Handypay

Handypay

Handypayment oder M-Payment (zu deutsch mobilfunkbasierende Bezahlung) gehört zur Gattung der Micropayment-Systeme und ist ein Bezahlsystem, mit welchem Beträge über das Mobilfunktelefon beglichen werden können. Stark verbreitet ist die Bezahlung von mobilfunknahen Diensten wie z. B. Klingeltöne, Bilder etc., welche besonders über das Fernsehen beworben werden.

Das System wird aber nicht nur für diese Zwecke eingesetzt, sondern kann bereits als zentrale Bezahlplattform für jede Art von Dienstleistung genutzt werden, z. B. für das Bezahlen von Parkscheinen oder auch die Überweisung von Geldbeträgen an andere Bankkonten.

Inhaltsverzeichnis

Geschichtliche Entwicklung

Die geschichtliche Entwicklung dieses Bezahlsystems in Deutschland ist in den Verträgen der deutschen Mobilfunkanbieter verankert. Laut diesen Verträgen dürfen die sogenannten Premium-SMS nur für mobilfunknahe Dienstleistungen verwendet werden. Dazu zählen z. B. Klingeltöne und Logos fürs Handy oder z. B. für SMS-Wahlen zu Fernsehsendungen. Explizit ausgeschlossen ist jedoch die Verwendung von Premium-SMS für die Bezahlung von nicht-mobilfunknahen Dienstleistungen. Dazu gehört auch das Internet. Zwar wird heute noch im deutschsprachigen Raum von einigen Anbietern Premium-SMS zur Bezahlung verschiedener Dienstleistungen im Internet eingesetzt. Diese sind jedoch nicht von den Mobilfunkanbietern freigegeben, und sie können daher bei Kenntnisnahme sofort abgemahnt und zeitnah abgeschaltet werden.

Das hier benannte Handypayment-System ist explizit für die Verwendung im nicht-mobilfunknahen Betrieb von den jeweiligen Mobilfunkanbietern freigegeben und erfreut sich seitdem wachsender Beliebtheit.

Funktionsweise

Die jeweiligen Handypayment-Systeme der verschiedenen Anbieter funktionieren vom technischen Ansatz her alle auf ähnliche Art und Weise. Ein Programm des jeweiligen Anbieters nutzt die verschiedenen Bezahlschnittstellen, die von den jeweiligen Mobilfunkprovidern betrieben werden, und führt sie zu einem einheitlichen Prozess zusammen.

Für den Verbraucher sind zwei Schritte notwendig, um eine Transaktion erfolgreich abzuschließen: Zunächst gibt er seine Mobilfunkrufnummer in ein dafür vorgesehenes Feld ein und bestätigt hiermit die Anfrage nach einem Zugangscode. Der Server des Shopbetreibers registriert den Wunsch eines Kunden nach dem Zugangscode und generiert eine Freischaltung, die mittels SMS an den Anschlussinhaber verschickt wird. Der Verbraucher erhält diese SMS und kann dann diesen Zugangscode als Verifizierung und Vollendung der Kaufabsicht in das Formular im Internet eintragen. Der Server des Shopbetreibers überprüft die Legitimation des Verbrauchers, indem er die Handynummer und den eingegebenen Code mit den vorliegenden Daten vergleicht, und schaltet daraufhin den Zugang entsprechend frei oder aber blockiert diesen.

Durch die Vorgaben der Mobilfunkbetreiber ist die maximale Höhe eines Transaktionsvorgangs derzeit auf verschiedene Beträge pro Transaktion begrenzt, da diese Art der Bezahlung vornehmlich für virtuellen Inhalt verwendet werden soll. Der maximale Betrag pro Transaktionsvorgang beträgt aktuell 19,99 Euro. Durch die Möglichkeit, Abonnements abzuschließen, sind auch tägliche Abbuchungen möglich.

Durch den Verifizierungsvorgang des Sendens einer SMS mit einem nur begrenzt gültigen Transaktionscode an die jeweilige Mobilfunkrufnummer ist das System vor Missbräuchen recht effektiv geschützt. Zwar kann eine andere Mobilfunkrufnummer als die eigene in die jeweiligen Formulare eingegeben werden, doch da der Empfänger dieses Freischaltcodes nicht wissen kann, auf welcher Seite dieser Code angefordert wurde, wird er ihn auch nicht eingeben können. Die versendeten Transaktionscodes erfordern zudem eine zeitnahe Eingabe. Nach maximal 30 Minuten ist der Code ungültig und muss erneut angefordert werden. Der Empfang der SMS ist für den Verbraucher kostenlos. Die Kosten für den Versand der SMS trägt der jeweilige Shopanbieter, welcher das Handypayment-System einsetzt. Erst nach Eingabe des Transaktionscodes wird der Kauf komplettiert und der jeweilige Betrag der Telefonrechnung belastet.

