Imperatives Mandat

Imperatives Mandat

Ein imperatives Mandat ist ein Mandat, bei dem ein Abgeordneter an inhaltliche Vorgaben der von ihm Vertretenen gebunden ist. Damit kann sowohl der Bindungszwang von Delegierten an ihn entsendende Partei-Vereinsgliederungen, als auch der des Abgeordneten an den direkten Willen des wählenden Bürgers gemeint sein. Folgt er nicht der Linie der ihn entsendenden Organisationsgliederung oder dem Wählerwillen, kann er abgesetzt werden.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

In den antiken attischen Demokratien gab es, abgesehen von direkten Volksabstimmungen, nur imperative Mandate.

Der Begriff entstand Ende des 19. Jahrhunderts in der Dritten Französischen Republik. Diese wurde, als Reaktion auch auf die niedergeschlagene Pariser Kommune und deren Rätedemokratie, zunächst als Kompromiss der rivalisierenden monarchistischen Strömungen der Legitimisten und Orléanisten als bloß „temporäre“ Republik bis zur Findung eines von beiden Strömungen anerkannten Thronfolgers errichtet. Während die (französische wie internationale) Arbeiterbewegung aus den Erfahrungen der Rätedemokratie seinerzeit die Lehre zog, dass es ohne imperatives Mandat keine (echte) Republik geben könne, wurde in der Verfassung dieser „temporären“ Republik umgekehrt ein Verbot des imperativen Mandats verankert.

Ebendiese Verfassung gilt als der bis heute anerkannte Prototyp aller „repräsentativen“ Demokratien. Folgerichtig enthalten fast alle Verfassungen westlicher „repräsentativer“ Demokratien ein ausdrückliches Verbot jeder Bindung von Mandats- und Funktionsträgern an Aufträge und Weisungen ihrer Wähler.

Das imperative Mandat steht damit dem so genannten freien Mandat gegenüber, wie es z. B. im Deutschen Bundestag existiert.

Abgeordnete mit imperativem Mandat sind viel stärker von ihren Wählern abhängig. Allerdings wird die Ansicht vertreten, es sei sehr viel schwieriger, zu Kompromissen mit anderen Mandatsträgern zu kommen, wenn zu große Nachgiebigkeit sofort zur Abwahl führen kann.

Imperative Mandate existierten in der Rätedemokratie in der Frühzeit der Sowjetunion und einigen anderen, kurzlebigen revolutionären Regierungen in dieser Zeit. Im deutschen Bundesrat sind die einzelnen Mitglieder in ihrem Abstimmungsverhalten nicht frei. Die Mitgliedschaft im Bundesrat ist zwar verfassungsrechtlich weder ein „freies Mandat“ noch ein „imperatives Mandat“, die Bundesratsmitglieder handeln jedoch nach einer einheitlichen, im Kabinett gemeinsam erarbeiteten Grundlinie. Sie vertreten ihr Land und dürfen ihre Stimmen nur einheitlich abgeben.

Im Parlament Serbiens sind alle Abgeordneten mit einem imperativen Mandat an den Wählerwillen gebunden.[1]

Siehe auch

Weblinks

Belege

  1. derstandard.at

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