- Gleichwertige Leistungsfeststellung
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Eine Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (kurz GFS) ist eine Art des Leistungsnachweises im Schulsystem von Baden-Württemberg. Dabei sollen die Schüler selbstständig ein Thema erarbeiten und ihre Ergebnisse in Form einer Präsentation oder schriftlichen Ausarbeitung darstellen. An manchen Schulen werden auch die Begriffe „Gleichwertige Leistungsfeststellung“ (kurz GLF), „Zusätzliche Lernleistung“ (kurz ZL oder ZLL), „Gleichwertige Schülerleistung“ (kurz GSL), „Hausarbeit mit Präsentation“ (HaP) oder „Allgemeine Lernleistung“ (kurz AL) verwendet.
Ursprünglich mit der Reform der gymnasialen Oberstufe zum Schuljahr 2002/2003 nur für die Kursstufe des Gymnasiums eingeführt, wurde sie im Zuge der Bildungsplanreform in Baden-Württemberg zum Schuljahr 2004/2005 auch in der Sekundarstufe I von Realschule und Gymnasium sowie an den beruflichen Schulen eingeführt.
Inhaltsverzeichnis
Erläuterung
Die GFS soll das selbstständige Arbeiten, die Methodenkompetenz und die Medienkompetenz der Schüler fördern. Eine GFS kann dabei mehrere Formen annehmen: Referate, schriftliche Hausarbeiten, Projekte (z. B. experimentelle Arbeit), mündliche Prüfungen oder auch andere Formen der Präsentation. Am allgemeinbildenden Gymnasium wird in der Regel eine Präsentation erwartet, die sich am ehesten mit einer Schulstunde unter der Leitung des referierenden Schülers vergleichen lässt. Der Lehrer nimmt hierbei für gewöhnlich Platz im hinteren Bereich des Klassenzimmers und notiert sich Stichworte und Beobachtungen. Unterdessen stellt der Schüler sein im Voraus daheim vorbereitetes Thema vor und bringt es seinen Mitschülern näher. Dabei wird oft die Nutzung von Medien verlangt, wie etwa Tageslichtprojektoren, eine via Beamer gezeigte Präsentation, kurze Filmausschnitte, Plakate und Tafelanschriebe. Nach Abschluss der GFS findet die Benotung statt, wobei das Gesehene und Gehörte kurz in der Klasse diskutiert wird. Die genaue Punktzahl erfährt der Schüler meist später in einer Nachbesprechung zwischen dem Lehrer und ihm.
Die einzelnen Bedingungen werden durch den Lehrer festgelegt. So variiert beispielsweise die vorgegebene Dauer eines Vortrages zwischen wenigen Minuten und mehreren Schulstunden.
Bewertung und Anzahl
Jeder Schüler ist zu folgender Anzahl von GFS verpflichtet:
- in Klasse 8 und 9 der Realschule: eine GFS pro Schuljahr
- in Klasse 7–11 des neunjährigen Gymnasiums bzw. Klasse 7–10 des achtjährigen Gymnasiums: mindestens eine GFS pro Schuljahr
- in der Kursstufe des Gymnasiums (12/13 in G9 bzw. 11/12 in G8): drei GFS in beiden Schuljahren zusammen (bis zum Schuljahr 2004/2005 waren vier GFS vorgeschrieben, diese Zahl wurde jedoch auf drei reduziert, so dass eine GFS pro Halbjahr gehalten werden kann, wobei in 13.2 keine GFS wegen des anstehenden Abiturs gehalten werden muss)
Diese Zahl darf weder unter- noch überschritten werden. Ebenso ist pro Schüler pro Fach auch nur eine GFS pro Schuljahr erlaubt. In der gymnasialen Oberstufe darf allerdings freiwillig eine vierte GFS abgelegt werden.
Die Gewichtung einer GFS entspricht der einer Klausur, auch der Arbeitsaufwand für eine GFS soll dem der Vorbereitung auf eine Klausur entsprechen. Die GFS wird zum schriftlichen Teil der Gesamtnote gezählt, auch wenn sie in mündlicher Form präsentiert wurde. Bei der Berechnung der Endnote wird sie einfach als zusätzliche Klassenarbeit gewertet. Auch in den beruflichen Gymnasien kann – muss aber nicht – eine GFS als Arbeit gezählt werden. Dies entscheidet der jeweilige Fachlehrer.
Kritik an der GFS
Die deutlichste Kritik an der GFS betrifft ihre für die Schülerseite oft unklaren Grenzen: So gibt es erhebliche Unterschiede in den Anforderungen bezüglich Art der GFS (Vortrag, schriftliche Ausarbeitung oder meistens beides), Umfang des Vortrages bzw. der Ausarbeitung und Schwerpunkte (Inhalt, Sprache, bei Vorträgen Medieneinsatz und Vortragsweise).
Der Aufwand übersteigt für viele Schüler den angepeilten Aufwand für die Vorbereitung auf eine Klassenarbeit. Um mit den Leistungen der Mitschüler mithalten zu können, neigen viele Schüler zu aufwändigen Präsentationen, die den ursprünglich intendierten Rahmen überschreiten.
Von Lehrerseite stellen Plagiate aus dem Internet oder ähnliche Betrugsversuche ein Problem dar. Des Weiteren bedeuten Referate einen Verlust an Unterrichtszeit, weswegen jeder Lehrer nur eine begrenzte Anzahl von GFS annehmen muss.
Vorteile der GFS
Medienkompetente Schüler können von der GFS oft profitieren. Daher werden diese auch zur Verbesserung der Note in einem ihrer schwächeren Fächer abgelegt.
Durch die GFS wird die Fähigkeit erlernt, Inhalte in einem vorgegebenen Rahmen präsentieren zu können, was im Studium und im Beruf von Nutzen sein kann. Ebenso hilft sie den Schülern, sich auf das wissenschaftliche Arbeiten im Studium vorzubereiten.
Formales
Leistungsnachweis: Nach abgehaltener GFS muss der jeweilige Fachlehrer dies durch Unterschrift bestätigen. In der Kursstufe ist dieser Bogen Voraussetzung für die Zulassung zum Abitur.
In der Regel, allerdings nicht immer, sind die Schüler verpflichtet, Quellen anzugeben, eine Eigenständigkeitserklärung zu unterschreiben. Letztere kann wie folgt aussehen:
„Ich versichere, dass ich die oben genannte GFS-Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. Außerdem erkläre ich, dass ich die GFS-Arbeit weder ganz noch in wesentlichen Teilen bereits früher zur Bewertung eingereicht habe.“
Siehe auch
- Facharbeit
- Leistungsbeurteilung (Schule)
- Gymnasiale Oberstufe
- Schriftlicher Leistungsnachweis
- Zentralabitur
- Fachabitur
Weblinks
- GFS im ZUM-Wiki
- GFS an Realschulen auf dem Landesbildungsserver
- Allgemeine Tipps zu Vorträgen in Wikischool
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