- Gelegenheitsursache
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Unter Gelegenheitsursache versteht man im Sozialrecht den Sachverhalt, dass eine (in der Regel medizinische) Unfallfolge nicht unmittelbar durch das Geschehen an sich, sondern durch eine Vorschädigung zu erklären ist.
Dies kann insbesondere bei der gutachterlichen Bewertung von Arbeitsunfällen bedeutsam sein.
Ein gerne gewähltes Beispiel ist der Bandscheibenvorfall nach dem Heben von zwei Blättern Papier. Hier steht der Schaden nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Hebevorgang, sondern es kann angenommen werden, dass es bei jeder anderen alltäglichen Wirbelsäulenbelastung gleichfalls zu dem Bandscheibenvorfall gekommen wäre.
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