- Internistin
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Dieser Artikel beschreibt das Fachgebiet des Internisten (Syn. Facharzt für Innere Medizin); zu anderen Bedeutungen von "Internist" siehe Internist (Begriffsklärung). - Anamnese
- Körperliche Untersuchung
- Elektrokardiogramm (EKG)
- Langzeit-EKG/Event-Recorder
- Langzeit-Blutdruckmessung
- Sonographie (Ultraschall-Untersuchungen)
- Endoskopie
- Ösophagogastroduodenoskopie (ÖGD, Magenspiegelung)
- Rektoskopie, Sigmoidoskopie, Ileocoloskopie (Darmspiegelung)
- Endoskopisch retrograde Cholangiopankreatikographie (ERCP)
- Ballonenteroskopie (Dünndarmspiegelung)
- Kapselendoskopie (Dünndarmspiegelung)
- Labordiagnostik
- Knochenmarkspunktion
- Herzkatheteruntersuchung
- Lungenfunktionsuntersuchung
- Lungenbiopsie
- Leberbiopsie
- In Deutschland etabliert sich eine kassentechnisch bedingte Aufspaltung in eine fachärztliche und eine hausärztliche Domäne, die mit empfindlichen Einschränkungen des Kompetenzbereichs hausärztlich tätiger Internisten einhergeht.
- Die Methoden der Inneren Medizin werden zumindest in den Spezialbereichen immer invasiver, sodass man sie in den Komplikationsraten mit kleineren operativen Eingriffen vergleichen kann. Dies gilt insbesondere im Bereich der Kardiologie und der Gastroenterologie.
- In einigen Bereichen überlappt sich die Innere Medizin u.a. mit der Radiologie, der Neurologie und der Labormedizin. Da kleinere Krankenhäuser nicht immer über eigene Spezialisten dieser Bereiche verfügen, werden diese Aufgaben von Internisten übernommen.
- Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin
- Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Angiologie: Angiologe
- Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie: Endokrinologe/Diabetologe
- Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Gastroenterologie: Gastroenterologe
- Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie: Hämatologe/Onkologe
- Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Kardiologie: Kardiologe
- Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Nephrologie: Nephrologe
- Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Pneumologie: Lungenfacharzt
- Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Rheumatologie: Rheumatologe
- www.internisten-im-netz.de - Die Gesundheitsplattform des Berufsverbandes Deutscher Internisten
- www.bdi.de - Berufsverband Deutscher Internisten
- www.dgim.de - Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin
- www.sgim.ch - Schweizerische Gesellschaft für Innere Medizin
- (Muster-)Weiterbildungsordnung und (Muster-)Richtlinien) der Bundesärztekammer mit Stand vom März 2008, letzter Abruf: 25. Februar 2009
- ↑ BDI hält am Facharzt für Innere Medizin fest (PDF-Datei)
- ↑ journalmed, 13. Juni 2007
- ↑ Ärztekammer Berlin zur Wiedereinführung des Internisten ohne Schwerpunkt
- ↑ Innere Medizin/Der Internist. Berufsverband Deutscher Internisten e.V.. Abgerufen am 25. Februar 2009.
Die Innere Medizin befasst sich mit der Vorbeugung, Diagnostik, konservativen und interventionellen Behandlung sowie Rehabilitation und Nachsorge von Gesundheitsstörungen und Krankheiten der Atmungsorgane (Pneumologie), des Herzens und Kreislaufs (Kardiologie), der Verdauungsorgane (Gastroenterologie und Hepatologie), der Nieren (Nephrologie), des Blutes und der blutbildenden Organe (Hämatologie), des Gefäßsystems (Angiologie), des Stoffwechsels und der inneren Sekretion (Endokrinologie und Diabetologie), des Immunsystems (Immunologie), des Stütz- und Bindegewebes (Rheumatologie) sowie von Infektionskrankheiten (Infektiologie und Tropenmedizin), Vergiftungen (Klinische Toxikologie), soliden Tumoren und hämatologischen Neoplasien (Onkologie), der Überwachung und Therapie von Schwerstkranken (Internistische Intensivmedizin) und dem Einfluss von Training und Sport auf den gesunden und kranken Menschen (Internistische Sportheilkunde).
Die Weiterbildungsordnungen und die Zusatzweiterbildungen in der Inneren Medizin sind in verschiedenen Ländern unterschiedlich.
Inhaltsverzeichnis |
Wichtigste Untersuchungsmethoden der Inneren Medizin
Aktuelle Entwicklungstrends
Als Folge der rapiden Wissensvermehrung in ihren Teilgebieten unterliegt die Innere Medizin einer zunehmenden Subspezialisierung. Dass dabei der klassische, gut ausgebildete allgemeine Internist in vielen Industrienationen mehr und mehr von den Vertretern einzelner Teilgebiete verdrängt wird, stößt auch auf Kritik.[1] So wurde auf dem 110. Deutschen Ärztetag die Wiedereinführung der Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin ohne Schwerpunktbezeichnung beschlossen.[2][3] Seit einigen Jahren wird auch die Allgemeinmedizin als Teilgebiet der Inneren Medizin unterrichtet (5 Jahre Weiterbildung).
Neben der fortschreitenden Verselbständigung der organbezogenen Fachgebiete zeichnen sich folgende Trends ab:
Facharztbezeichnung Internist
Als Internisten oder als Internistin wird ein Arzt beziehungsweise eine Ärztin bezeichnet, der oder die eine ärztliche Weiterbildung im Fachgebiet Innere Medizin absolviert und mit einer Facharztprüfung abgeschlossen hat.
Deutschland
Die offizielle Bezeichnung in Deutschland lautet Facharzt für Innere Medizin (oder wahlweise auch "Internist"). Um diese Berufsbezeichnung tragen zu dürfen, muss ein Arzt eine Weiterbildung von mindestens 60 Monaten (5 Jahre) in einer anerkannten Weiterbildungsstätte mit einer von den Landesärztekammern festgelegten Weiterbildungsordnung absolvieren. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit einen Schwerpunkt zu wählen. Die Weiterbildungszeit beträgt dann mindestens 72 Monate (6 Jahre). Am Ende der Weiterbildung steht in beiden Fällen eine mündliche Prüfung. Die Weiterbildungsordnung kann je nach Kammerbezirk variieren, da die Ausbildungshoheit in Deutschland den jeweiligen Ärztekammern gebietsbezogen unterliegt.
Nach der aktuellen Weiterbildungsordnung gibt es für die Innere Medizin folgende Facharztbezeichnungen:
Neben der Wahl eines Schwerpunkts ist es in Deutschland möglich verschiedene Zusatzqualifikationen zu erwerben. Dazu gehören beispielsweise die Infektiologie und die Notfallmedizin.[4]
Weblinks
Quellen
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