Neue gymnasiale Oberstufe

Neue gymnasiale Oberstufe

Das baden-württembergische Abiturzeugnis wird durch den erfolgreichen Abschluss der Kursstufe (Jahrgangsstufen 12 und 13 im neunjährigen Gymnasium bzw. 11 und 12 im achtjährigen Gymnasium (G8)) und der schriftlichen und mündlichen Abiturprüfung erlangt.

Bitte beachten: Dieser Artikel bezieht sich fast ausschließlich auf allgemeinbildende Gymnasien.

Inhaltsverzeichnis

Reform

Im Jahr 2002 führte Baden-Württemberg die Neue Gymnasiale Oberstufe ein, die auch oft als Kursstufe bezeichnet wird (diese Bezeichnung war bislang nicht üblich). Das bisherige System von Grund- und Leistungskursen wurde damit abgeschafft, die Wahlmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler ebenso eingeschränkt wie die Möglichkeiten zur Schwerpunktsetzung in den Fächern Mathematik, Deutsch und den Fremdsprachen. Diese müssen von allen Schülern auf hohem Niveau belegt werden und sind obligatorischer Bestandteil der Abiturprüfung. Ihre Lehrpläne wurden aber von vielen Themen der bisherigen Leistungskurse befreit.

Das vorherige Abitur war dem bayerischen Abitur sehr ähnlich.

Im Schuljahr 2005/2006 zog Niedersachsen mit einem ähnlichen Modell nach, das im Schuljahr 2006/2007 schließlich vollständig in Kraft trat (siehe Abitur in Niedersachsen).

Kurswahl und Kurstypen

Die Kurswahl findet gegen Ende der 11. Klasse statt, wobei folgende Fächer zu belegen sind: Vierstündig zu belegen sind drei Kernkompetenzfächer, ein Profilfach und ein Neigungsfach.

Zweistündig sind diverse Fächer zu belegen, wobei deren Kombination von der Wahl der vierstündigen Fächer abhängt. Zur Wahl der Fächer (und später auch der Prüfungsfächer) ist die Einteilung in Aufgabenbereiche wichtig.

Aufgabenbereiche

Aufgabenfeld Pflichtbereich Wahlbereich
sprachlich-
literarisch-
künstlerisch
Deutsch, Englisch, Französisch, Latein, Griechisch, Russisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch


Musik, Bildende Kunst

Spätestens in Klasse 11 begonnene Fremdsprachen: Französisch, Latein, Griechisch, Russisch, Hebräisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch, Chinesisch, Japanisch, Türkisch

Literatur

gesellschafts-
wissenschaftlich
Geschichte, Erdkunde, Gemeinschaftskunde, Religionslehre/Ethik, Wirtschaft Philosophie, Psychologie (können je nach Themenschwerpunkt auch dem ersten Aufgabenfeld zugeordnet werden)
mathematisch-
naturwissenschaftlich-
technisch
Mathematik, Physik, Chemie, Biologie Astronomie, Darstellende Geometrie, Problemlösen mit einem Computer-Algebra-System, Computertechnik, Geologie, Informatik, Technik
ohne Zuordnung Sport Besondere Lernleistung (z.B. Seminarkurs) 

Die Fächer des Wahlbereichs werden auch Orchideenfächer genannt. Sie können freiwillig zusätzlich belegt werden, wodurch man zusätzliche Kurse im Abiturzeugnis (erster Block) anrechnen lassen kann. Ein Orchideenfach kann jedoch nicht zur Erfüllung einer Belegungspflicht dienen. Beispielsweise kann Russisch – wenn es erst in Klasse 11 gewählt wurde – nicht als Kernkompetenz-, Profil- oder Neigungsfach gewählt werden, sondern nur zusätzlich als Orchideenfach.

Vierstündige Fächer

Die drei so genannten Kernkompetenzfächer umfassen Deutsch, Mathematik und eine frei wählbare Fremdsprache, die jedoch mit Beendigung des Abiturs mindestens vier Jahre besucht worden sein muss.

