- Bergordnung
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Als Bergordnung wurde früher im Bergbau ein Gesetz zur Durchsetzung des Bergregals bezeichnet.
Inhaltsverzeichnis
Entwicklung und Beschreibung
Die Quellen, welche wir heute als Bergordnung verstehen und die sich selbst als Ordnung und Satzung bezeichnen, entstehen seit der Mitte des 15. Jahrhunderts. Wir müssen sie von den mittelalterlichen (Gewohnheits-)rechtsaufzeichnungen wie dem Goslarer (1271), Iglauer (nach 1270) und Freiberger Recht (älteres Bergrecht nach 1307, jüngeres Bergrecht nach 1346) unterscheiden. Letztere enthalten (private?) Aufzeichnungen bergmännischen Gewohnheitsrecht und können noch nicht als Gesetze betrachtet werden. Einzig das Ius regale montanorum König Wenzels II. von Böhmen zeigt - in starker Anlehnung an römische Traditionen - den Willen zur Gesetzgebung. Damit wird dieses wohl vornehmlich für das Bergrevier Kuttenberg gedachte Gesetz zum frühen Vorläufer der dann von den jeweiligen Regalherren für bestimmte Reviere erlassenen Bergordnungen der frühen Neuzeit. Der Geltungsbereich von Bergordnungen konnte landesweit sein. Zumeist galten Bergordnungen aber nur für kleine Gebiete, wenn der Inhaber des Bergregals ein Territorialfürst war. Bergordnungen konnten auch auf einzelne Bergstädte beschränkt sein oder nur auf bestimmte Minerale. Besonders den frühen Bergordnungen (z.B. für Schneeberg und Annaberg in Sachsen) war nur eine kurze Geltung beschieden. In der Mitte des 19. Jahrhunderts wurden die Bergordnungen durch landesweite Berggesetze ersetzt. Diese Notwendigkeit lässt sich am Beispiel Preußen verdeutlichen, wo nach den Territorialgewinnen durch die Beschlüsse des Wiener Kongresses von 1815 50 verschiedene Bergordnungen galten.
Der Inhalt einer Bergordnung bestand im Wesentlichen aus folgenden Teilen:
- das Bergamt mit seinen Bergbeamten (Bergstaat)
- das Bergwerk mit seinem Bergleuten
- das Hüttenwesen und die Hüttenleute
- der Bergprozess und die Berggerichte
- das Münzwesen (wenn das Bergregal mit einem Münzregal verbunden war)
Darin enthalten waren sowohl detaillierte Bestimmungen über den Bergbau, den landesherrlichen Zehnt, den Aufbau der Bergbehörden als auch die Privilegien des Bergstandes.
Wenn beispielsweise ein Erzsucher ein neues Vorkommen (Gang) entdeckt zu haben dachte, so musste er sich das Schürfrecht offiziell beim zuständigen Bergmeister sichern. Erwies sich der Schurf als abbauwürdig, legte er beim Bergamt eine Mutung ein. Der Bergmeister prüfte diesen Antrag durch persönliche Besichtigung, bestimmte die Maße und Lage der Grube, zu welcher dann auch ein Grundstück (Grubenfeld) als Zubehörfläche gehörte, genau. Gab es keine weiteren Mutungen auf diesen Erzgang, wurde dem neuen Bergwerk (Grube, Stollen) ein Eigenname, meist ein Heiligenname, gegeben und eine Gebühr erhoben. Mit der Eintragung in das Lehnbuch war die Verleihung rechtskräftig.
Bedingt durch die wirtschaftliche Bedeutung des Bergbaus für den Inhaber des Bergregals, die sich aus dem Zehnt ergab, hatte er großes Interesse an einem florierenden Bergbau. Um Berggebrechen, wie Absaufen der Gruben, Einstürze durch fehlerhaften Abbau oder das Verschütten von Gängen, vorzubeugen, war es Aufgabe der Bergämter, die Bergwerke regelmäßig aufzusuchen (Befahrung) und sich weiterhin über alle Vorkommnisse unterrichten zu lassen. Diese Form der Bergaufsicht, bei der das Bergamt auch die Entscheidungen über Abbau, Grubenerweiterung (Vortrieb), Wasserhaltung unter anderem traf, wird auch als Direktionsprinzip bezeichnet. Im Zuge der wirtschaftlichen Entwicklungen in der Mitte des 19. Jahrhunderts erwies sich diese Bevormundung als Hemmnis, so dass das Direktionsprinzip in den späteren Berggesetzen abgeschafft wurde und die Bergämter lediglich auf tatsächliche Aufsichtsaufgaben beschränkt wurden.
