- Allparteienregierung
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Unter einer Allparteienregierung oder Konzentrationsregierung versteht man in einer parlamentarischen Demokratie eine Regierung, an der alle im Parlament vertretenen Parteien beteiligt sind.
Allparteienregierungen werden häufig in Krisenzeiten gebildet, um ein gemeinsames Zeichen zum Beenden der Krise zu setzen oder Minderheiten nicht zu benachteiligen.
Allparteienregierungen gab es beispielsweise in Österreich zu Beginn der Ersten Republik von 1918 bis 1919 unter Karl Renner und von 1945 bis 1947, bestehend aus SPÖ, ÖVP und KPÖ. In den österreichischen Bundesländern Kärnten, Oberösterreich, Burgenland, Steiermark und Niederösterreich gilt dieses Prinzip nach wie vor abgeschwächt, hier erhalten Landtags-Parteien automatisch einen Landesregierungssitz, wenn sie eine bestimmte Größe erreichen (Proporz).
In Baden-Württemberg waren von 1956 bis 1960 alle im Landtag befindlichen Parteien in den Kabinetten Müller und Kiesinger vertreten, so dass es in diesem Zeitraum keine parlamentarische Opposition in Stuttgart gab.
Ebenso waren in Berlin im Magistrat Reuter von 1948 bis 1951, im Senat Reuter von 1951 bis 1953 und im zweiten Senat Brandt von 1958 bis 1963 alle jeweils in der Stadtverordnetenversammlung, bzw. Abgeordnetenhaus vertreten Parteien an der Regierung beteiligt.
In Großbritannien gab es eine Allparteienregierung während des Ersten und Zweiten Weltkriegs.
In der Schweizer Konkordanzdemokratie war die Allparteienregierung von 1959 bis 2007 der Normalfall, wobei hier aber lediglich die vier größten Parteien im Nationalrat beteiligt sind. Diese Konstellation wird als Zauberformel bezeichnet.
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