Gewehrprüfungskommission

Gewehrprüfungskommission

Die Gewehr-Prüfungskommission (G.P.K.) wurde 1877 als Militärbehörde in Preußen mit Sitz in Spandau-Ruhleben aufgebaut.

Sie war bis 1883 der Infanterie-Schiess-Schule zugeordnet, dann wurde die G.P.K. direkt dem Königlich Preußischen Kriegsministerium unterstellt.

Inhaltsverzeichnis

Organisation

Bis zum Kriegsausbruch 1914 bestand die G.P.K. neben Verwaltung, Kasse und Versuchskompanie aus den zwei Abteilungen „Handwaffen-Abteilung“ und „Munitions-Abteilung“. Im späteren Verlauf des Krieges kam eine „M.G.-Abteilung“ ergänzend dazu.

Die Soldaten der Versuchskompanie wurden von den einzelnen Armeekorps zu der Versuchskompanie für die Dauer eines Jahres abkommandiert. Sie alle waren ausgebildete Handwerker wie Schuster, Schneider, Büchsenmacher oder Klempner.

Bei den Offizieren blieb das zahlenmäßige Verhältnis der Hauptkontingente der Alten Armee gewahrt, so waren im Jahre 1902 22 Offiziere aus Preußen, zwei aus Bayern, zwei aus Württemberg und einer aus Sachsen. Auch sie waren für eine bestimmte Zeit, mindestens ein Jahr und maximal fünf Jahre zur G.P.K. abkommandiert. Eine erneute Abkommandierung war dann, nach einiger Zeit bei der Truppe, üblich, so dass eine gewisse Kontinuität der Arbeit bei der G.P.K gewährleistet war.

Mit Ausbruch des Ersten Weltkrieges wurde die G.P.K. aufgelöst. Aber nach kurzer Zeit wurde klar, dass die Entwicklung von Ausrüstung und Waffen nicht stehenbleiben durfte. 1915 wurde die G.P.K. deshalb wieder aufgestellt. Zum Einsatz kamen dort nun Offiziere, die wegen Verwundungen nicht mehr felddiensttauglich waren.

Aufgaben

Die Tätigkeit der G.P.K. beschränkte sich nicht auf das Testen neuer Entwicklungen von Waffen und Gerät, sie stellte auch Forderungskataloge gegenüber der Industrie auf und war selbst konstruktiv tätig. Sie veranlasste beim Kriegsministerium Truppenversuche, formulierte dazu Testbedingungen und vorläufige Bedienungsanleitungen und wertete die Ergebnisse aus. Zu den Aufgaben gehörten ferner detaillierte Berichte an das Kriegsministerium, dort fiel dann die Entscheidung über die Einführung einer neuen Waffe oder eines neuen Gerätes.

Auflösung

Nach 1918 wurde die G.P.K. endgültig aufgelöst. Die Aufgaben wurden von der „Inspektion für Waffen und Gerät des Reichswehrministeriums“ übernommen, später dann, bei der Wehrmacht, vom Heereswaffenamt. Eine vergleichbare Behörde in der heutigen Zeit ist das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung in Koblenz.

Literatur

  • Joachim Görtz, Die Pistole 08, Verlag Stocker-Schmid, ISBN 3-7276-7065-7
  • Georg Ortenburg, Waffe und Waffengebrauch im Zeitalter der Millionenheere, Bonn 1992, Bernard & Graefe; ISBN 3-7637-5811-9

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