Altpreußische Union

Altpreußische Union

Die Kirche der Altpreußischen Union war eine evangelische Landeskirche in Preußen, die von 1817 bis 1945 unter verschiedenen Namen existierte.

Am 27. September 1817 verordnete König Friedrich Wilhelm III. in Preußen die Vereinigung der reformierten und lutherischen Gemeinden zu einer „unierten“ Kirche. Nach den Befreiungskriegen und einem pietistischen Erweckungserlebnis kam der preußische König zur Einsicht, dass die Abgrenzungen zwischen den evangelisch-reformierten, zu denen vor allem die Hugenotten, die regierenden Hohenzollern und die Bewohner an Niederrhein, Teilen des Hunsrücks und Teilen des Bergischen Landes sowie des Siegerlandes gehörten, und den evangelisch-lutherischen Christen, die die Mehrheit der preußischen Bevölkerung ausmachte, unzeitgemäß war.

Bei der nunmehr vereinigten Kirche handelte es sich zunächst um eine Verwaltungs- und nicht Bekenntnisunion; doch entstanden schon bald auch bekenntnis-unierte Gemeinden.

Im Laufe der Geschichte veränderte sich der Name dieser 1817 gegründeten Kirche mehrmals: 1821 hieß sie „Evangelische Kirche in Preußen“. Nach dem Aufkommen verschiedener Freikirchen in der Mitte des 19. Jahrhunderts, besonders der Altlutheraner, nannte sie sich zur Unterscheidung von diesen ab 1845 „Evangelische Landeskirche in Preußen“. 1866 hatte sich das Staatsgebiet von Preußen erheblich vergrößert. Daher nannte sich die Kirche ab 1875 offiziell „Evangelische Landeskirche der älteren Provinzen Preußens“ und nach Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments 1918 wurde die Bezeichnung 1922 in „Evangelische Kirche der altpreußischen Union“ (EKapU bzw. ApU) geändert.

Dieser gehörten alle neun altpreußischen Provinzialkirchen Ostpreußen, Westpreußen, Brandenburg (mit Berlin), Pommern, Posen, Schlesien, Sachsen, Rheinland und Westfalen an. Die übrigen erst 1866 zu Preußen gelangten Provinzen Hannover, Hessen-Nassau und Schleswig-Holstein behielten selbständige evangelisch-lutherische Landeskirchen und traten der Altpreußischen Union nicht bei. Die meisten reformierten Gemeinden in der Provinz Hannover schlossen sich unter Mithilfe König Wilhelm I. 1882 zur Evangelisch-Reformierten Kirche der Provinz Hannover (heute Evangelisch-reformierte Kirche (Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland)) zusammen.

Im Dritten Reich prägte insbesondere der gemeinsame Widerstand während des Kirchenkampfes in der Bekennenden Kirche gegen die hitlertreuen Deutschen Christen einen kleinen Teil der Christen in der Kirche. Die Barmer Theologische Erklärung von 1934 kann als unierte Bekenntnisschrift angesehen werden, in die auf dem Gebiet der unierten Kirche Christen aus reformierter und lutherischer Tradition gemeinsam einstimmten.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Provinzen Ostpreußen, Westpreußen und Posen von Deutschland abgetrennt und wurden ein Teil Polens. Ferner wurden die Gebiete von Brandenburg, Pommern und Schlesien erheblich verkleinert, und die östlich der Oder-Neiße-Linie liegenden Gebiete kamen ebenfalls zu Polen. Diese Gebiete gehören seither zur Evangelischen Kirche in Polen.

Die Kirchenleitungen der noch in Deutschland verbliebenen sechs Provinzen westlich von Oder und Neiße, Brandenburg, Rest-Pommern, Provinz Sachsen, Rest-Schlesien, Rheinland und Westfalen, trafen sich 1945 in Treysa (heute ein Ortsteil von Schwalmstadt), um neue Grundsatzbeschlüsse zu fassen. Die Kirchenprovinzen wurden selbständige Landeskirchen. Sie bildeten nach weiteren Zusammenkünften 1949, 1950 und 1954 schließlich die „Evangelische Kirche der Union (EKU)“. Diese trat, wie ihre Mitgliedskirchen selbst, der EKD bei und war fortan eine Union von sechs selbständigen unierten Landeskirchen.


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