Grauer Kapitalmarkt

Grauer Kapitalmarkt

Der Graue Kapitalmarkt ist derjenige Teil der Finanzmärkte, der nicht wie der „Weiße Kapitalmarkt“ der staatlichen Finanzaufsicht oder ähnlichen Regulierungen unterliegt, aber noch nicht illegal wie der „Schwarze Kapitalmarkt“ erlaubnispflichtige Geschäfte ohne Genehmigung der Regulierungsbehörde betreibt.

Inhaltsverzeichnis

Vertriebsform

Die Angebote des Grauen Kapitalmarktes werden über alle in Betracht kommenden üblichen Vertriebswege angeworben: Postalische Prospektwerbung, Telefonwerbung, Anzeigenwerbung, E-Mail-Werbung, Fax-Werbung. Die Benutzung von unaufgeforderter Telefonwerbung und von Abschlussverhandlungen durch persönlichen Besuch ist relativ stark ausgebildet. Aus der Vertriebsform allein kann kein Rückschluss zur Seriosität eines jeweiligen Angebotes abgeleitet werden. Allerdings bedienen sich problematische Anbieter zu spekulativen Börsengeschäften relativ oft der unaufgeforderten Telefonwerbung.

Anbieter

Der Graue Kapitalmarkt umfasst korrekte wie auch problematische Anbieter. Dies gilt im Prinzip auch für den institutionellen Kapitalmarkt. Allerdings ist beim Grauen Kapitalmarkt der Anteil der problematischen Anbieter deutlich höher.

Produkte

Einige Beispiele für typische Angebote des grauen Kapitalmarktes:

Die Seriosität solcher Angebote ist sehr unterschiedlich. Zu jeder Angebotsart gibt es die vollständige Palette von voll korrekt bis zweifelsfrei deliktisch.

Bei Immobilien-Anlagen ist die Problematik meist die Aufblähung der Preise und eine Vertragsgestaltung mit versteckten Eventualrisiken, oft bedingt durch Absichten der steuerlichen Optimierung. Eine hohe Fremdfinanzierung verdeckt oft die Überteuerung. Die Objekte sind dann allerdings nachhaltig defizitär, bieten also das Gegenteil von der erwarteten Immobiliensicherheit.

Bei Edelsteinen ist es die Problematik der oft weit überhöhten Preise für den Endkäufer und teils auch durchaus Verkauf von völlig wertlosen Steinen. Ein Kapitalanlageeffekt liegt nicht vor, sofern die Preise beispielsweise das Fünffache des möglichen Erlöses bei Wiederveräußerung ist.

Bei Termingeschäften des Grauen Kapitalmarktes ist nicht die bankmäßige institutionelle Vertriebsform gemeint, sondern eine Vermittlertätigkeit, die insbesondere über unaufgeforderte Telefonwerbung arbeitet. Hierbei wird versucht, mit den im Termingeschäft durchaus gelegentlich erreichbaren hohen Gewinnen zu locken. Die erhaltenen Gelder werden im günstigen Fall tatsächlich in der vereinbarten Form angelegt – mehr oder weniger effizient – erfahrungsgemäß meist verlustbringend. Im ungünstigen Fall sind die Anlage- und Erfolgsnachweise möglicherweise gefälscht. Ein Schneeballsystem kann vorliegen.

Darüber hinaus wird gelegentlich dem Grauen Kapitalmarkt auch Betrug bei Geldgeschäften zugerechnet, z. B.:

Allerdings handelt es sich hier nicht um Geldanlage, auch nicht um Derivate zu institutionellen Kapitalmärkten. Die Zuordnung zum Grauen Kapitalmarkt ist deshalb eher unüblich.

Schaden durch unseriöse Anbieter

Viele Anleger verwenden auf diesem Markt steuerentwidmetes Geld und scheuen die staatliche Aufklärung. In solchen Fällen wird auch im Betrugsfall meist auf eine Anzeige verzichtet. Des Weiteren ist oft die Anlageentscheidung derart irrational gewesen, dass sie aus Scham dem sozialen Umfeld nicht bekannt werden soll. Für den Anleger ist oft absehbar, dass keine Aussicht auf Rückerhalt des Geldes besteht. Auf eine Anzeige wird verzichtet, weil sie den Ärger über die Fehlentscheidung unnötig verlängert.

Rechtslage in Deutschland

Laut dem deutschen Bundeskriminalamt beträgt der jährliche Schaden schätzungsweise 20 bis 25 Milliarden Euro. Der deutsche Bundestag prüft die Möglichkeiten zur Regulierung des Graumarktes und hat am 1. Juli 2009 eine Sachverständigenanhörung durchgeführt. So soll unter anderem der Anlegerschutz verbessert werden.[1] Der Schutz soll durch Überwachung durch die Gewerbeaufsichtsämter gewährleistet werden. Daneben soll die Registrierung bei der jeweiligen IHK, der Nachweis von Sachkunde und der einer Berufshaftpflichtversicherung obligatorisch werden. Ähnlich wie bei Versicherern und Banken, sollen die Beratungsprotokollpflichten, die die Beratung selbst und die Informations- und Dokumentsweitergabe umfasst, sowie die Provisionsoffenlegung das Gesamtgewerbe vereinheitlichen.[2]

Literatur

  • Thomas Werner, Ralf Burghardt: Der graue Kapitalmarkt. Chancen und Risiken. Gabler Verlag, Wiesbaden 2006, ISBN 3-8349-0009-5.
  • Martin Klaffke: Anlagebetrug am grauen Kapitalmarkt. Theoriebasierte empirische Analyse aus ökonomischer Perspektive. DUV, Wiesbaden 2002, ISBN 3-8244-0662-4 (Wirtschaftswissenschaft), (Zugleich: Bamberg, Univ., Diss., 2002).

Einzelnachweise

  1. Im Visier der Regulierer: Sachverständige sprechen sich für mehr Anlegerschutz aus, warnen jedoch vor Schnellschüssen. In: sueddeutsche.de. Süddeutsche Zeitung GmbH, abgerufen am 26. August 2009.
  2. Grauer Kapitalmarkt: Regierung einigt sich auf neue Regeln Abgerufen am 20. Februar 2011 in handelsblatt.com

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