- Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
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Basisdaten Titel: Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-WestfalenAbkürzung: GO NRW Art: Landesgesetz Geltungsbereich: Nordrhein-Westfalen Rechtsmaterie: Kommunalverfassungsrecht,
VerwaltungsrechtFundstellennachweis: SGV. NRW. 2023 Ursprüngliche Fassung vom: 21. Oktober 1952
(GV. NW. S. 269)Inkrafttreten am: 15. Oktober 1952 Neubekanntmachung vom: 14. Juli 1994
(GV. NW. S. 666)Letzte Neufassung vom: 17. Mai 1994
(GV. NW. S. 269)Inkrafttreten der
Neufassung am:17. Oktober 1994 Letzte Änderung durch: Art. 1 G vom 24. Mai 2011
(GV. NRW. S. 271)Inkrafttreten der
letzten Änderung:4. Juni 2011
(Art. 2 G vom 24. Mai 2011)Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, kurz GO NRW (seit dem 17. Oktober 2007, davor GO NW), regelt die Aufgaben der Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Sie zählt zu den Gemeindeordnungen in Deutschland.
Der Landtag beschloss am 21. Oktober 1952 die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. § 116 a) bestimmt, dass „die Revidierte Deutsche Gemeindeordnung in der Fassung der Anlage zu der Vordnung Nr. 21 der Britischen Militärregierung vom 1. April 1946 (Mil.-Reg.ABl. Nr. 7 S. 127) und der dazu ergangenen Änderungs- und Ergänzungsgesetze“ außer Kraft tritt. § 118 bestimmt, dass das Gesetz am 15. Oktober 1952 in Kraft tritt.
Der Landtag beschloss ebenfalls am 21. Oktober 1952 das Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Als neues Datum für das Inkrafttreten der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wurde der 10. November 1952 bestimmt. Das Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen erhielt die Bestimmung, dass es am Tage der Veröffentlichung in Kraft tritt, und ermächtigte die Landesregierung die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der durch die Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes bedingten Fassung und in neuer Paragraphenfolge zu veröffentlichen.
Beide Gesetze wurden im Gesetz- und Verordnungsblatt, 6. Jahrgang, Nummer 56, am 4. November 1952 veröffentlicht. In der Gesetzessammlung wurde dann die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. Oktober 1952 veröffentlicht (GS. NW. S. 167), welches in den nachfolgenden Jahrzehnten geändert und zuletzt 1994 neu gefasst wurde.
Die am 17. Mai 1994 neu gefasste Gemeindeordnung brachte eine einschneidende Änderung, denn damit wurde die seit 1946 von der Besatzungsmacht festgelegte Norddeutsche Ratsverfassung in die Süddeutsche Ratsverfassung geändert. Damit ist gesagt, dass es keine Stadt- oder Gemeindedirektoren mehr gibt und die Verwaltung von einem gewählten hauptamtlichen Bürgermeister geleitet wird, der zugleich Vorsitzender des Rates ist.
Sie wurde zuletzt durch das Gesetz zur Einleitung von Abwahlverfahren von Bürgermeistern und Landräten durch Bürgerbegehren vom 24. Mai 2011 geändert.[1]
Literatur
- Klaus-Viktor Kleerbaum, Manfred Palmen (Hrsg.): Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Kommentar für die kommunale Praxis. Kommunalpolitische Vereinigung Dienstleistungs- und Beratungsgesellschaft mbH (KPV-DBG), Recklinghausen 2008, ISBN 978-3-940906-00-7.
Weblinks
- GO NRW
- Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen. 6. Jahrgang, Nummer 56, 4. November 1952
Belege
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