- Fritz Knöchlein
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Fritz Knöchlein (* 27. Mai 1911 in München; † 21. Januar 1949 in Hameln) war ein deutscher SS-Obersturmbannführer[1], der von den Alliierten nach dem Krieg als Kriegsverbrecher verurteilt und hingerichtet wurde.
Leben
Knöchlein war bereits 1934 in die SS aufgenommen worden (SS-Nr. 87.881, NSDAP-Mitglieds-Nr. 157.016)[2] absolvierte die SS-Junkerschule Braunschweig[3]. Bei Kriegsausbruch 1939 übernahm er zunächst eine Kompanie der SS-Totenkopfstandarte I „Oberbayern“ und nach dem Polenfeldzug die 3. Kompanie im 2. SS-Totenkopf-Regiment (mot.) der SS-Division Totenkopf. In dieser Funktion nahm er auch am Westfeldzug, wo seine überwiegend aus schlecht ausgebildeten Reservisten bestehende Einheit bei den Kämpfen auf dem Vormarsch auf Dünkirchen schwere Verluste erlitt.[4] Etwa 100 britische Kriegsgefangene, die in die Hände der SS gefallen waren, ließ Knöchlein am 27. Mai 1940 im Massaker von Le Paradis erschießen.[3]
Für Knöchlein blieb der Vorfall zunächst folgenlos.[5] Er übernahm wenig später die 5. Kompanie und kam 1941 zur SS-Flakabteilung 3, wo er eine Batterie befehligte. Bei der Neuaufstellung des SS-Panzergrenadier-Regiments 36 der 16. SS-Panzergrenadier-Division „Reichsführer SS“ erhielt er das Kommando über das III. Bataillon, das er in den Kämpfen um den Landungskopf von Anzio-Nettuno anführte.
Im April 1944 wurde er Kommandeur des 23. SS-Panzergrenadier-Regiments „Norge“ der 11. SS-Freiwilligen-Panzergrenadier-Division „Nordland“. Am 10. Februar 1945 erhielt Knöchlein den Befehl über das SS-Freiwilligen-Panzergrenadier-Regiment 49 der 23. SS-Freiwilligen-Panzergrenadier-Division „Nederland“, die er bis Kriegsende führte.[6]
Nach Kriegsende wurde das Massaker von Le Paradis durch die Rückkehr von zwei Überlebenden, William O'Callaghan und Albert Pooley, bestätigt, woraufhin die War Crimes Investigation Unit die Ermittlungen aufnahm. Knöchlein wurde in Hamburg ausfindig gemacht, im London Cage verhört und vor Gericht gestellt. Im Prozess versuchte Knöchlein sein Vorgehen damit zu rechtfertigen, dass von den britischen Einheiten Dum-Dum-Geschosse verwendet worden seien.[3] Dem Gericht konnten aber keine Beweise dafür vorgelegt werden, wobei zweifelhaft ist, ob für den Fall, dass tatsächlich völkerrechtswidrige Munition verwendet worden sein sollte, die Erschießung der Gefangenen rechtmäßig gewesen wäre. Am 25. Oktober 1948 wurde er zum Tod verurteilt und am 21. Januar 1949 im Zuchthaus Hameln hingerichtet.[3]
Einzelnachweise
- ↑ Brün Meyer, Dienstaltersliste der Waffen-SS. SS-Obergruppenführer bis SS-Hauptsturmführer. Stand vom 1. Juli 1944. Biblio-Verlag, Osnabrück 1987. ISBN 3-7648-1469-1. S. 31
- ↑ Dienstaltersliste der Schutzstaffel der N.S.D.A.P. Bearbeitet von der Personalabteilung des Reichsführers-SS. Stand vom 1. Okt. 1934. Nr. 2782
- ↑ a b c d Gerald Reitlinger, The SS. Alibi of a Nation, 1922-1945. Arms and Armour Press, London 1985. ISBN 0-85368-187-2, S. 148f.
- ↑ Chris Bishop, SS. Hell on the Western Front. Staplehurst, Staplemount 2003, ISBN 1-86227-185-2, S.47f.
- ↑ Johannes Hürter, Hitlers Heerführer. Die deutschen Oberbefehlshaber im Krieg gegen die Sowjetunion, 1941/42. Oldenbourg, München 2007, ISBN 3486583417, S. 189.
- ↑ Brün Meyer, Dienstaltersliste der Waffen-SS. S. 31
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