- Hans Meier-Branecke
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Hans Meier-Branecke (* 4. Juli 1900 in Stadtoldendorf; † 10. April 1981 in Braunschweig) war ein deutscher Jurist und NS-Kriegsrichter. Nach 1945 war er Oberlandesgerichtsrat und ab 1950 Senatspräsident am Oberlandesgericht Braunschweig.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Karriere im Nationalsozialismus
Nach dem Studium der Rechtswissenschaft und anschließender Promotion wurde er am 1. Oktober 1932 Amtsgerichtsrat in Schöppenstedt. Meier-Branecke, der Mitglied des Stahlhelms war,[1] trat nach der „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten der NSDAP bei und wurde im Mai 1933 als Mitglied registriert.[1] Im März 1935 trat er in den Justizdienst des Heeres und wurde am 1. Oktober 1935 zum Kriegsgerichtsrat ernannt. Er war Mitglied im NS-Kraftfahrkorps und im NS-Rechtswahrerbund. Im Jahre 1939 wurde er zum Oberkriegsgerichtsrat befördert. Seit April 1941 war er im besetzten Polen tätig und kontrollierte nach dem deutschen Überfall auf die Sowjetunion als fliegender Armeerichter die dortigen Kriegsrichter. Am 1. Oktober 1943 erfolgte die Ernennung zum Ministerialrat, im Jahre 1944 die Beförderung zum Oberstkriegsgerichtsrat. In der Rechtsabteilung des Oberkommandos des Heeres bestätigte er als Abteilungsleiter zahlreiche Todesurteile.
Nach dem Zweiten Weltkrieg
Nachdem er im Entnazifizierungsverfahren als unbelastet eingestuft wurde, war Meier-Branecke bereits seit dem 1. November 1945 Landgerichtsrat in Braunschweig. Die Ernennung zum Oberlandesgerichtsrat folgte am 1 Januar 1947. Am 1. September 1950 wurde er Senatspräsident und Vorsitzender des Braunschweiger Straf- und Entschädigungssenats. Zwischen 1959 und 1965 wurden unter seinem Vorsitz mehrere Kommunisten wegen staatsfeindlicher Meinungsäußerungen verurteilt. Im Jahre 1962 wurde durch ihn die Verurteilung von Zeugen Jehovas wegen Wehrdienstverweigerung bestätigt. Er hatte Teil an der abgewiesenen Rehabilitierung der 1944 unter Rechtsbeugung zum Tode verurteilten 19jährigen Erna Wazinski. Meier-Branecke war bis 1961 Vorstandsmitglied des Niedersächsischen Richterbundes.
Werk
- Die Anwendbarkeit privatrechtlicher Normen im Verwaltungsrecht, Göttingen 1925 (Dissertation)
Literatur
- Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich, Frankfurt a.M. 2003, ISBN 3-10-039309-0.
- Helmut Kramer (Hrsg.): Braunschweig unterm Hakenkreuz. Bürgertum, Justiz und Kirche – Eine Vortragsreihe und ihr Echo, Magni-Buchladen, Braunschweig 1981, ISBN 3-922571-03-4
- Helmut Kramer: Richter vor Gericht. In: Nationalsozialistische Sondergerichtsbarkeit, Band 15 der Schriftenreihe Juristische Zeitgeschichte Nordrhein-Westfalen, 2007
Weblinks
- Literatur von und über Hans Meier-Branecke im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Helmut Kramer: Karrieren und Selbstrechtfertigungen ehemaliger Wehrmachtsjuristen nach 1945
Einzelnachweise
- ↑ a b Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Fischer Taschenbuch Verlag, Zweite aktualisierte Auflage, Frankfurt am Main 2005, ISBN 978-3-596-16048-8, S. 388.
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