Beispiele von Bergordnungen und Bergprivilegien
Bayern
Jahr Bergbaurevier Titel Erlass durch Bemerkung 1365 Fichtelgebirge Bergfreiheit für Goldkronach Burggraf Friedrich V. Bergordnung für den Goldbergbau nach Vorbild des Iglauer Bergrechts von 1248 1539 erste Bergordnung für das Fürstentum Bayreuth inhaltlich stark angelehnt an die Annaberger Bergordnung von 1509 (siehe Sachsen); weitere umfassende Regelung durch die Bergordnung von 1619 (blieb bis zum Bayerischen Berggesetz von 1869 in Kraft) 1550 Fichtelgebirge Neue Bergfreiheit über das Fichtelgebirgische Erzgebirge (Digitalisat) 1575 Bergfreiheit im Bereich des Hochstift Bamberg Veit II. von Würtzburg Erweiterung einer Vorgängerordnung von Weigand von Redwitz nach sächsischen Vorbild 1707 Instruction für den Bergbau von Kupferberg Böhmen und Mähren
Jahr Bergbaurevier Titel Erlass durch Bemerkung 1248 Iglauer Bergrecht erstmaliges schriftliches festhalten von bergbaulichen Gewohnheitsrechten als Privilegium A und Privilegium B; Vorbild für das Freiberger Bergrecht (siehe Sachsen); Grundlage für den Bergkodex "Ius Regale Montanorum" von König Wenzel II., der über Italien und Spanien bis nach Südamerika gelangte 1280 Kuttenberger Bergordnung König Wenzel II. 8. August 1518 Ordnung des freyen löblichen Bergwerks Sankt Joachimsthal Graf Stephan Schlick sogenannte "Schlicksche Bergordnung"; nahezu wörtliche Übernahme der Annaberger Bergordnung von 1509 (siehe Sachsen) 1. April 1534 Bergwerksvertrag zwischen König Ferdinand I. und den böhmischen Ständen 26. September 1541 erneuerte Bergordnung des freien löblichen Bergwerks Sankt Joachimsthal Gebrüder Hieronymus und Lorenz Schlick 8. Mai 1542 Bergordnung in der Herrschaft Hangenstein (Skály u Rýmarova) in Mähren Gebrüder Hieronymus und Lorenz Schlick 20. Januar 1547 Freiheitsbrief für das Bergwerk zu Rudolfstadt König Ferdinand I. 1. Januar 1548 Zinnbergwerksordnung für Hengst, Perninger, Lichtenstadt, Platten, Gottesgabe, Kaff, Mückenberg König Ferdinand I. 1. Januar 1548 erneuerte Joachimsthaler Bergordnung (Bergkordnung des freyen königlichen Bergkwercks Sanct Joachimsthal sambt anderen umbligenden und eingeleibten Silberbergkwercken) König Ferdinand I. galt später im größten Teil der böhmischen Kronländer (Digitalisat) 28. September 1562 Generalbegnadigung für die Stände Mährens 18. September 1575 Bergwerksvergleichung im Königreich Böhmen zwischen Kaiser Maximilian mit den Ständen der Krone Böheim 15. Februar 1577 Bergwerksordnung für die schlesischen und lausitzer Stände Rudolf II. 15. Februar 1577 bestätigte Bergordnung und Bergfreiheit für die Bergstadt Böhmisch Neustadt Melchior Freiherr von Redern (Digitalisat) 15. Februar 1577 Bergordnung und Bergfreiheiten des Albrecht Herzoges zu Friedland für die Bergwerke zu Hohenelbe, Starkenberg, Arnau und andere Bergwerke auf seinen Gründen Albrecht Herzog zu Friedland (Wallenstein) (Digitalisat) Harz
Jahr Bergbaurevier Titel Erlass durch Bemerkung 1271 Goslarer Bergrecht Herzog Albrecht I. der Große um 1520 Zellerfelder Bergordnung 1524 Bergordnung für die Bergwerke um und bei Gittelde im Grunde Heinrich der Jüngere beruht weitgehend auf der Annabergber Bergordnung von 1509 (siehe Sachsen) 1528 Bergordnung für das Bergrevier um Sankt Andreasberg Grafen von Hohnstein enthält sowohl Elemente der Annabergber Bergordnung von 1509 (siehe Sachsen) als auch der Bergordnung für Gittelde von 1524 1532 Bergfreiheit für Zellerfeld 1554 Bergfreiheit für Clausthal 1593 fürstlich Braunschweigische Bergordnung für den Harz 1594 Bergordnung für den Elbingeröder Bergbau regelt ein Monopol am Bergbau für die Einwohner von Elbingerode; Modifizierungen von 1620, 1664, 1694, 1847 Hessen
