- Hermann Werner Wolff-Metternich zur Gracht
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Hermann Werner von Wolff-Metternich zur Gracht (* 16. August 1625 in Düsseldorf; † 21. Mai 1704 auf dem Schloss zu Neuhaus bei Paderborn) war ein Fürstbischof von Paderborn.
Leben
Fürstbischof Hermann Werner von Paderborn entstammt dem Geschlecht der Freiherren Wolff, genannt Metternich zur Gracht. Nach Ferdinand II. von Fürstenberg, der in Personalunion auch das Amt des Fürstbischofs von Münster innehatte, wählte das Paderborner Domkapitel seinen Domdechanten Hermann Werner Wolff-Metternich zur Gracht. Der Fürstbischof gilt auf Grund seiner langen Regierungszeit, seiner kirchlichen und bildungspolitischen Ausrichtung und seiner Konzentration auf sein Amt als Paderborner Landesherr als bedeutend für die Landesgeschichte des geistlichen Territoriums.
Hermann Werner wurde auf dem Stammsitz der Freiherren Wolff-Metternich auf Schloss Gracht bei Köln geboren. Sein Vater Johann Joseph von Wolff-Metternich zur Gracht war Geheimer Rat und ein Vertrauter der Kurfürsten von Köln und Bayern sowie des römisch-deutschen Kaisers. Vom Kaiser wurde er in den Reichsfreiherrenstand erhoben. Hermann Werners Mutter war Maria Katharina von Hall. Maria Katharina brachte insgesamt 16 Kinder zur Welt.
Im Sommer 1625 als siebtes Kind geboren, wählte Hermann Werner, wie sechs seiner Brüder, den geistlichen Stand. Er erhielt bereits mit 5 Jahren die Tonsur. Seine Ausbildung genoss er bei den Jesuiten in Köln. Es folgten zahlreiche Auslandsaufenthalte. Hermann Werner widmete sich in seiner langen Ausbildungszeit überwiegend der Theologie. Am 26. Februar 1650 erhielt er die Niederen Weihen, am 6. März 1650 die Subdiakonatsweihe. Am 9. April 1667 wählte ihn das Paderborner Domkapitel zum Domdechanten. 1677 erhielt er die Diakonsweihe, 1678 die Priesterweihe. Neben dem Paderborner Amt bekleidete er auch das Amt des Dompropstes im Fürstbistum Hildesheim.
Es war offensichtlich die Aufgeschlossenheit für das Priesteramt, die am 15. September 1683 die Wahl des Domkapitels auf Hermann Werner fallen ließ. Am 25. September 1684 wurde er Fürstbischof von Paderborn. Die klerikale Grundaussrichtung wirkte sich auf seine Tätigkeiten als neuer Paderborner Landesherr aus. Neben umfangreichen Visitationen in den Pfarreien initiierte er auch mit Hilfe der Diözesansynoden im Hohen Dom zu Paderborn 1687 eine neue Kirchenordnung und 1687 eine neue Agende. 1699 gab er das erste liturgische Verzeichnis der Paderborner Eigenmessen, das Proprium Paderbornense heraus. Im Bildungsbereich förderte er die Jesuiten und die Paderborner Landesuniversität. Er förderte auch die weibliche Schulbildung. Für die Augustiner-Chorfrauen, die bereits mit einer Töchterschule und einer Freischule seit geraumer Zeit in der Landeshauptstadt tätig waren, ließ er Kloster und Kirche St. Michael errichten.
Als Landesherr suchte er 1691/95 die Rechtssicherheit durch eine Veröffentlichung über das Gerichtswesen zu verbessern. 1695/97 setzte er eine neue Zehnt- und Hofordnung in Kraft.
Kritisch wurde sein Hang zum Nepotismus gesehen. Sein Neffe Wilhelm Hermann Hieronimus Ignaz Wolff-Metternich zur Gracht wurde Kämmerer im Domkapitel und Propst am Busdorfstift. Einen weiteren Neffen, Hieronymus Leopold Edmund von Wolff-Metternich zu Wehrden, ernannte er zum Geheimen Rat und Oberstallmeister. Sein Neffe Franz Arnold Josef von Wolff-Metternich zur Gracht wurde noch ein Jahr vor dem Tode Hermann Werners zu seinem Nachfolger bestimmt.
Am 21. Mai 1704 starb der fast 80-jährige Fürstbischof in seiner Residenz Neuhaus. Sein Neffe und Nachfolger bettete den Leichnam in der Elisabethkapelle im Paderborner Dom unter einem aufwendigen Marmor-Grabdenkmal.
Literatur
- Hans Jürgen Brandt: Die Bischöfe und Erzbischöfe von Paderborn. Paderborn 1984, S. 258–262.
Weblinks
Vorgänger
Bischof von Paderborn
1683–1704Nachfolger
Personendaten NAME Wolff-Metternich zur Gracht, Hermann Werner KURZBESCHREIBUNG Fürstbischof von Paderborn GEBURTSDATUM 16. August 1625 GEBURTSORT Düsseldorf STERBEDATUM 21. Mai 1704 STERBEORT Neuhaus bei Paderborn
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