- Friedrich von Reventlou
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Friedrich Graf von Reventlou (* 16. Juli 1797 in Schleswig; † 24. April 1874 in Starzeddel) war ein schleswig-holsteinischer Staatsmann. Er war Mitglied der provisorischen Regierung von 1848 in Holstein und von 1849 bis 1851 Statthalter der Herzogtümer Schleswig und Holstein.
Inhaltsverzeichnis
Herkunft und Beruf
Friedrich Graf von Reventlou stammte aus einer Familie des alten schleswig-holsteinischen Ritteradels. Er wurde 1797 als zweiter Sohn des königlich dänischen Kammerherrn und Generalmajors Graf Heinrich von Reventlou (1763–1848), Gutsherr auf Falkenberg, Erbherr auf Wittenberg und Kaltenhof, und der Gräfin Anna Sophia von Baudissin (1778–1853) in der Altstadt Schleswigs geboren. Nach seiner Schulausbildung am Katharineum zu Lübeck begann Reventlou im Jahr 1816 ein Jurastudium an der Georg-August-Universität Göttingen, wo er sich dem dortigen Corps Holsatia anschloss. Im Sommersemester 1818 wechselte er nach Jena, im folgenden Semester an die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und trat dort dem Corps Holsatia Kiel bei. Im Herbst 1820 legte er sein erstes juristisches Staatsexamen ab.
Reventlou schlug die Justizlaufbahn ein und trat als Auskulator in das Obergericht in Glückstadt ein. Dort wurde er später auch zum Gerichtsrat ernannt. Im Jahr 1834 wurde er Mitglied des Oberappellationsgerichts in Kiel.
Bereits 1831 hatte Reventlou Luise Freiin Löw von und zu Steinfurth († am 27. Mai 1864) geheiratet.
Im Jahr 1836 wurde Reventlou zum Propst des evangelischen adeligen Damenstifts Preetz gewählt.
Politik im Vormärz
Politisch konservativ, beharrte er auf der Aufrechterhaltung der historisch entstandenen Landesrechte der Herzogtümer Schleswig und Holstein und lehnte die Versuche der dänischen Regierung ab, diese zu verändern. Gleichermaßen bekämpfte er demokratische Tendenzen im Innern.
Reventlou wehrte sich gegen die Erstellung eines neuen Katasters zur gerechteren Steuerverteilung. Allerdings setzte er sich für die Aufhebung der bisherigen Trennung von adeligen und bürgerlichen Gutsbesitzern ein. Außerdem plädierte er für eine neue Landgerichtsordnung.
Eine bedeutende Rolle spielte Reventlou in den beratenden Ständeversammlungen seit 1834. Er beantragte 1844 eine Protestnote gegen den Versuch, den staatsrechtlichen Status Quo zu ändern. Auch beim Protest im Jahr 1846 gegen Maßnahmen von König Christian VIII. war er maßgeblich beteiligt. Die Protestadresse und die Beschwerde der Stände beim Bundestag in Frankfurt am Main gehen im Wesentlichen auf ihn zurück.
Reventlou stand der Mitglieder der Itzehoer Ständeversammlung vor, die weiteren Verhandlungen mit der Krone eine Absage erteilte, solange das Mitbestimmungsrecht der Stände nicht gesichert sei. Der Versuch, den Konflikt in einem persönlichen Gespräch mit dem König zu entschärfen, scheiterte, weil Christian VIII. sich weigerte, ihn zu empfangen.
An der Spitze einer nun ständigen Deputation der Prälaten und der Ritterschaft stritt er 1847 weiter für die überkommenen Rechte der Herzogtümer, ohne damit bei der dänischen Regierung Gehör zu finden.
Provisorische Regierung
Die Situation verschärfte sich, als im Januar 1848 der König starb und sein Nachfolger Friedrich VII. eine Verfassung für das gesamte Königreich ankündigte. Reventlou plädierte für eine Prüfung des Verfassungsentwurfs unter der Voraussetzung, dass dieser die bisherigen Rechte der Herzogtümer Schleswig und Holstein garantieren würde. Diese Ansicht vertrat er auch auf der gemeinsamen ständischen Versammlung beider Herzogtümer.