Jahr Bergbaurevier Titel Erlass durch Bemerkung 1499 Richelsdorfer Gebirge Sontraer Bergordnung Landgraf Wilhelm II. älteste hessische Bergordnung Italien
Jahr Bergbaurevier Titel Erlass durch Bemerkung 1185 Tyroler Bergordnung Bischof Albrecht III. von Trient Aufzeichnung von Gewohnheitsrechten als bergrechtlicher Vertrag zwischen dem Erzbistum Trient und den Bergleuten der Grafschaft Tirol Nassau-Weilburg
Jahr Bergbaurevier Titel Erlass durch Bemerkung 1536 einheitliche Bergordnung für die gesamte Reichsgrafschaft Nassau-Weilburg Graf Philipp III. Österreich
Jahr Bergbaurevier Titel Erlass durch Bemerkung 1408 Steiermark Schladminger Bergbrief Aufzeichnung des örtlichen Gewohnheitsrechtes durch den Schladminger Stadt- und Bergrichter Leonhard Eggelzain; inhaltlich durch die Trienter Bergordnung beeinflusst; bedeutsam für den süddeutschen Bergbau 1427 Tirol Bergordnung für Gossensaß und Schwaz Herzog Friedrich IV. geht auf den Schladminger Bergbrief von 1408 zurück 1447 Tirol Bergordnung für Schwaz Herzog Siegmund leichte Modifikation der Bergordnung für Gossensaß und Schwaz von 1427 1449 Tirol Große Schwazer Bergordnung Herzog Sigismund der Münzreiche Nachfolgeregelung des Schladminger Bergbriefes für Schwaz; umfassende Regelung der Rechts- und Wirtschaftsverhältnisse im Schwazer Bergbau seit 1490 Tirol Schwazer Erfindungen Kaiser Maximilian I. umfangreiches Gesetzgebungswerk als Kernbestand des frühneuzeitlichen Schwazer Bergrechts; entstand zwischen 1490 und 1513 im Zuge von Versammlungen der Schwazer Bergleute; Vermischung von älteren Gewohnheitsrechten und jüngeren landesherrlichen Vorschriften 1517 Bergordnung für die nieder- und innerösterreichischen Lande (Österreich, Steiermark, Kärnten, Krain) Kaiser Maximilian I. basiert auf Elementen des Schladminger Bergbriefes (1408) und den Schwazer Erfindungen 1517 Bergordnung für Vorderösterreich Kaiser Maximilian I. basiert auf Elementen des Schladminger Bergbriefes (1408) und den Schwazer Erfindungen 1550 Bambergische Bergordnung galt u. a. für den Bergbau von Bad Bleiberg und Hüttenberg Pfalz-Zweibrücken
Jahr Bergbaurevier Titel Erlass durch Bemerkung 1565 Bergordnung für das Fürstentum Zweibrücken Pfalzgraf und Herzog Wolfgang (Digitalisat) Polen
Jahr Bergbaurevier Titel Erlass durch Bemerkung 1368 Bergordnung für die Königlichen Salzbergwerke Wieliczka und Bochnia König Kasimir der Große Sachsen
Jahr Bergbaurevier Titel Erlass durch Bemerkung um 1250 Freiberger Revier Freiberger Bergrecht in Schriftform ab 1307 als Freiberger Bergrecht A, ab 1346 als Freiberger Bergrecht B (Digitalisat Freiberger Bergrecht A) (Digitalisat Freiberger Bergrecht B) 1. Juli 1448 Altenberger Revier Altenberger Bergordnung erster Entwurf einer Zinnordnung für die neuen Bernsteinschen Bergwerke (Altenberg) in Anlehnung an das Gewohnheitsrecht des Zinnbergbaus im Gebiet der Greifensteine (Geyer/Ehrenfriedersdorf); weitere Zinn- und Bergordnungen von 1451, vom 19. Mai 1470, von 1489 (erste Nennung des Namens Altenberg), 1491, 1503, 1568 (neue Zinnbergordnung von Kurfürst August, blieb bis zum Regalbergbaugesetz von 1851 in Kraft) 1451 Greifensteingebiet (Geyer, Ehrenfriedersdorf) Bergordnung Aufzeichnung des vorhandenen älteren Gewohnheitsrechtes; weitere Bergordnung von 1493 (Bergordnung für Geyer, Ehrenfriedersdorf und den Schreckenberg) 1466 Ordnung für die Bergwerke außerhalb Freibergs erste für das Kurfürstentum Sachsen geltende Bergordnung 1477 Schneeberger Revier Schneeberger Bergordnung erster Erlass einer Bergordnung für Schneeberg; weitere Ordnungen 1479, 1486, 1487, 1490, 1491, 1492 (erste Große Schneeberger Bergordnung), 1497, 1499, 1500 (Neue Bergordnung für das Schneeberger Revier), 1521 1490 Glashütter Revier Glashütter Bergordnung