Als Profilfach kann jeder – unabhängig vom zuvor besuchten Profil – eine Naturwissenschaft (Biologie, Chemie, Physik) oder eine weitere Fremdsprache wählen. Das Neigungsfach kann beliebig – jedoch nur aus dem Pflichtbereich (siehe oben) – gewählt werden, sofern ein entsprechender Kurs angeboten wird (von der Schülerzahl und den Lehrerkapazitäten abhängig).

Schriftlich geprüft werden die drei Kernkompetenzfächer sowie – nach Wahl des Schülers – das Profilfach oder das Neigungsfach.

Zweistündige Fächer

Folgende Fächer müssen in allen vier Halbjahren zweistündig belegt werden: Geschichte, Gemeinschaftskunde und Erdkunde, Musik oder Bildende Kunst, Religion bzw. Ethik, zwei Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik) und Sport. (Für die Gesellschaftswissenschaften gibt es eine Sonderregelung, siehe unten.)

Fächer, die bereits vierstündig belegt sind, müssen nicht zusätzlich zweistündig belegt werden. (Daher müssen zum Beispiel Schüler, die Physik vierstündig belegen, nur noch eine weitere Naturwissenschaft zweistündig belegen.)

Es können auch freiwillig mehr Kurse belegt werden.

Zur Kombination der Gesellschaftswissenschaften: In Geschichte müssen vier Kurshalbjahre zweistündig besucht werden, in Gemeinschaftskunde (erstes und viertes Halbjahr) und Erdkunde (zweites und drittes Halbjahr) nur jeweils zwei Halbjahre. Im Zeugnis erhält der Schüler für alle Fächer eine gemeinsame Note.

Ist eines der drei Fächer Neigungsfach, fällt es aus der Kombination heraus. Es muss in allen vier Halbjahren besucht werden, und der Schüler erhält eine gesonderte Note.

Weist ein Schüler durch ein ärztliches Attest nach, dass er nicht am Sportunterricht teilnehmen kann, muss er ein weiteres zweistündiges Fach zusätzlich wählen. Dies kann auch ein Orchideenfach (siehe oben) sein. Da Orchideenfächer meist nur in zwei von vier Kurshalbjahren angeboten werden, müssen in diesem Fall mitunter zwei Fächer gewählt werden. Sport könnte also beispielsweise durch vier Halbjahre in einer dritten Naturwissenschaft ersetzt werden, oder durch zwei Halbjahre Astronomie und zwei Halbjahre Psychologie.

Die Stundenbelastung pro Halbjahr beträgt damit mindestens 30 Wochenstunden (bei sparsamer Belegung, zum Beispiel mit Profilfach Biologie und Neigungsfach Geschichte), kann jedoch auch leicht 32 oder 34 Wochenstunden erreichen. Die erhöhten Belegungspflichten sind eine der Folgen des neuen Systems; es müssen jedoch nicht in allen Fällen alle Kurse angerechnet werden. Die Stundenbelastung pro Woche liegt immer noch im bundesdeutschen Durchschnitt (in Rheinland-Pfalz beträgt die Mindestbelastung 32 Wochenstunden).

Leistungsbewertung

In der Kursstufe werden die Zensuren der Sekundarstufe Ⅰ (sehr gut, gut und so weiter) durch ein Punktesystem abgelöst, um Leistungen differenzierter bewerten zu können. Bei weniger als 5 Punkten gilt ein Kurs als unterbelegt, bei 0 Punkten als nicht besucht (Belegpflicht nicht erfüllt).

Punkte Note in Worten Note (mit Tendenz) Rohpunkte Notendefinition Bemerkung
15 sehr gut 1+ 96 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen in besonderem Maße.
14 10 91 %
13 1− 86 %
12 gut 2+ 81 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen voll.
11 20 76 %
10 2− 71 %
9 befriedigend 3+ 66 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen im Allgemeinen.
8 30 61 %
7 3− 56 %
6 ausreichend 4+ 51 % Die Leistungen weisen zwar Mängel auf, entsprechen aber im Ganzen noch den Anforderungen.
5 40 46 %
4 schwach ausreichend 4− 41 % Die Leistungen weisen Mängel auf und entsprechen den Anforderungen nur noch mit Einschränkungen. defizitärer Bereich
3 mangelhaft 5+ 34 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht, lassen jedoch erkennen, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
2 50 27 %
1 5− 20 %
0 ungenügend 60 00 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht und selbst die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. nicht belegt

Klausuren und andere Leistungsnachweise

In allen vierstündigen Fächern müssen pro Halbjahr mindestens zwei Klausuren geschrieben werden. Ausgenommen hiervon ist das Fach Sport. Im vierten Halbjahr (in dem auch das Abitur stattfindet) ist mindestens eine Klausur zu schreiben.

