- Heinrich Thon
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Heinrich Thon (* 17. August 1872 in Neumünster; † 8. Juli 1939 in Kiel)[1] war ein deutscher Verwaltungsjurist.
Heinrich Thon studierte Rechtswissenschaften in Straßburg, wo er Mitglied des Corps Rhenania war. Nach bestandenem Staatsexamen und anschließender Referendarzeit wirkte er von 1908 bis 1918 als Landrat in Marienberg (Westerwald), 1918–1920 in gleicher Funktion in Diez (Unterlahnkreis). 1919–1920 nahm er zugleich das Amt des stellvertretenden Polizeipräsidenten von Wiesbaden wahr.
Von 1920 bis 1932 war er als Oberpräsidialrat und Vizepräsident am Oberpräsidium der Provinz Schleswig-Holstein unter dem sozialdemokratischen Oberpräsidenten Heinrich Kürbis tätig. Im Zuge der Absetzung der demokratischen Staatsregierung Braun-Severing (Preußenschlag) setzte ihn die Regierung Papen 1932 als Oberpräsident der Provinz Schleswig-Holstein ein. Bereits am 25. März 1933 musste er diesen Posten aber an den NSDAP-Gauleiter Hinrich Lohse abtreten.[2]
Einzelnachweise
- ↑ Kurzbiographie in der Online-Fassung der Akten der Reichskanzlei
- ↑ Uwe Danker, Astrid Schwabe: Schleswig-Holstein und der Nationalsozialismus. (= Zeit + Geschichte 5). Wachholtz, Neumünster 2005, ISBN 3-529-02810-X, S. 40.
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