Herzog Georg der Bärtige erster Erlass einer Bergordnung für Glashütte; weitere Ordnungen 1491, 1506 (Freiheitsbrief als Übernahme der Annaberger Bergordnung), 1545 11. Februar 1493 Annaberger Revier Annaberger Bergordnung erster Erlass einer Bergordnung für Annaberg; weitere Bergordnungen von 1499, 1503, 1507, 1509, 1542 (Bergordnung für Annabgerg und Marienberg), 1561 (Zinnordnung) 1499 Annaberger Revier Schreckenberger Bergordnung erste gedruckte deutsche Bergordnung 1503 Vogtland Voigtländische Bergordnung erlassen für die Bergwerke zu Auerbach; weitere Bergordnungen 1513 (für Oelsnitz, Lauterbach und Schönbrunn), 1517 (Voigtsbergische Bergordnung) 1509 Annaberger Revier Annaberger Bergordnung Herzog Georgs Herzog Georg der Bärtige erste umfassende Bergordnung in Deutschland; galt ab 1511 für das gesamte Herzogtum Sachsen; Vorbild für weitere Bergordnungen in einigen europäischen Bergbaurevieren 1516 Berggießhübeler Revier Berggießhübeler Bergordnung Herzog Georg der Bärtige erster Erlass einer Bergordnung für Berggießhübel, ergänzt durch Fassungen von 1538, 1541, 1546, 1564, 1570, 1583, 1594, 1614, 1660, 1666 1529 Freiberger Revier Freiberger Bergordnung Herzog Georg der Bärtige entspricht der Annaberger Bergordnung von 1509 1529 Liebethaler Bergordnung älteste überlieferte Bergordnung für die Sandsteingewinnung in der Sächsischen Schweiz 1534 neue Zinnordnung für Eibenstock Kurfürst Johann Friedrich I. Eibenstock wurde erst 1533 kurfürstlich-sächsisch; weitere Bergordnungen 1542 (Zinn- und Zwitterordnung zu Eibenstock), 1556 1534 Bergordnung für die Bergstadt Platten (Horní Blatna) Kurfürst Johann Friedrich I. Platten gelangte erst 1546 von Sachsen an Böhmen 1554 erste Bergordnung von Kurfürst August Kurfürst August 23. April 1571 zweite Bergordnung von Kurfürst August Kurfürst August (Digitalisat) 1575 dritte Bergordnung von Kurfürst August Kurfürst August 12. Juni 1589 Kursächsische Bergordnung Kurfürst Christian (Digitalisat) 1621 Glashütter Revier Bergordnung für das Vasallenbergamt Schmiedeberg Hans Caspar von Körbitz Schlesien
Jahr Bergbaurevier Titel Erlass durch Bemerkung 5. Juni 1769 Revidirte Berg-Ordnung vor das Souveraine Herzogthum Schlesien und vor die Graffschaft Glatz König Friedrich der Große Digitalisat Thüringen
Jahr Bergbaurevier Titel Erlass durch Bemerkung 1575 Saalfeld Berckordnung Welche...Herr Augustus...Churfuerst...Jn Vormundschafft seiner...jungen Vettern der...Herrn Friderich Wilhelmen vnd Herrn Johansen Hertzogen zu Sachssen...zu befuerderung des zu Salfeldt vnd anderer in jrer Fuerstlichen Gnaden Landen Berckwergen hat stellen publiciren vnd ausgehen lassen Kurfürst August (Digitalisat) Herzogtum Westfalen
Jahr Bergbaurevier Titel Erlass durch Bemerkung 1549 Bergordnung für das Herzogtum Westfalen Kurfürsten Adolf III. von Schaumburg siehe auch
Literatur
- Hermann Brassert (Hg.): Berg-Ordnungen der preussischen Lande. Köln 1858 (Digitalisat)
- Hubert Ermisch: Das Sächsische Bergrecht des Mittelalters. Giesecke & Devrient, Leipzig 1887 (Digitalisat)
- Franz Johann Friedrich Meyer: Versuch einer Geschichte der Bergwerksverfassung und der Bergrechte des Harzes im Mittelalter. Eisenach 1817
- Joseph von Sperges: Tyrolische Bergwerksgeschichte. Wien 1765 (Digitalisat)
- Aemil Steinbeck: Geschichte des Schlesischen Bergaues, seiner Verfassung, seines Betriebes. 2 Bände, Breslau 1857ff. (Digitalisat Bd. 1)
- Kaspar Maria von Sternberg: Umrisse einer Geschichte des Bergbaus und der Berggesetzgebung des Königreichs Böhmen. 2 Bände, Prag 1836/38
- Thomas von Wagner: Über die Chursächsische Bergwerksverfassung. Leipzig 1787 (Digitalisat)
Kategorie:- Bergrecht (Deutschland)
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