In den zweistündigen Fächern (auch in freiwillig belegten) ist eine Klausur pro Halbjahr als Minimum vorgeschrieben. Sport ist auch von dieser Regelung ausgenommen.

Für Sport als vierstündiges Fach sind in den ersten beiden Halbjahren insgesamt drei Klausuren vorgeschrieben (in jedem Halbjahr jedoch mindestens eine). Im dritten und vierten Halbjahr muss jeweils mindestens eine Klausur geschrieben werden.

Über die Klausuren hinaus sind insgesamt drei Leistungsnachweise anderer Form zu erbringen. Sie werden als Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen) (GFS) bezeichnet, mitunter ist auch das Kürzel ALN für alternativer Leistungsnachweis) in Gebrauch (die Wortwahl scheint sich von Schule zu Schule unterscheiden).

Dazu können zum Beispiel Referate oder Schülerexperimente geleistet werden. Sie zählen im Ergebnis wie eine Klausur und müssen daher in den Anforderungen vergleichbar sein.

Die Fächer, in denen diese Leistungsnachweise erbracht werden, können frei gewählt werden.

Bei der Leistungsbewertung der Fächer Musik und Sport können auf Antrag des Schülers auch Leistungen in Wettbewerben berücksichtigt werden.

Abiturprüfung

Im letzten Halbjahr steht die Abiturprüfung an, in der vier Fächer schriftlich geprüft werden. Nach Wahl der Schüler können in den schriftlichen Fächern weitere zusätzliche mündliche Prüfungen (keine Präsentation!) stattfinden.

Außerdem wird ein sogenanntes fünftes Prüfungsfach nur mündlich geprüft (Präsentation mit Kolloquium). Anstatt dieses fünften Prüfungsfaches kann man auch eine besondere Lernleistung (Seminarkurs oder Teilnahme an einem Wettbewerb, siehe unten) geltend machen.

Schriftliche Prüfung und etwaige zusätzliche mündliche Prüfung

Schriftliche Prüfungsfächer sind: Kernkompetenzfach Mathematik, Kernkompetenzfach Deutsch, Kernkompetenzfach Fremdsprache, Profilfach oder Neigungsfach.

Die Prüfungszeit in den schriftlichen Fächern beträgt je nach Fach vier bis fünfeinhalb Stunden.

Das schriftliche Abitur ist zentral, das heißt, das Kultusministerium beauftragt einige Lehrer, Abituraufgaben für alle Schulen des Landes zu erstellen. Von deren Vorschlägen werden dann einige ausgewählt und daraus einheitliche Prüfungen für alle Schüler des Landes erstellt. Dieses Verfahren bedingt, dass die Prüfungen zeitgleich stattfinden.

Korrektur

Die Korrektur erfolgt dreistufig: Der Erstkorrektor ist der jeweilige Fachlehrer, für den bei jeder Klausur der Name des entsprechenden Schülers offen liegt. Anschließend wird der Name der Schüler von den Prüfungsbögen abgetrennt (die Klausur wird über eine eindeutige Nummer identifiziert), und ein Zweitkorrektor einer zweiten Schule bekommt die Klausuren zur Korrektur. Diesem sind weder die Note des Erstkorrektors noch Name des Schülers bekannt, um ein Höchstmaß an Neutralität zu gewährleisten. Nach seiner Korrektur erhält der Drittkorrektor die Klausuren. Ihm ist zwar der Name des Prüflings nicht bekannt, wohl aber die Noten der beiden vorherigen Korrektoren. Er entscheidet endgültig über die Note, ist aber bei einer nicht mehr als zwei Punkte betragenden Abweichung der Erst- und Zweitkorrektur verpflichtet, das arithmetische Mittel dieser beiden Korrekturen als Endnote festzulegen (bei Zwischennoten wird die bessere Note vergeben). Bei einer größeren Abweichung korrigiert er selbst ein drittes Mal, muss dabei jedoch in der Regel den von Erst- und Zweitkorrektur vorgegebenen „Notenkorridor“ einhalten. In Ausnahmefällen ist der Drittkorrektor dazu berechtigt eine Endnote festzulegen, die von den Empfehlungen seiner Vorgänger abweicht. Um eine derartige Abweichung zu rechtfertigen, muss er eine ausführliche schriftliche Stellungnahme abfassen, in der er weitere Klausuren zur Argumentation heranzieht, um deutlich zu machen, dass bei Erst- und Zweitkorrektor grundlegend „falsch“ korrigiert worden ist.

