- Großdeutscher Reichstag
-
Noch während der Zeit des Nationalsozialismus fanden Wahlen zum deutschen Reichstag statt. Reichstagspräsident war im gesamten Zeitraum Hermann Göring. Nachdem der Reichstag nach der Reichstagswahl 1933 mit Zweidrittelmehrheit das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich beschlossen und damit seine Gesetzgebungskompetenzen an den Reichskanzler abgetreten hatte, wurde er in jener Zeit mitunter spöttisch als der „teuerste Gesangsverein Deutschlands“ bezeichnet.
Inhaltsverzeichnis
Umzug nach dem Reichstagsbrand
Da das eigentliche Reichstagsgebäude infolge des Brandanschlags unbrauchbar wurde, baute man den Vorführungssaal der dem Reichstag gegenüberliegenden Kroll-Oper in einen Sitzungssaal um. Die Kroll-Oper diente fortan als provisorischer Reichstag.
Wahltermine und -anlässe
- 1933
- 12. November: Reichstagswahl und Volksabstimmung (Austritt aus dem Völkerbund)
- 1934
- 19. August: Volksabstimmung (Zustimmung von Adolf Hitler als Führer und Reichskanzler)
- 1936
- 29. März: Reichstagswahlen und Volksabstimmung (Ermächtigung der Rheinlandbesetzung)
- 1938
- 10. April: Reichstagswahl zum Großdeutschen Reichstag (Großdeutsches Reich) und Volksabstimmung (Zustimmung dem Anschluss)
- 4. Dezember: Sudetendeutsche Ergänzungswahl
Bei den oben genannten Wahlen stand jeweils nur die NSDAP zur Wahl, bei Volksabstimmungen gab es hingegen die theoretische Möglichkeit der Gegenstimme.
Daneben fand 1934 im Deutschen Reich auch die Volksabstimmung vom 19. August 1934 statt (Reichspräsidentschaft).
Wachstum der Sitzanzahl nach 1933
Gemäß den Regelungen der Weimarer Verfassung wurde für je 60.000 abgegebene Stimmen ein Sitz erteilt. Da, wie in Diktaturen üblich, eine extrem hohe Wahlbeteiligung bestand, aber natürlich auch wegen der neuen zum Reich gehörenden Gebiete, nahm das Parlament bedeutend größere Ausmaße an, als noch 1933. Zuletzt gab es 855 Abgeordnete, Adolf Hitler war dabei Nr. 433, gewählt im Reichstagswahlkreis 24 (Oberbayern-Schwaben).
Letzte Sitzung
Der seit dem „Anschluss“ Österreichs nun Großdeutsche Reichstag trat zum letzten Mal am 26. April 1942 zusammen, der einstimmig gefasste Beschluss hob die letzten Reste der Vorrechte der Beamten auf und machte den „Führer“ darüber hinaus endgültig zur letzten Entscheidungsinstanz.
Am 25. Januar 1943 verlängerte Hitler die Wahlperiode der Reichstages durch ein Gesetz bis zum 30. Januar 1947. Damit wurde vermieden, während des Krieges Wahlen abhalten zu müssen. Durch den Kriegsausgang kam es nicht mehr zum geplanten Urnengang.
Insgesamt hatte der Reichstag in der Zeit des Nationalsozialismus nur 20 Sitzungen; die Gesetzgebung lag seit dem Ermächtigungsgesetz von 1933 in der Hand der Reichsregierung, faktisch bei Hitler.
Literatur
- Peter Hubert: Uniformierter Reichstag. Die Geschichte der Pseudo-Volksvertretung 1933-1945, Droste Verlag, Düsseldorf 1992
- Joachim Lilla: Statisten in Uniform. Die Mitglieder des Reichstags 1933-1945, Droste Verlag, Düsseldorf 2004, ISBN 3-77005254-4
Weblinks
- Online Ausgabe der „Verhandlungen des Deutschen Reichstages – Stenographische Berichte“, 1919–1939
- Datenbank der Reichstagsabgeordneten / Basis: Reichstagshandbücher (1919–1933/38)
- Deutscher Bundestag: Historische Ausstellung des Deutschen Bundestages – „Scheinparlamentarismus“ in der NS-Zeit
Mitglieder des Reichstages in der Zeit des Nationalsozialismus1. Wahlperiode (1933) – 2. Wahlperiode (1933–1936) – 3. Wahlperiode (1936–1939) – 4. Wahlperiode (1939–1945)
- 1933
Wikimedia Foundation.