Motivation zur Nutzung von Handypayment

Der hohe Bekanntheitsgrad von mobilen Endgeräten in Deutschland impliziert auch eine sehr hohe mögliche Zielgruppe für das Handypayment. Für einen Anbieter von Mehrwertdiensten im Internet ist es notwendig, alle möglichen Barrieren, um einen eventuellen Kunden vom Kauf abzubringen, auszuschalten. Solche Barrieren können zum Beispiel sein: die Registrierung für einen Bezahldienst, Angabe persönlicher Daten, Bankverbindung, Kreditkartennummer etc.

Da der Nutzer durch den Vertrag bei seinem jeweiligen Mobilfunkanbieter bereits an einer vertrauenswürdigen Stelle registriert ist, ist es beim Handypayment nicht mehr notwendig, sich gegenüber dem Händler nochmals mit seinen persönlichen Daten zu legitimieren. Die einzige Angabe, die der Nutzer tätigen muss, ist die Verifizierung über seine Mobilfunkrufnummer.

Da der Shopbetreiber aufgrund der Mobilfunkrufnummer in den meisten Fällen keine Möglichkeit hat, die Identität des Kunden zu bestimmen, gilt dieses System als weitestgehend anonym. Ausgenommen selbstverständlich strafrechtliche Vorgänge, bei denen durch eine richterliche Verfügung natürlich die persönlichen Daten eines Nutzers durch das jeweilige Mobilfunkunternehmen dennoch zugänglich gemacht werden kann. Im Normalfall wird dieser Vorgang aber unkompliziert und direkt abgerechnet. Der Händler muss die Identität des jeweiligen Kunden nicht kennen, da die Abrechnung direkt zwischen ihm und dem jeweiligen Handypayment-Anbieter erfolgt, welcher wiederum direkt mit den Mobilfunkprovidern abrechnet.

Probleme

Nach der mehrfachen Verschärfung der Rechtslage für Abrechnung von Diensten über Dialer hat die zweifelhafte oder betrügerische Verwendung von Handypayment im Verlauf des Jahres 2005 drastisch zugenommen. Im September 2005 deutete die Bundesnetzagentur an, dass über stärkere Kontrollen für Handypayment nachgedacht werde.

Wenn ein Mobilfunkbetreiber das Geld eines Betrügers einfordert, könnte dadurch möglicherweise der objektive Straftatbestand der Geldwäsche (§ 261 StGB) verwirklicht werden. Über diese Frage ist allerdings in der Rechtsprechung noch nicht entschieden worden; hinsichtlich der vergleichbaren Probleme beim Dialer-Betrug sind allerdings bereits Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft anhängig.

Das Engagement bei Handy-Payment erhöhte bei einem Unternehmen den Wertberichtigungsbedarf wegen Forderungsabschreibung[1] und führte letztlich zum Insolvenzantrag[2].

Einzelnachweise

  1. http://www.wapme.de/de/php/ir05.php?pointer=445&lid=3&cat=3&year=2006
  2. http://www.aktiencheck.de/artikel/news-Nebenwerte-1447307.html

Literatur

  • Stahl, Ernst; Krabichler, Thomas; Breitschaft, Markus; Wittmann, Georg: Zahlungsabwicklung im Internet – Bedeutung, Status-quo und zukünftige Herausforderungen . Regensburg 2006. ISBN 3-937195-12-2, 229 Seiten, über 80 Abbildungen, Näheres zur Studie und Management Summary als PDF
  • Breitschaft, Markus; Krabichler, Thomas; Stahl, Ernst; Wittmann, Georg.: Sichere Zahlungsverfahren für E-Government . In: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (Hrsg.): E-Government-Handbuch. Bundesanzeiger Verlag, 2004. Aktualisierte Version Mai 2005. ISBN 3-89817-180-9, 144 Seiten, 43 Abbildungen, 32 Tabellen, Studie als PDF-Download vom BSI
  • Paul Gerhardt Schierz: Akzeptanz von mobilen Zahlungssystemen. Eine empirische Analyse basierend auf dem Technologieakzeptanzmodell. Verlag Dr. Kovac, Hamburg 2008, ISBN 978-3-8300-3241-0. 

Weblinks


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