Zusätzliche mündliche Prüfung

Ab dem Abitursjahrgang 2007 ist keine zusätzliche mündliche Prüfung in einem der schriftlichen Fächer mehr vorgeschrieben. Für den Fall, dass schriftliche Prüfungen unerwartet schlecht ausfallen, kann der Prüfling freiwillig eine oder mehrere zusätzliche mündliche Prüfungen wählen. Das Prüfungskommitee kann aber von den Schülern verlangen, in einem schriftlichen Prüfungsfach zusätzlich eine mündliche Prüfung zu absolvieren. Die schriftliche Prüfung wird dann nicht mehr dreifach sondern nur noch zweifach gewertet, die zusätzliche mündliche Prüfung einfach.

Die zusätzliche mündliche Prüfung dauert 20 Minuten. Die Aufgabe besteht meist aus einem Ausgangstext und entspricht in etwa den Anforderungen einer Klausuraufgabe. Die Aufgabenstellung wählt ein schulfremder Prüfungsvorsitzender aus mehreren vom Kurslehrer formulierten Vorschlägen aus. Der Prüfling erhält vor der Prüfung 30 Minuten Zeit zur Bearbeitung, in denen er Notizen anfertigen, Tafelanschriebe oder Folien vorbereiten kann und Ähnliches. Anschließend stellt er seine Lösung dar und der Prüfer (Kurslehrer) und der schulfremde Prüfungsvorsitzende stellen themenverwandte und themenfremde Fragen. Nach dem 20-minütigen Prüfungsgespräch legen der Prüfer, der Vorsitzende und der Protokollant gemeinsam die Note fest und teilen sie auf Wunsch auch anschließend dem Prüfling mit.

Fünftes, mündliches Prüfungsfach

Als fünftes (mündliches) Prüfungsfach kommt jedes noch nicht schriftlich geprüfte Fach des Pflichtbereichs – zusätzlich auch Informatik und freiwillig besuchte Fremdsprachen – in Frage, solange damit durch die Abiturprüfungsfächer alle drei Aufgabenfelder abgedeckt werden können. Nur in diesem Fach findet eine Präsentationsprüfung statt. Der Prüfling schlägt hierbei vier Themen vor, aus denen der Prüfungsvorsitzende eines auswählt. Nach Bekanntgabe des Themas hat der Prüfling etwa eine Woche Zeit, um eine Präsentation zu diesem Thema vorzubereiten. In der eigentlichen Prüfung präsentiert er sein Referat, für das er zehn Minuten Zeit hat. Danach werden Fragen zum Referat, dem verwandten Sachgebiet und anderen im Unterricht behandelten Themen gestellt.

Besondere Lernleistung

Wahlweise kann auch eine besondere Lernleistung in die Abiturprüfung eingebracht werden. Dies kann ein Wettbewerb, der vom Land oder dem Bund gefördert wird, oder ein Seminarkurs sein.

An einem allgemein bildenden Gymnasium kann die Note der besonderen Lernleistung die fünfte Prüfung (mündliche Präsentationsprüfung) ersetzen, das heißt die Note der Besonderen Lernleistung zählt als fünfte Prüfung mit.

An einem beruflichen Gymnasium kann die besondere Lernleistung auch eine schriftliche Abiturprüfung ersetzen.

