- Hartger Henot
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Hartger Henot (* 7. Februar 1571 in Köln; † 4. Dezember 1637 ebenda) war ein Kölner Domherr, Jurist und Doktor beider Rechte. Bis 1604 war er auch für seinen Vater, den kaiserlichen Postmeister Jacob Henot, tätig. Nach der Hinrichtung seiner Schwester Katharina im Jahre 1627 wurde er im Zuge der Kölner Hexenverfolgung 1629 und 1631 wegen Zauberei angeklagt, ohne dass es zu einem Prozess kam.
Inhaltsverzeichnis
Werdegang
Hartger Henot war ein Sohn des Kölner Postmeisters Jacob Henot und Adelheid de Haen. Er trat zum ersten Mal in die Öffentlichkeit, als er im Dezember 1595 als Assistent seines Vaters Jacob Henot nach Innsbruck reiste und sein Vater am 28. Dezember 1595 mit den Posthaltern einen Vergleich über die Zahlungsrückstände abschloss. Im Januar 1596 nahm Hartger Henot auch an den Verhandlungen seines Vaters Jacob in mehreren italienischen Städten teil. Mit diesen Reisen konnte Jacob Henot die Voraussetzungen für die Gründung der Kaiserlichen Reichspost schaffen. Am 17. August 1600 schloss Jacob Henot als Kölner Postmeister mit dem Brüsseler Generalpostmeister Leonhard I. von Taxis einen Vertrag über die Erbfolge des Postmeisteramtes zu Köln und den Kurs Köln – Wöllstein, wonach Henots Sohn Hartger, trotz der Priesterweihe im Jahre 1597, später dessen Nachfolger werden sollte.
Kirchliche Laufbahn
Hartger Henots kirchliche Karriere verlief trotz der Absetzung seines Vaters als kaiserlichem Postmeister im Jahre 1603/1604 weiter erfolgreich. Im Jahre 1603 wurde Hartger Henot Domherr in Köln. Danach erfolgte die Ernennung zum Großsiegelbewahrer und Geheimrat durch den Kölner Erzbischof. Ab 1607 war er zusätzlich Dechant von St. Andreas in Köln. Eine Ernennung zum kaiserlichen Hofrat erfolgte im Jahre 1608. Im Jahre 1609 wurde er außerdem Kanonikus in Freising. 1610 ernannte ihn Kaiser Rudolf II. zum Auditor der Rota in Rom. Im Jahre 1612 leitete Henot die Gesandtschaft des Kölner Erzbischofs in Bayern. Der Papst verlieh ihm die Propstei St. Maria ad Gradus zu Mainz und Kaiser Matthias 1617 eine Propstei in Prag. Am 9. Oktober 1618 erfolgte die Ernennung zum Protonotar (Prälat) durch den Papst.
Streit um die Postmeisterstelle in Köln
Im Jahre 1603/1604 wurde Jacob Henot als Kölner Postmeister abgesetzt und durch Johann von Coesfeld ersetzt. Zusammen mit seinem Bruder Seraphin und seiner Schwester Katharina unterstützte Hartger Henot zwischen 1604 und 1610 seinen Vater im Kampf um die Wiedereinsetzung, indem er sich bei einigen Kurfürsten und am kaiserlichen Hof für ihn verwandte.
Erfolg hatte er aber erst unter Kaiser Ferdinand II.. Im Jahre 1623 erreichte Hartger Henot zusammen mit seiner Schwester Katharina vor dem Reichshofrat in Wien die Wiedereinsetzung seines etwa 80jährigen Vaters.
Die Vertreter der Familie Taxis in Brüssel und Köln, zunächst Lamoral und danach Leonhard II., sowie der Kölner Postmeister Johann von Coesfeld wehrten sich erfolgreich durch Eingaben am Kaiserhof in Wien. Nach Jacob Henots Tod am 17. November 1625 wurde nicht Hartger Henot als Postmeister eingesetzt, sondern Johann von Coesfeld, der bereits von 1604 bis 1623 Kölner Postmeister war. In der nachfolgenden Auseinandersetzung im Jahre 1626 entschied sich der Kaiser für die Taxis. Nur Schadensersatzforderungen wurden noch zugelassen, aber auch diese unterblieben, da Katharina Henot im Januar 1627 als Hexe verhaftet wurde. Hartger Henot bemühte sich vergeblich um ihre Freilassung. Stattdessen musste er mit ansehen, dass auch seine Schwester Franziska inhaftiert wurde. Daraufhin wandte sich Hartger Henot an das Reichskammergericht, da Katharinas Inhaftierung und Folterung gegen das gültige Strafrechtsbuch der Carolina verstieß. Trotz günstigen Bescheids wurde Katharina nach mehrfacher Folterung ohne Geständnis und Beweise verurteilt und am 19. Mai 1627 als Hexe verbrannt.
Anklage wegen Hexerei
Nach dem Justizmord an Katharina Henot legte Hartger Henot alle Ämter nieder und setzte sich in mehreren Schriften für die Rehabilitierung seiner Schwester ein. Er wurde jedoch von Christina Plum, die sich selbst als Hexe bezichtigt hatte, im Jahre 1629 selbst der Hexerei beschuldigt. Der Kölner Generalvikar Johannes Gelenius stellte sich am 9. November 1629 hinter Henot. Im Jahre 1631 wurden erneut mehrere Mitglieder aus angesehenen Kölner Familien wegen Verdachts der Hexerei denunziert und verhaftet, darunter auch Hartger Henot mitsamt zwei Nichten. Auf Intervention des Kölner geistlichen Kurfürsten Ferdinand von Bayern, der zuvor ein vehementer Hexenverfolger war, kam es jedoch zu keinem weiteren Prozess.
Literatur
- Leonard Ennen: Henot, Hartger. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 11, Duncker & Humblot, Leipzig 1880, S. 782.
- Engelbert Goller: Jakob Henot. Inaugural-Dissertation, Bonn 1910
- Friedrich Wilhelm Siebel: Die Hexenverfolgung in Köln. Juristische Dissertation, Bonn 1959
Weblinks
- Aufsatz Gerd Schwerhoff, Zusammenfassung und Stellungnahme zu Siebel (PDF-Datei; 184 kB)
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