus: „Am Anfang war es meine Aufgabe in Ravensbrück die Häftlingskleidung für alle Konzentrationslager herzustellen. Zu dieser Aufgabe wurden mir 150-200 Häftlinge des Frauenkonzentrationslager Ravensbrück zur Verfügung gestellt. Zu dieser Zeit war noch kein Pensum festgesetzt. Bei Anfertigung von Hosen und Jacken wurden pro Tag von 150 Häftlingen ca. 200 Kleidungsstücke angefertigt. Der Betrieb wurde dann später ausgebaut und ich beschäftigte in der Schneiderei, Kürschnerei und Weberei bis zu 4.500 Frauen in zwei Schichten.“ [1]
Opitz soll, nach Aussagen ehemaliger weiblicher Häftlinge der Schneiderei, regelmäßig schwere Misshandlungen an den Häftlingen vorgenommen beziehungsweise angeordnet haben. Friedrich Opitz wurde im zweiten Ravensbrück-Prozess am 24. November 1947 zum Tode verurteilt und durch Erhängen am 26. Februar 1948 im Zuchthaus Hameln hingerichtet.
Literatur
- Bärbel Schmidt: Geschichte und Symbolik der gestreiften KZ-Häftlingskleidung. Dissertation. Oldenburg 2000 (Veröffentlichung im Internet)
- Schäfer, Silke:Zum Selbstverständnis von Frauen im Konzentrationslager. Das Lager Ravensbrück.. Berlin 2002 (Dissertation als PDF-Datei)
Weblinks
Referenzen
- ↑ Aussage von Opitz vor Gericht, zitiert nach Schäfer, Silke:Zum Selbstverständnis von Frauen im Konzentrationslager. Das Lager Ravensbrück.. Berlin 2002, S. 65
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