Zu Beachten ist dabei aber die Zuordnung der besonderen Lernleistung zu einem der drei Aufgabenfelder. Ein Wettbewerb kann abhängig vom Thema zu jedem der drei Aufgabenfelder gezählt werden. Beispielsweise wird ein Wettbewerb zum Thema Politik dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld zugeordnet.

Seminarkurs

Der Seminarkurs wird nur im ersten und zweiten Halbjahr unterrichtet und ist ein Kurs des Wahlbereichs. Er ist dreistündig. Über die inhaltliche Ausgestaltung des Seminarkurses entscheidet die Schule in einem vorgegebenen Rahmen. Es können auch fächerverbindende Themenkreise (zum Beispiel Politik) oder Schulprofilthemen (zum Beispiel zum Namensgeber der Schule) ausgewählt werden. Der Seminarkurs soll den Schülern eine intensive Einübung in studien- beziehungsweise arbeitsvorbereitende Arbeitsmethoden ermöglichen.

Der Schüler des Seminarkurses wählt sich selbständig ein Thema innerhalb des übergreifenden Kursthemas aus, zu dem er eine Seminararbeit und eine Präsentation erarbeitet. Dies sollte in Gruppenarbeit erfolgen, da der Seminarkurs auch die soziale Kompetenz fördern soll.

Im Seminarkurs wird keine Klausur geschrieben. Die Leistungsbewertung setzt sich zu gleichen Teilen aus folgenden Elementen zusammen:

  1. Die Noten des ersten und zweiten Halbjahres, die sich aus Zwischenpräsentationen des Themas, der Mitarbeit im Unterricht und dem Verhalten und der Mitarbeit innerhalb der Gruppe zusammensetzen.
  2. Die Note der schriftlichen Seminararbeit.
  3. Die Note für das abschließende Kolloquium, bei dem sich der Schüler den Fragen der Seminarkurslehrer zu seinem Thema stellen muss. Auch ein Kolloquium im Anschluss an eine im Vorfeld erarbeitete Präsentation ist möglich.

Ist der Seminarkurs dem naturwissenschaftlichen Aufgabenfeld zugeordnet, kann er die Belegungspflicht einer zweiten Naturwissenschaft ersetzen. Hier ist aber zu beachten, das der Seminarkurs nicht als mündliches Prüfungsfach angerechnet werden kann, falls der Seminarkurs eine zweite Naturwissenschaft ersetzt.

Wettbewerb

Ein Wettbewerb muss folgende Bedingungen erfüllen, um als besondere Lernleistung zu zählen: Oberstufen- beziehungsweise abiturgerechtes Niveau, studienvorbereitende Arbeitsformen, fächerübergreifende Inhalte, schriftliche Dokumentation.

Der zeitliche Aufwand muss in etwa dem Seminarkurs gleich sein; es muss eine Präsentation mit Kolloquium stattfinden; bei Gruppenarbeiten muss der Beitrag des einzelnen Schülers erkennbar sein und es darf keine anderweitige Anrechnung des Wettbewerbs an andere Kurse stattfinden.

Abiturnote und -schnitt

Die Verrechnung der Punkte aus den Halbjahren und dem Abitur erfolgt in einem System, das sich aus drei Blöcken zusammensetzt.

Im Ersten Block finden sich alle einfach angerechneten Fächer.

Insgesamt werden 22 Kurse angerechnet. Es können maximal 330 Punkte erreicht werden (22 Kurse mal 15 Punkte), die minimal zu erreichende Punktzahl liegt bei 110, was einem Schnitt von 4,0 in diesem Block entspräche.

Im ersten Block werden angerechnet:

  • die Kurse der ersten drei Halbjahre in den Prüfungsfächern (ausgenommen die doppelt gewerteten, siehe zweiter Block);
  • die Kurse der vier Halbjahre im nicht schriftlich geprüften Profilfach/Neigungsfach (im Fach Sport nur drei);
  • die Kurse aller vier Halbjahre in Geschichte/Erdkunde/Gemeinschaftskunde (falls eines dieser Fächer einfach gewertetes Neigungsfach ist: insgesamt zwei Kurse in den beiden anderen Fächern, so dass alle Fächer berücksichtigt sind);
  • die Kurse aus zwei Halbjahren in Musik oder Kunst;
  • die Kurse aus zwei Halbjahren in jeder zweistündig belegten Naturwissenschaft;
  • die übrigen Kurse bis zur Zahl von 22 können beliebig gewählt werden.
  • die sogenannte Engpassregelung greift, wenn durch die obigen Regelungen eine Anrechnung von Religionskursen nicht möglich ist, oder wenn mehr als 22 Kurse angerechnet werden müssten: in diesem Fall können bis zu zwei von den Geschichte/Erdkunde/Gemeinschaftskunde-Kursen der ersten beiden Schulhalbjahre bei der Anrechnung weggelassen werden. Zwei Kurse in Geschichte und die Kurse in den Prüfungsfächern bleiben auf jeden Fall anrechnungspflichtig.

