- Hauptfürsorgestelle
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Die Hauptfürsorgestellen der Länder in Deutschland waren bis zum Inkrafttreten des SGB IX zum 1. Juli 2001 für Aufgaben nach dem Schwerbehindertengesetz sowie dem sozialen Entschädigungsrecht nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) zuständig.
Die Behörde, die seit diesem Datum die Aufgaben nach dem neuen Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) wahrnimmt, ist nunmehr das Integrationsamt.
Die Hauptfürsorgestelle ist jedoch weiterhin zuständig für individuelle Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)an Kriegsopfer und Wehrdienstbeschädigte (Kriegsopferfürsorge). Die Hauptfürsorgestelle ist zugleich auch Rehabilitationsträger.
Die Hauptfürsorgestellen sind in den Bundesländern kommunal oder staatlich organisiert. In einzelnen Ländern (z. B. Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein) werden die Aufgaben der Hauptfürsorgestelle zum Teil von örtlichen Fürsorgestellen wahrgenommen.
Die Aufgaben der Hauptfürsorgestelle im Überblick
- Aus dem Bundesversorgungsgesetz die Kriegsopferfürsorge
- Berufliche Hilfen
- Erziehungshilfen
- Hilfen zum Lebensunterhalt
- Hilfen in besonderen Lebenslagen
- Erholungshilfen
- Kuren
- Wohnungshilfen
- Hilfe zur Pflege
- Altenhilfe
Kategorien:- Behörde (Deutschland)
- Behindertenorganisation
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