- Heinrich Schütz (KZ-Arzt)
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Emil Heinrich Schütz[1] (* 12. April 1906 in Schmiedeberg) war ein deutscher Arzt und beteiligte sich an Menschenversuchen in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern.
Leben
Schütz stammte aus einer bürgerlichen Familie. Sein Vater war Badearzt in Bad Schmiedeberg und Mitglied einer Freimaurerloge. Er studierte ab 1925 Medizin in München, Paris und Leipzig, bestand 1931 das Staatsexamen und promovierte 1932[1]. Während seines Studiums trat er dem Corps Bavaria bei.
1936 wurde Schütz Oberarzt der Inneren Abteilung des Stadtkrankenhauses in Chemnitz. Im gleichen Jahr trat er in die SS ein, 1937 auch in die NSDAP. Seit Ende 1938 führte er eine eigene Praxis in Chemnitz, sein Tätigkeitsfeld umfasste auch Verlobungs- und Einstellungsuntersuchungen, die die SS u. a. im Rahmen der „NS-Rassenhygiene“ von ihren Mitgliedern forderte.
Seit 1940 war Schütz im SS-Lazarett Dachau beschäftigt. Im Jahr 1941 wurde er zur SS-Panzerdivision Leibstandarte Adolf Hitler versetzt, im März 1942 – einhergehend mit der Beförderung zum Sturmbannführer – übernahm er die Leitung der Inneren Abteilung des SS-Lazaretts Dachau. Mitte Juni 1942 wurde Schütz Leiter der „Biochemischen Versuchsstation“ im Krankenrevier des Konzentrationslagers Dachau. Dort erprobte er biochemische Heilmittel an Häftlingen, die er mit Phlegmoneeiter infizierte, vornehmlich polnische Priester.[2] Hintergrund war die These, dass Krankheiten auf einer Störung der Gewebesalze in den Körperzellen beruhen und durch Mineralzufuhr in homöopathischer Verdünnung geheilt werden könnten. Obwohl die meisten Versuche mit dem Tod der Erkrankten endeten, wurden die biochemischen Mittel weiter erprobt, ungeachtet der Tatsache, dass wirksame Medikamente, Sulfonamide, zur Verfügung standen. Seine Assistenzärzte bei diesen Versuchen waren unter anderem Waldemar Wolter und Karl Babor.[3] Im September 1944 wechselte Schütz als Chefarzt in das SS-Lazarett in Bad Aussee.
Das Kriegsende überstand er unbehelligt und ließ sich 1947 in Essen als Facharzt für Innere Medizin nieder. Erst im Dezember 1972 wurde er vor dem Landgericht München II (AZ 12 Ks 1/72) wegen seiner Menschenversuche angeklagt. Eine Reihe „Persilscheine“, die er zu seiner Entlastung vorlegte, erwiesen sich im Prozess als Gefälligkeitsanfertigungen. Am 20. November 1975 wurde er schließlich zu 10 Jahren Haft verurteilt. Ärzte bescheinigten ihm eine schwere Krankheit, so dass er seine Haftstrafe nicht antreten musste.
Literatur
- Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich: Wer war was vor und nach 1945. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 2007, ISBN 3-596-16048-0.
- Ernst Klee: Auschwitz, die NS-Medizin und ihre Opfer. 3. Auflage. S. Fischer Verlag, Frankfurt am Main, 1997, ISBN 3-596-14906-1.
- Angelika Ebbinghaus, Karl Heinz Roth: Medizinverbrechen vor Gericht – Die Menschenversuche im Konzentrationslager Dachau, in: Ludwig Eiber, Robert Sigl (Hrsg.): Dachauer Prozesse – NS-Verbrechen vor amerikanischen Militärgerichten in Dachau 1945 - 1948, Wallstein Verlag, Göttingen 2007, ISBN 978-3-8353-0167-2.
Einzelnachweise
- ↑ a b Thomas Blanke, Redaktion Kritische Justiz (Hrsg.): Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats. Nomos-Verl.-Ges., Baden-Baden 1998, ISBN 3-7890-5054-7, S. 569
- ↑ Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Fischer Taschenbuch Verlag, Zweite aktualisierte Auflage, Frankfurt am Main 2005, ISBN 978-3-596-16048-8, S. 564.
- ↑ Angelika Ebbinghaus, Karl Heinz Roth: Medizinverbrechen vor Gericht – Die menschenversuche im Konzentrationslager Dachau, in: Ludwig Eiber, Robert Sigl (Hrsg.): Dachauer Prozesse – NS-Verbrechen vor amerikanischen Militärgerichten in Dachau 1945 - 1948, Göttingen 2007, S. 149ff.
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