Im zweiten Block befinden sich die beiden doppelt gewerteten Fächer. Diese werden vom Schüler zu Beginn des letzten Halbjahres selbst bestimmt. Sie müssen Prüfungsfächer sein. Hierbei zählen die ersten drei Halbjahre jeweils doppelt, die vierten einfach. Daher sind maximal 210 Punkte zu erreichen (7 Kurse mal 2 mal 15 Punkte), das Minimum liegt hier bei 70 Punkten. Sofern eine Facharbeit angefertigt wurde, kann diese statt der vierten Kurshalbjahre angerechnet werden. Sie wird dann doppelt gewertet.

Im dritten Block werden die Prüfungsergebnisse und die Noten der Prüfungsfächer aus dem vierten Kurshalbjahr angerechnet. Hierbei zählt die vierte Halbjahresnote jeweils einfach, die Abiturnote dreifach.

Wenn nur eine schriftliche oder nur eine mündliche Prüfung in einem Fach abgelegt wurde, so zählt diese dreifach. Wenn sowohl eine schriftliche als auch eine mündliche Prüfung abgelegt wurde, so zählt die schriftliche doppelt, die mündliche einfach.

Durch die fünf Prüfungsfächer und die insgesamt 20-fache Wertung können maximal 300 Punkte erreicht werden, das Minimum liegt bei 100 Punkten.

Insgesamt sind also maximal 840 Punkte erreichbar. Um das Abitur zu bestehen, müssen mindestens 280 Punkte erreicht werden. Außerdem muss in allen Blöcken die jeweilige Mindestpunktzahl erreicht werden – ein Übertragen fehlender Punkte aus anderen Blöcken ist nicht möglich. Entsprechend kann der Fall eintreten, dass Kandidaten mit 280 oder mehr erreichten Punkten die Hochschulreife nicht anerkannt bekommen.

Insgesamt dürfen nicht mehr als fünf angerechnete Kurse mit weniger als fünf Punkten (4,0) abgeschlossen werden, und im zweiten Block höchstens zwei Kurse.

Umrechnung der Punkte auf eine Durchschnittsnote

Der Abiturschnitt (offiziell: Durchschnittsnote gemäß Staatsvertrag) wird anhand einer Tabelle ermittelt. Beispielsweise entsprechen 840 bis 768 Punkte der Durchschnittsnote 1,0; 767 bis 751 Punkte der Durchschnittsnote 1,1. Die Mindestpunktzahl von 280 Punkten entspricht der Durchschnittsnote 4,0.[1]

Die Tabelle wurde nach folgendem Verfahren erstellt:

  1. Sei der Punkteschnitt die Gesamtpunktzahl/56, also der gewichtete Durchschnitt.
  2. Ein Punkteschnitt von 15 Punkten wird der Durchschnittsnote 0,666… zugeordnet. 0 Punkte werden der Durchschnittsnote 5,666… zugeordnet. Zwischen diesen beiden Eckwerten wird linear interpoliert, als Formel: (17 minus Punkteschnitt) durch 3.
  3. Die so erhaltene Note wird nach der ersten Dezimale abgebrochen, also abgerundet.
  4. Durchschnittsnoten besser als 1,0 werden zu 1,0 abgewertet. Ohne diesen Schritt wäre die beste erreichbare Abiturnote 0,6. Die Note 1,0 wird bei einem Punkteschnitt größer als 13,7 erreicht.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Kultusministerium Baden-Württemberg: Leitfaden Abitur 2008 [1]

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