Die Lage veränderte sich erneut nach dem Umsturz in Kopenhagen und dem Sieg der nationalen eiderdänischen Partei im März 1848. Daraufhin wurde in Schleswig und Holstein eine gemeinsame provisorische Regierung gebildet, der auch Reventlou an maßgeblicher Stelle angehörte. Er war dabei für die äußeren Beziehungen verantwortlich. Die stark auf Reventlou zurückgehende Proklamation vom 24. März 1848 ging davon aus, dass der Landesherr unfrei in seinen Entschlüssen sei. Aufgabe der provisorischen Regierung sei es, „zur Aufrechthaltung der Ordnung, zur Vertheidigung der Grenze, zur Sicherung der Rechte des Landes und seines angestammten Herzogs in seinem Namen die Regierung führen“. Die provisorische Regierung stellte sich nach Meinung von Reventlou nicht gegen den König, sondern gegen die revolutionäre Regierung in Kopenhagen. Während des Deutsch-Dänischen Krieges zwischen 1848 und 1851 musste er allerdings die Grenzen der Bedeutung der provisorischen Regierung zur Kenntnis nehmen. Reventlou gelang es nicht, den Abschluss des Waffenstillstandes vom 26. August 1848 zwischen Preußen und Dänemark zu verhindern.
Statthalterschaft
Nachdem so genannte gemeinsame Regierung die Kontrolle über die beiden Herzogtümer übernahm, löste sich die provisorische Regierung am 22. Oktober 1848 auf. Als Dänemark im März 1849 den Waffenstillstand aufkündigte, ernannte ihn die provisorische Zentralgewalt zusammen mit Wilhelm Beseler zu Statthaltern. Bestrebungen, die Personalunion der Herzogtümer mit Dänemark völlig zu lösen, lehnte er ab. Diese Position war nach den vorläufigen Friedensabkommen gescheitert. Die Untrennbarkeit der Herzogtümer wurde aufgegeben, die Landesversammlung musste von Schleswig nach Kiel umziehen, und die Kompetenzen der Statthalter waren auf Holstein begrenzt.
Der Frieden vom 2. Juli 1850 überließ die Herzogtümer ihren Schicksal. Reventlou war nun bestrebt, auch ohne Unterstützung der deutschen Staaten die Konfrontation mit Dänemark durchzustehen. Allerdings stand der konservative Reventlou der Bildung von Freikorps oder ähnlichen Einheiten ablehnend gegenüber. Noch immer ging es ihm um die Wiederherstellung der alten Rechte, nicht um die Unabhängigkeit. Er weigerte sich allerdings auf die Aufforderung Österreichs hin, den Kampf einzustellen. Mit der Olmützer Punktation vom November war nun auch Preußen bereit, einer Bundesexekution zur Durchsetzung des Friedens mit Dänemark zuzustimmen. Unter dem Druck der österreichisch-preußischen Truppen erschien ihm - anders als Beseler - ein weiterer militärischer Widerstand zwecklos, und er vertraute auf die Zusicherung der Großmächte, die Vorkriegsordnung wieder einzuführen. Nachdem Beseler in der Landesversammlung gescheitert war, führte Reventlou die Statthalterschaft kurze Zeit allein weiter.
Exil und letzte Jahre
Nach dem endgültigen Scheitern musste Reventlou die Herzogtümer verlassen. Von 1853 an lebte er auf neu erworbenen Gütern in der Niederlausitz und hielt sich von der Politik fern. Ab 1861 war er Mitglied des preußischen Herrenhauses und setzte sich in einer Rede 1863 noch einmal für Schleswig-Holstein ein.
Quellen
- [Georg Gottfried Gervinus]: Manifest: Unterzeichnet. Kiel, den 22sten Juli 1850. Die Statthalterschaft der Herzog Schleswig-Holstein. Reventlou, Beseler, Boysen, Franke, Krohn, Fontebay, [ohne Ort] 1850
- [Proclamation der provisorischen Regierung von Schleswig-Holstein, beginnend:] Mitbürger! Unser Herzog ist durch ein Volksbewegung in Kopenhagen gezwungen worden, sein bisgherigen Rathgeber ... ; Kiel den 24. März 1848. Die Provisorische Regierung Beseler; Friedrich Prinz zu Schleswig-Holstein, F. Reventlou. M. T. Schmidt, [ohne Ort] [1848]
Literatur
- Hermann Hagenah / Thomas Otto Achelis: Das Corps Holsatia in der Geschichte Schleswig-Holsteins: Festschrift zur 120jährigen Wiederkehr des Stiftungstages des Corps Holsatia zu Kiel, Kiel [u.a.] 1938
- Gottfried Ernst Hoffmann: Graf Friedrich Reventlou: zur 85. Wiederkehr des Tages der schleswig-holsteinischen Erhebung, [ohne Ort] [ca. 1934]
- Gottfried Ernst Hoffmann: Die Erinnerungen des Statthalters Friedrich Reventlou: ihr biographischer und landesgeschichtlicher Gehalt in Bericht und Auszügen veröffentlicht, Neumünster i. H. [1932]
- August Sach: Reventlou, Friedrich von. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 28, Duncker & Humblot, Leipzig 1889, S. 338–345.
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