- Heiratsbuch
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Das Heiratsbuch ist das bis zum 31. Dezember 2008 geführte Verzeichnis eines Standesamtes über die in dessen Zuständigkeitsbereich geschlossenen Ehen.
Das Heiratsbuch ist die gebundene Sammlung der Heiratseinträge. Es ist die Grundlage für die Ausstellung von Eheurkunden durch den Standesbeamten. Wie auch bei den Geburten- und Sterbebüchern werden gleichzeitig mit der Beurkundung der Heirat durch den Standesbeamten beglaubigte Abschriften der Heiratseinträge angefertigt und zum „Zweitbuch“ gebunden. Das Zweitbuch wird beim Landratsamt bzw. der Kreisverwaltung gesammelt. Wesentliche nachträgliche Eintragungen im Erstbuch müssen ebenfalls im Zweitbuch gewahrt werden.
Aufgrund einer Personenstandsrechtsreform werden die Heiratsbücher ab dem 1. Januar 2009 Eheregister genannt. Grundsätzlich sind diese in elektronischer Form zu führen (§ 3 Abs. 2 PStG). Während einer Übergangszeit vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2013 ist weiterhin eine Führung in Papierform möglich.
Siehe auch
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