- Hochstift Konstanz
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Territorium im Heiligen Römischen Reich
Hochstift Konstanz Wappen Karte Alternativnamen Fürstbistum Konstanz Herrscher/Regierung Fürstbischof Heutige Region/en DE-BW Reichstag 1 Virilstimme auf der geistlichen Bank im Reichsfürstenrat Reichskreis Schwäbischer Reichskreis Kreistag 1 Virilstimme auf der geistlichen Bank Hauptstädte/Residenzen Meersburg; Konstanz Konfession/Religionen katholisch Sprache/n deutsch Fläche 400 km² (1802)[1] Einwohner 14 000 (1802) Aufgegangen in Säkularisation 1803; Siehe auch Bistum Konstanz Das Hochstift Konstanz (auch als Fürstbistum Konstanz bezeichnet) war der weltliche Herrschaftsbereich der Fürstbischöfe von Konstanz. Im Gegensatz zum Bistum Konstanz war das Hochstift zersplittert und wesentlich kleiner; die Besitzungen waren beidseits von Bodensee und Hochrhein verteilt.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Eine Urkunde Kaiser Friedrichs I. von 1155 gilt als erste Bestätigung der Besitztümer des Hochstifts. Bischof Eberhard von Waldburg konnte den Besitz beidseits von Bodensee und Hochrhein noch einmal entscheidend vermehren. Durch die Lage des Hochstifts zwischen der expandierenden Eidgenossenschaft, dem Reich und dem Haus Habsburg war der politische Spielraum ab Mitte des 15. Jahrhunderts dann aber stark eingeschränkt.
Mit der Reformation waren zwar keine territorialen Verluste verbunden, die mit den Pfarreien und Klöstern verbundenen Einkünfte der reformierten Gebiete gingen jedoch verloren. Außerdem musste der Bischofssitz aus der Stadt Konstanz verlegt werden. Residenzstadt wurde Meersburg am Nordufer des Bodensees.
Säkularisation
Im Zug der von Napoleon eingeleiteten Säkularisation fiel das Fürstbistum Konstanz gemäß § 5 des Reichsdeputationshauptschluss von 1803 als Ganzes an die Markgrafschaft Baden; bereits durch Patent vom 16. September 1802 hatte der Markgraf von Baden das Hochstift provisorisch in Besitz genommen. Letzter Fürstbischof war Karl Theodor von Dalberg.
Die Fürstbischöfe
Reichsrechtliche Stellung
Das Hochstift Konstanz hatte Sitz und Stimme im Reichsfürstenrat. Es hatte dort eine Virilstimmen und nahm einen Sitz auf der geistlichen Fürstenbank ein. Als katholischer Reichsstand gehörte das Hochstift auch dem Corpus Catholicorum an.
Im Kreistag des schwäbischen Reichskreises hatte das Hochstift ebenfalls eine Virilstimme und den Vorsitz auf der geistlichen Fürstenbank. Gemeinschaftlich mit dem Herzog von Württemberg nahm der Fürstbischof von Konstanz das Kreisausschreibamt wahr, das wichtigste Amt im Reichskreis. Das Hochstift gehörte zudem dem Ausschuss der Kreisversammlung (Ordinari-Deputation) an.
Siehe auch
Literatur
- Hansmartin Schwarzmaier: Hochstift Konstanz. In: Meinrad Schwab, Hansmartin Schwarzmaier (Hrsg.): Handbuch der baden-württembergischen Geschichte. Band 2: Die Territorien im alten Reich. Im Auftrag der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg herausgegeben. Klett-Cotta Verlag, Stuttgart 1995, ISBN 3-608-91371-8, S. 466-480
- F.X. Bischof:Das Ende des Bistums Konstanz. Hochstift und Bistum Konstanz im Spannungsfeld von Säkularisation und Suppression, 1802/03-1821/, Stuttgart 1989
- M. Fleischhauer: Das geistliche Fürstentum Konstanz beim Übergang an Baden, Heidelberg 1934
Einzelnachweise
- ↑ ohne die im Bereich der Eidgenossenschaft gelegenen Besitzungen, die bereits 1798 der Helvetischen Republik zugeschlagen wurden; s. Schwarzmaier S. 479
Weblinks
Commons: Bistum Konstanz – Sammlung von Bildern, Videos und AudiodateienKategorien:- Historisches Territorium (Baden-Württemberg)
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